Die Behauptung
In einem Behördenschreiben heißt es, dass Migranten, die sich aktiv oder passiv gegen ihre Abschiebung wehren, nicht abgeschoben, sondern auf freien Fuß gesetzt werden.
Wahr
Die Behauptung scheint zu stimmen. Ein offizielles Schreiben bestätigt, dass bei Widerstand die Abschiebung abgebrochen wird und der Betroffene in die Unterkunft zurückkehren darf.
Update: Stellungnahme der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Die Pressestelle der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen hat auf unsere Anfrage hin bestätigt, dass das in Umlauf befindliche Schreiben tatsächlich ein internes Behördenschreiben an die Bundespolizei ist. Allerdings handelt es sich dabei um ein bedauerlicherweise missverständlich und unpräzise formuliertes Dokument, das in dieser Form normalerweise nicht verwendet wird und ab sofort auch nicht mehr genutzt wird. Es war ein Einzelfall, dass es so an die Bundespolizei weitergeleitet wurde.
Es wird ausdrücklich klargestellt, dass das Schreiben keine generelle Weisung enthält, Personen, die sich gegen ihre Abschiebung wehren, auf freien Fuß zu setzen. Die Landesaufnahmebehörde ist zudem nicht befugt, eine solche Weisung auszusprechen.
Das Schreiben basiert jedoch auf einer klaren, bundesweit gültigen Rechtslage: Wenn eine Abschiebung scheitert, können ausreisepflichtige Personen, die sich in Freiheit befinden, nur dann in Haft genommen werden, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Ist ein solcher Beschluss nicht vorhanden, müssen die Personen auf freien Fuß gesetzt werden und werden angewiesen, sich bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde zu melden.
Die Entscheidung über den Abbruch einer Abschiebung liegt letztlich bei der Bundespolizei, die vor Ort im Einzelfall entscheidet, ob ein Haftantrag gestellt werden kann. Dies gilt insbesondere bei Widerstandshandlungen, die auch durch den Gesundheitszustand der betroffenen Personen beeinflusst werden können. In Fällen schwerer gewalttätiger Widerstandshandlungen, bei denen beispielsweise Polizisten verletzt werden, erfolgt die Inhaftierung der Verursacher nach einer entsprechenden richterlichen Entscheidung.
Es wurde betont, dass eine gescheiterte Abschiebung nicht den dauerhaften Verbleib der Person in Deutschland bedeutet. Die betroffene Person bleibt weiterhin ausreisepflichtig und eine erneute Abschiebung wird eingeleitet. Dabei wird das Verhalten der Person beim ersten Abschiebungsversuch berücksichtigt.”
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Seit Stunden erreichen uns zahlreiche Nutzeranfragen zu einem Schreiben der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen. Dieses sorgt für erheblichen Unmut, da es besagt, dass Migranten, die sich ihrer Abschiebung widersetzen, auf freien Fuß gesetzt werden können. Ein beigefügter Screenshot des Schreibens zeigt folgende Passage:
„Wenn sich der Betroffene weigert, in das Flugzeug zu steigen bzw. auf eine andere Art versucht, sich der Abschiebung zu widersetzen (aktiver/passiver Widerstand), kann dieser auf freien Fuß gesetzt werden und eigenständig zu der ihm zugewiesenen Unterkunft zurückreisen.“
Diese Anweisung hat nicht nur Empörung ausgelöst, sondern auch Zweifel an ihrer Echtheit geweckt. Einige Nutzer vermuten, dass es sich um eine Fälschung handeln könnte, während andere die Authentizität nicht in Frage stellen.
Hintergrund und Reaktionen
Manuel Ostermann, stellvertretender Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft, kritisiert das Vorgehen scharf.
Er sieht den Rechtsstaat untergraben, wenn Migranten auf freien Fuß gesetzt werden, weil sie sich ihrer Abschiebung widersetzen. Ein konkreter Fall am Düsseldorfer Flughafen verdeutlicht die Problematik: Ein Migrant verletzte zwei Polizisten schwer, die Abschiebung musste dennoch abgebrochen werden.
Unsere Recherche und Anfrage
Um Klarheit zu schaffen, haben wir eine Anfrage an die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen gestellt. Wir wollen wissen, ob das Schreiben tatsächlich von dieser Behörde stammt und wie es zu dieser Anweisung gekommen ist. Außerdem fragen wir, ob das Schreiben möglicherweise zur Volksverhetzung missbraucht wird und welche rechtlichen Grundlagen dahinter stehen.
Sobald uns Rückmeldungen vorliegen, werden wir diese in einem umfassenden Faktencheck veröffentlichen.
Fragen und Antworten zu Abschiebungen
- Ist der Brief echt? Wir haben bei der Landesaufnahmebehörde angefragt und warten auf eine Bestätigung.
- Warum führt Widerstand zur Aussetzung der Abschiebung? Laut dem Schreiben beruht dies auf einer Verwaltungsvorschrift, die es in bestimmten Fällen ermöglicht, die Abschiebung auszusetzen.
- Was bedeutet dies für den Rechtsstaat? Kritiker sehen in dieser Praxis eine Aushöhlung des Rechtsstaates und fordern schärfere Maßnahmen.
Fazit zum Thema
Das Schreiben, das derzeit die Runde macht, wirft ernsthafte Fragen auf und stellt den Abschiebungswillen der deutschen Behörden in Frage. Wir erwarten eine baldige Klarstellung von offizieller Seite und werden weiter berichten.
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