Die Behauptung
Ein Kindergarten in Penzing (14. Wiener Gemeindebezirk) habe seine Mitarbeiterinnen dazu aufgefordert, sich „züchtig“ zu kleiden, um muslimische Väter nicht „zu belästigen“.
Falsch
Es gibt keine offiziellen Kleidervorschriften dieser Art für Mitarbeiterinnen in Wiener Kindergärten. Die angebliche Forderung wurde weder von der Stadt Wien bestätigt noch befürwortet. Ob die Kindergartenleiterin eigenmächtig gehandelt hat, wird noch geprüft.
- Ursprung der Behauptung: Eine Zeitung berichtete, dass in einem Kindergarten eine Kleiderordnung für Pädagoginnen eingeführt wurde, um muslimische Väter nicht zu „belästigen“.
- Offizielle Stellungnahme: Die Stadt Wien dementierte die Existenz solcher Kleidervorschriften für ihre Kindergärten.
- Untersuchung: Die Stadt prüft den Vorfall intern, um Klarheit zu schaffen.
Bewertung: Falsch. Die Behauptung ist nicht durch offizielle Quellen bestätigt.
Was steckt hinter der angeblichen Kleidervorschrift?
Ein Posting auf der Plattform X löste in den letzten Tagen eine Welle der Empörung aus. In diesem Beitrag wurde auf einen Artikel einer österreichischen Tageszeitung verwiesen, in dem zu lesen ist, dass Mitarbeiterinnen eines Kindergartens im 14. Wiener Gemeindebezirk dazu aufgefordert worden seien, „geschlossene Kleidung“ zu tragen, um muslimische Väter nicht „zu belästigen“.
Diese Behauptung basiert auf einem Bericht der Kronen Zeitung, die hier titelte: „Für muslimische Väter: Pädagoginnen sollen sich züchtig anziehen“.
Was sagt die Stadt Wien dazu?
Die Kronen Zeitung wandte sich an die Wiener Magistratsabteilung MA10, die für die Kindergärten der Stadt zuständig ist. Die Antwort war eindeutig und wurde auch uns von Mimikama auf direkte Nachfrage bestätigt:
Es gibt keine solche Kleidervorschrift. Von den Mitarbeiterinnen wird erwartet, dass ihr Erscheinungsbild sauber und gepflegt ist sowie, dass die Kleidung für den pädagogischen Alltag im Kindergarten (zum Beispiel bei Bewegungsaktivitäten, im Garten, bei Spielen am Boden, etc.) zweckdienlich ist.
Hier geht es um praktische Kleidung, die dem Berufsalltag mit Kindern entspricht – nicht um irgendwelche religiösen oder kulturellen Vorschriften. Von einer Vorgabe bezüglich „höher geschlossener Kleidung“, um muslimische Männer „nicht zu belästigen“, ist keine Rede.
„Die geschilderte Vorgehensweise entspricht jedenfalls nicht unserer Haltung“, schreibt die MA10 weiter. Der medial dargestellte Sachverhalt wird nun intern geprüft, und Schritte werden dann gesetzt, wenn sich eine Notwendigkeit herausstellt. Auch versicherte uns die Stadt Wien, dass keine Beschwerden hinsichtlich der Kleidung von Mitarbeiterinnen vorlägen.
Klare Worte von Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr
Auch Christoph Wiederkehr, Stadtrat und Vizebürgermeister der Stadt Wien, reagierte auf den vermeintlichen Skandal und stellte klar: „Die Pädagoginnen und Pädagogen in den Wiener Kindergärten tragen Kleidung, die für ihre Arbeit zweckmäßig und angemessen ist“. Er machte unmissverständlich deutlich, dass religiöse Kleidervorschriften in öffentlichen Einrichtungen inakzeptabel seien und nicht den Werten einer liberalen Demokratie entsprächen.
Eigenmächtiges Vorgehen der Kindergartenleitung?
Es stellt sich die Frage, ob die Leitung des betroffenen Kindergartens eigenmächtig gehandelt hat, indem sie eine solche Vorschrift erlassen hat. Die Stadt Wien prüft den Sachverhalt intern, um den Wahrheitsgehalt der Vorwürfe zu klären. Wenn man dies nun allerdings – ungeprüft – als Faktum darstellt, grenzt das an Kaffeesud-Lesen.
Klarer Fall von politischem Stimmenfang?
Gerade im Vorfeld der Nationalratswahlen am 29. September wird eine solche Debatte zunehmend instrumentalisiert. Derartige Geschichten, die auf religiöse Spannungen und Empörung setzen, dienen häufig dazu, politische Emotionen zu schüren und die Aufmerksamkeit der Wähler auf bestimmte Themen zu lenken. Es ist kein Zufall, dass solche „Skandale“ kurz vor wichtigen Wahlen an die Öffentlichkeit gelangen.
Das Problem der raschen Verbreitung von Halbwahrheiten
Wieder einmal zeigt sich, wie schnell sich ungesicherte Informationen in den sozialen Medien verbreiten und eine Eigendynamik entwickeln können. Eine ungeprüfte Behauptung wird als Tatsache dargestellt und löst unnötige Kontroversen aus.
Fazit
Die angebliche Kleiderordnung in einem Wiener Kindergarten wurde von der Stadt Wien als unrichtig zurückgewiesen. Es gibt keine solche Vorschrift. Es bleibt abzuwarten, ob interne Prüfungen weitere Details zu Tage bringen.
Was bleibt, ist eine hitzige Debatte, die von politischen Kräften für ihre Zwecke missbraucht wird. Gerade in Zeiten politischer Kampagnen sollten wir wachsam sein und uns nicht von solchen vermeintlichen „Skandalen“ in die Irre führen lassen.
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