Kontext ist entscheidend: Verfassungsschutzchef Haldenwang über Meinungsfreiheit und Gewaltaufrufe

Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang betont die Strafbarkeit von Gewaltaufrufen und erläutert die Grenzen der Meinungsfreiheit.

Die Behauptung

Ein Video, in dem Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang das Kalifat als „denkbare Staatsform“ bezeichnet, wird falsch interpretiert und suggeriert, er befürworte diese Idee.

Wahr

Haldenwang betont lediglich die Meinungsfreiheit und ihre Grenzen. Er stellt klar, dass die Forderung nach einem Kalifat in Deutschland im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig ist, solange es nicht mit Gewalt durchgesetzt werden soll.

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In den sozialen Netzwerken sorgt derzeit ein Video von Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang für Aufregung. Aus dem Zusammenhang gerissen, wird fälschlicherweise suggeriert, Haldenwang befürworte die Idee eines Kalifats in Deutschland. Tatsächlich erläutert er in dem Video die Grenzen der Meinungsfreiheit.

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Gerüchte/Behauptungen

In dem verbreiteten Videoausschnitt sagt Thomas Haldenwang wörtlich, das Kalifat sei eine „denkbare Staatsform“. Dies hat insbesondere vor dem Hintergrund der islamistischen Demonstrationen in Hamburg im Frühjahr 2024, bei denen ein Kalifat gefordert wurde, zu Empörung und Missverständnissen geführt.

Screenshot von dem fraglichen TikTok-Video (hier archiviert); Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang bei einer Pressekonferenz über Meinungsfreiheit und Gewaltaufrufe
Screenshot von dem fraglichen TikTok-Video (hier archiviert)

Bewertung

Die Aussage von Haldenwang ist im Video aus dem Zusammenhang gerissen. Er stellt lediglich klar, dass es im Rahmen der Meinungsfreiheit erlaubt ist, sich ein Kalifat oder andere Regierungsformen wie den Kommunismus oder eine Monarchie zu wünschen und dies auch zu äußern. Seine Aussage ist nicht als Befürwortung des Kalifats zu verstehen.

Sachverhalt

Ein Mitschnitt der Präsentation des Verfassungsschutzberichtes 2023, bei der Nancy Faeser und Thomas Haldenwang anwesend waren, liefert den vollständigen Kontext. Haldenwang erklärt ab Minute 1:03:57:

Was anderes ist die Einführung des Kalifats. Das ist eine denkbare Staatsform von ganz vielen, die es weltweit gibt. Es gibt Kommunismus, Sozialismus. Es gibt eben religiös geführte Systeme. Es gibt Monarchien. All das gibt es und all das kann man auch in Deutschland sagen, in einer eben auch freiheitlich demokratischen Grundordnung. (…) die Forderung als solche (ist) eben noch von der Meinungsfreiheit gedeckt (…). Wir haben ein System, das eben auch sehr radikale Äußerungen zulässt. Sobald die Forderung laute, „Wir wollen gewaltsam den Umsturz durchführen“, sei „die Schwelle überschritten“.

Haldenwang reagiert hier auf eine journalistische Frage nach der verfassungsrechtlichen Einordnung der Forderung nach einem Kalifat. Er stellt klar, dass die bloße Äußerung eines solchen Wunsches nicht strafbar sei, solange keine Gewalt im Spiel sei.

Weiterführende Informationen

Im Zusammenhang mit den islamistischen Demonstrationen in Hamburg im April und Mai 2024 wurden vermehrt Forderungen laut, den Ruf nach einem Kalifat in Deutschland unter Strafe zu stellen. Haldenwangs Ausführungen machen deutlich, dass die Meinungsfreiheit auch radikale Ansichten zulässt, solange nicht zu Gewalt aufgerufen wird. Dies regeln verschiedene Paragraphen wie „Volksverhetzung“, „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ und „Hochverrat gegen den Bund“, die strafbar sind, wenn sie zu rechtswidrigen Taten aufrufen oder den öffentlichen Frieden stören.

Fazit

Die Aussage von Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang über die „denkbare Staatsform“ des Kalifats wird aus dem Zusammenhang gerissen und missverstanden. Haldenwang erläutert die Grenzen der Meinungsfreiheit und betont, dass Gewaltaufrufe strafbar sind. Seine Worte sollten nicht als Unterstützung des Kalifats verstanden werden.

Quelle: dpa

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