Ärztepräsident fordert dauerhaftes Böllerverbot

Ein dauerhaftes Böllerverbot könnte Verletzungen und Umweltbelastungen deutlich reduzieren. Erfahren Sie mehr über die Argumente auf Mimikama

→Woran erkennt man Fake News zuverlässig? Antworten finden Sie im Leitfaden Fake News erkennen.
Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, fordert ein dauerhaftes Böllerverbot an Silvester. Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) sagte Reinhardt:

Gute Erfahrungen mit Böllerverbot gemacht

„Wir haben in den vergangenen zwei Jahren gute Erfahrungen mit einem Böllerverbot gemacht. Jetzt sollten Bund und Länder ein dauerhaftes und umfassendes Verbot beschließen.“ Die „ungeregelte Knallerei“ passt aus Sicht des Ärztekammerchefs nicht mehr in die Zeit. „Sie ist schlecht für Umwelt und Klima und führt immer wieder zu schweren Verletzungen“, argumentiert Reinhard.

Jedes Jahr erlitten rund 8000 Menschen in Deutschland eine Verletzung des Innenohres durch explodierende Feuerwerkskörper. Besonders oft seien Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen sechs und 25 Jahren von Knalltraumata betroffen. Hinzu kämen Verletzungen am Auge und Verbrennungen. „Das bedeutet eine starke zusätzliche Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken, die ohnehin schon seit Monaten am Limit arbeiten“, sagte der Ärztechef der NOZ.

In den vergangenen Jahren waren private Feuerwerke wegen der Corona-Pandemie verboten gewesen. Reinhard nannte es nun „vollkommen fehl am Platz, das neue Jahr mit Raketen zu begrüßen, während in Europa ein Krieg wütet“. „Bei zahlreichen Geflüchteten aus Kriegsgebieten löst die Silvesterknallerei schlimme Gefühle aus, bei manchen sogar Todesängste. Statt Geld für Böller und Raketen auszugeben, wäre mir ein Spenden-Feuerwerk für diese Menschen lieber.“

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

Lesen Sie auch: Video zu Freudenfeuerwerk im Donbass stammt vom 21. Februar


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)