Der Ländervergleich zur Rentenhöhe ist rechnerisch kompliziert und unseriös

Der internationale Vergleich des Rentenniveaus ist unseriös und irreführend.

Die Behauptung

Deutsche Arbeitnehmer erhalten im Vergleich zu Italien und Frankreich die niedrigsten Renten, obwohl sie am längsten arbeiten müssen. Dies wird durch eine Grafik veranschaulicht, die zeigt, dass der Renteneintritt in Deutschland später erfolgt und die Rentenzahlungen im Verhältnis zum letzten Gehalt niedriger sind.

Falsch

Die Aussage ist falsch. Pensionszahlungen werden nicht einfach als Prozentsatz des letzten Gehalts berechnet. Die Berechnung der Renten ist komplex und von vielen Faktoren abhängig, so dass internationale Vergleiche ungenau und irreführend sind.

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Gerüchte/Behauptungen zum Ländervergleich

In sozialen Netzwerken wird behauptet, dass deutsche Rentner schlechter gestellt seien als ihre Kollegen in Italien und Frankreich. Laut einem Sharepic sollen deutsche Arbeitnehmer erst mit 67 Jahren in Rente gehen können und nur 48,1 Prozent ihres letzten Nettogehalts erhalten. Zum Vergleich: Italiener könnten bereits mit 60 Jahren in Rente gehen und erhielten 93,2 Prozent ihres letzten Nettogehalts, Franzosen ab 62 Jahren 74,5 Prozent.

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Screenshot auf Facebook der Behauptung (hier archiviert)  Vergleich des Rentenniveaus ist irreführend
Screenshot auf Facebook der Behauptung (hier archiviert)

Bewertung

Diese Aussage ist irreführend und beruht auf einer Fehlinterpretation der Rentensysteme. Der Vergleich der Rentenhöhe in Prozent des letzten Nettogehalts ist nicht üblich und verzerrt die Realität. Die Rentenberechnung ist von Land zu Land sehr unterschiedlich und berücksichtigt viele individuelle Faktoren.

Die Fakten

Das Rentensystem in Deutschland ist komplex und unterscheidet sich grundlegend von den Systemen in Italien und Frankreich. Hier einige Stichpunkte zur Verdeutlichung:

Renteneintrittsalter:

  • In Deutschland wird das Renteneintrittsalter seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Ab 2031 wird es für alle nach 1963 Geborenen bei 67 Jahren liegen.
  • In Italien liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter ebenfalls bei 67 Jahren, wobei unter bestimmten Voraussetzungen ein früherer Renteneintritt möglich ist.
  • In Frankreich liegt das Renteneintrittsalter für alle ab 1968 Geborenen bei 64 Jahren. Für ältere Jahrgänge erfolgt eine schrittweise Anpassung.

Rentenniveau:

  • Das deutsche Rentenniveau von 48,1 % bezieht sich nicht auf das letzte Gehalt, sondern auf das Verhältnis der modellhaft berechneten Standardrente zum Durchschnittsentgelt.
  • Das italienische und das französische Rentensystem basieren auf unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen und berücksichtigen verschiedene Faktoren wie Beitragsjahre und Durchschnittseinkommensphasen.

Berechnungsgrundlagen:

  • In Deutschland werden Renten auf der Grundlage von Entgeltpunkten berechnet, die während des Arbeitslebens gesammelt werden. Diese Punkte bestimmen zusammen mit anderen Faktoren die Höhe der Rente.
  • In Frankreich richtet sich die Rente nach dem durchschnittlichen Bruttoverdienst über 25 Jahre.
  • In Italien hängt die Rente von der Beitragsdauer und dem Durchschnittseinkommen ab. Die Angabe von 93,2 % des letzten Nettoentgelts ist ungenau. Nach Angaben des Obersten Rechnungshofes wird das tatsächliche Rentenniveau im Jahr 2020 bei ca. 71,7 % liegen und in Zukunft weiter sinken.

Fazit

Internationale Vergleiche von Rentensystemen sind problematisch, da sie die Vielfalt der Berechnungsfaktoren und die unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht berücksichtigen. So wird beispielsweise in Deutschland das Rentenniveau zur Messung der Leistungsfähigkeit des Rentensystems herangezogen, während in Italien und Frankreich andere Methoden zur Anwendung kommen.

Ein vereinfachter Vergleich, der nur Prozentsätze des letzten Nettogehalts heranzieht, kann die Realität nicht abbilden. Dies führt zu Missverständnissen und ungerechtfertigten Ängsten.

Seien Sie skeptisch gegenüber vereinfachenden Darstellungen und Vergleichen in sozialen Medien. Informieren Sie sich bei offiziellen Quellen wie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und nutzen Sie vertrauenswürdige Informationsportale.

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Quelle: dpa-factchecking ;

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