Die Behauptung
Unternehmen erhalten von Insolvenzverwaltern E-Mails, in denen ihnen Posten aus einer Insolvenzmasse zu Schnäppchenpreisen angeboten werden.
Irreführend
Mit geschickten Details locken Kriminelle Unternehmen in eine Falle, bei der am Ende nur eines sicher ist: der Verlust des gezahlten Geldes.
Kurze Faktenübersicht:
- Gefälschte E-Mails: Die Betrüger verwenden die Namen realer Anwälte und Kanzleien.
- Täuschend echt: Die E-Mails enthalten scheinbar legitime Informationen wie Umsatzsteuer-IDs, Bankverbindungen und Angaben zu echten Insolvenzen.
- Identitätsdiebstahl: Anwälte bestätigen, dass ihre Identität missbraucht wird und sie nie solche Angebote versenden.
Bewertung: Vorsicht! Dabei handelt es sich um eine Betrugsmasche.
Betrugsmasche mit falschen Insolvenzverwaltern
Immer wieder werden Unternehmen Ziel einer Betrugsmasche, bei der vermeintliche Insolvenzverwalter Restposten aus Insolvenzen zu unschlagbar günstigen Preisen anbieten. Auf den ersten Blick erscheinen diese Angebote äußerst seriös.
So auch im aktuellen Fall, in dem ein Unternehmen eine E-Mail von einem Rechtsanwalt aus Köln erhielt. Doch Vorsicht: Bei dem Schreiben handelt es sich um ein betrügerisches Konstrukt, das auf dem Identitätsdiebstahl eines echten Anwalts beruht. Glücklicherweise ist der Empfänger misstrauisch geworden und hat nachgeforscht – zu Recht.
Wie läuft der Betrug ab?
Die E-Mail enthält das verlockende Angebot, angebliche Insolvenzprodukte zu günstigen Preisen zu verkaufen. Außerdem wird versichert, dass eine Spedition für den sicheren Transport sorgt. Der angebliche Insolvenzverwalter ist ein echter Rechtsanwalt aus Köln, was die E-Mail auf den ersten Blick vertrauenswürdig erscheinen lässt.
All diese Informationen sollen dazu führen, dass die Unternehmen in die Falle tappen und Zahlungen für nicht existierende Ware leisten.
Hinter dem scheinbar seriösen Auftreten steckt jedoch nichts als heiße Luft. Was den Betrug jedoch so schwer entlarvbar macht, ist die Tatsache, dass viele Details der E-Mails überprüfbar sind. Der genannte Anwalt existiert, und auch das Insolvenzverfahren ist möglicherweise echt. Doch die Absender nutzen gefälschte Kontaktdaten, um das Geld der Firmen auf ihre Konten umzuleiten.
Bei genauerem Hinsehen fallen erste Ungereimtheiten auf: Die E-Mail-Adresse im Absender weicht leicht von der in der Signatur ab. Ein kleiner Fehler, der den ganzen Betrug rasch auffliegen lassen könnte.
Der Rechtsanwalt: Opfer eines Identitätsdiebstahls
Auf unsere Nachfrage bei dem in der E-Mail genannten Rechtsanwalt stellt sich heraus, dass dieser nie als Insolvenzverwalter tätig war. Vielmehr ist er Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden. Betrüger haben mit seinen persönlichen Daten das Schreiben gefälscht. Sogar Details wie die USt-IDnr (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) wurden kopiert, um die E-Mail noch seriöser erscheinen zu lassen.
Jedoch haben die Betrüger nicht bemerkt, dass die Anschrift, die sie verwendeten, seit dem Frühjahr 2020 nicht mehr aktuell ist. Diese Tatsache kann man beispielsweise im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis überprüfen, die tagesaktuelle Angaben über Rechtsanwälte und deren Zulassung und Kanzlei enthält.
Die angeführten Mail-Adressen wurden vom betroffenen Anwalt nicht eingerichtet, ebenso verhält es sich mit den Telefonnummern. Außerdem unterhält er kein Konto bei der in der E-Mail angeführten Bank.
Auf seine Anfrage bei DENIC betreffend der angeführten Domain wurde ihm mitgeteilt, dass hier zwar sein Name und die nicht mehr gültige Anschrift eingetragen sind, die Kontakt-E-Mail Adresse allerdings aus Polen stammt.
Der Anwalt hat bereits Anzeige erstattet und die zuständige Rechtsanwaltskammer informiert.
Welche weiteren Hinweise gibt es auf den Betrug?
Auch der auf den ersten Blick legitim wirkende Beschluss entpuppt sich als Fälschung. Einerseits wurden hier – genau wie in der E-Mail – falsche Angaben eingefügt, andererseits weist der Stempel am Ende des Beschlusses Fehler auf: Statt des korrekten Landeswappens von Nordrhein-Westfalen wurde das Wappen der Stadt Köln mit dem Zusatz „Stadtverwaltung“ verwendet – ein Detail, das es in der Realität nicht gibt.
Woher haben die Betrüger diese Informationen?
Die von den Betrügern verwendeten Daten sind öffentlich zugänglich. Firmeninsolvenzen werden im Handelsregister und in den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht. Die Betrüger sammeln diese Informationen und locken damit Unternehmen in die Falle. Besonders perfide: Die Masche ist so gut vorbereitet, dass selbst eine Recherche im Internet oft nicht ausreicht, um den Betrug sofort zu erkennen.
Risiken für Unternehmen
Für Unternehmen, die auf solche Angebote hereinfallen, bedeutet das den Verlust von oft beträchtlichen Geldsummen. Das Angebot klingt zu gut, um wahr zu sein – und ist es auch. Zahlt man für die angebliche Insolvenzware, kommt diese natürlich nie an. Nur das Geld ist weg, und die Betrüger sind verschwunden.
Keine neue Masche
Dies ist bei weitem nicht der erste Fall dieser Art. Bereits in der Vergangenheit berichteten wir über diese Betrugsmasche, bei denen Unternehmen auf scheinbar seriöse Angebote hereinfielen und hohe Verluste erlitten. Auch die Bundesrechtsanwaltskammer und die Rechtsanwaltskammer Hamburg warnte bereits vor solchen kriminellen Aktivitäten, bei denen Anwälte oder Insolvenzverwalter als Lockmittel für betrügerische Geschäfte missbraucht werden.
Fazit
Die Masche ist gut durchdacht und erschreckend realistisch. Unternehmen sollten bei solchen Angeboten immer sehr vorsichtig sein. Insbesondere, wenn Vorkasse verlangt wird, ist größte Skepsis angebracht. Die Echtheit der Kontaktdaten sollte immer überprüft werden, bevor Geschäfte abgeschlossen werden.
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