Falscher Zeitungsartikel über „Vergewaltigungsverbotszone“ in Köln aufgetaucht

Ein gefälschter Zeitungsartikel behauptet die Einführung einer Vergewaltigungsverbotszone in Köln.

Die Behauptung

Ein angeblicher Zeitungsartikel der „Neuen Ruhr Zeitung“ berichtet angeblich über die Einführung der „ersten dauerhaften Vergewaltigungsverbotszone in NRW“.

Falsch

Diese Behauptung ist falsch. Es handelt sich um eine manipulierte Version eines tatsächlichen Artikels der „NRZ“, der über die Einführung einer Waffenverbotszone in Köln berichtet.

📖Woran erkennt man Fake News zuverlässig? Antworten finden Sie im Leitfaden Fake News erkennen.

Der angebliche „NRZ“-Artikel

In den sozialen Netzwerken kursiert derzeit ein Screenshot eines vermeintlichen Artikels der „Neuen Ruhr Zeitung“ („NRZ“). Der Artikel behauptet, dass die erste dauerhafte „Vergewaltigungsverbotszone“ in NRW, Köln, eingeführt worden sei.

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen
Screenshot des gefälschten Artikels
Screenshot des gefälschten Artikels auf Facebook (hier archiviert)

Diese Meldung sorgt für Empörung und Verwirrung, da sie suggeriert, dass es in NRW Gebiete gibt, in denen Vergewaltigung generell nicht verboten ist.

Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich der vermeintliche Zeitungsausschnitt jedoch als makabre Fälschung.

Bewertung zur angeblichen Vergewaltigungsverbotszone

Die Aussage ist absurd und falsch. Es liegt nahe und wird auch durch eine Überprüfung bestätigt, dass die Überschrift des Artikels manipuliert wurde. Die tatsächliche Berichterstattung der „NRZ“ bezog sich auf die Einführung einer neuen Waffenverbotszone in Köln.

Screenshot des echten "NRZ"-Artikels
Screenshot des echten „NRZ“-Artikels (hier archiviert)

Eine Vergewaltigungsverbotszone wäre in Deutschland überflüssig und unsinnig, da Vergewaltigung bereits gesetzlich verboten ist.

Die Fakten

  • Keine Vergewaltigungsverbotszonen in Deutschland: In Deutschland gibt es keine „Vergewaltigungsverbotszonen“, da Vergewaltigung nach deutschem Recht verboten ist. Nach § 177 Strafgesetzbuch (StGB) wird jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
  • Polizei Köln: In einer Pressemitteilung der Kölner Polizei kann man von der Einführung der Waffenverbotszone am Wiener Platz in Köln, einem Kriminalitätsschwerpunkt im Stadtteil Mühlheim, lesen.
  • Manipulierte Überschrift: Eine Google-Suche führt schnell zum Original-Artikel der „NRZ“, der die Einführung einer dauerhaften Waffenverbotszone am Wiener Platz in Köln thematisiert. Der gefälschte Screenshot wurde erstellt, indem das Wort „Waffenverbotszone“ durch „Vergewaltigungsverbotszone“ ersetzt wurde. Die übrigen Angaben wie Datum, Uhrzeit und Lesezeit blieben unverändert.

Fazit

Bei der Meldung über die Einführung einer „Vergewaltigungsverbotszone“ in NRW handelt es sich um eine bewusste Falschmeldung. Tatsächlich berichtete die „NRZ“ über die Einführung einer Waffenverbotszone in Köln.

Der manipulierte Artikel ist ein weiteres Beispiel dafür, wie leicht Falschinformationen im Internet verbreitet werden können. Es ist wichtig, immer die Quelle und den Inhalt solcher Behauptungen zu überprüfen.

Quelle: DPA

Melden Sie sich für den Mimikama-Newsletter unter an, um auf dem Laufenden zu bleiben. Besuchen Sie auch unsere Online-Vorträge und Workshops.

MIMIKAMA · FAKTENCHECK

Faktencheck als Bild teilen

Den Faktencheck per Artikellink teilen oder das 4:5-Faktenbild als PNG herunterladen.

Social-Faktenbild · 4:5 · 1080 × 1350 px

Bild wird vorbereitet …

Bitte prüfe beim Teilen, ob der gekürzte Text die Aussage korrekt wiedergibt. Die vollständige Recherche ist im Artikel verlinkt.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.