Umfrage der Verbraucherzentralen erhebt Erfahrungen der Betroffenen.

Telefonwerbung kann nicht nur nervtötend sein, sondern auch ganzschön teuer werden. Trotz einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 stellt Telefonwerbung weiterhin ein Ärgernis dar. Täglich gehen Beschwerden bei den Verbraucherzentralen ein. Die Betroffenen beklagen, dass sie durch aggressive Verkaufsmaschen am Telefon überrumpelt werden.

Unlautere Telefonwerbung
(Symbolfoto) Foto: Shutterstock/Nomad_Soul

Nicht selten schließen Verbraucher Verträge ab, ohne sich darüber im Klaren zu sein. Eine bundesweite Umfrage der Verbraucherzentralen erfasst derzeit die Erfahrungen der Leidtragenden. Eines wird dabei schon jetzt deutlich: Längst sind es nicht mehr nur Gewinnspielbetreiber, die durch dreiste Maschen am Telefon auffallen.

Vertrieb von Produkten der Energieversorger

An vorderster Stelle steht inzwischen der Vertrieb von Produkten der Energieversorger. „Der Gesprächspartner am Telefon gibt vor, den Kunden im Auftrag seines derzeitigen Versorgers anzurufen“, sagt Stefanie Siegert von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Erst mit Zusendung der Vertragsunterlagen bemerken aufmerksame Leser, dass es sich hierbei um einen Anbieterwechsel handeln würde. „Auf diese äußerst unverschämte Weise wird versucht, den Verbrauchern einen Vertragsabschluss unterzuschieben.

Es gibt immer wieder Menschen, die auf diese Masche hereinfallen und die Unterlagen des neuen Energieversorgers unterzeichnen“, so Siegert weiter.

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Diese Form der Überrumpelungstaktik gibt es aber auch bei vielen anderen Vertragsarten, die am Telefon abgeschlossen werden. Zeitschriftenabonnements, die angeblich aus einer Testlieferung bestehen, stellen sich beispielsweise als langfristige Abonnementverträge heraus.

Datenzentralregister

Sogenannte „Datenzentralregister“ sind bekannt, die den Verbraucher vermeintlich vor lästiger Werbung anderer Firmen schützen wollen, und dann Zahlungsaufforderungen im dreistelligen Bereich schicken.

Versicherungsbranche

Und auch in der Versicherungsbranche gibt es immer wieder Beschwerden über aggressiven Telefonvertrieb. „Unerbetene Werbeanrufe stellen eine unzumutbare Belästigung dar und sind verboten. „Trotzdem können im Rahmen eines solchen Telefonats wirksame Verträge geschlossen werden“, warnt Siegert. „Der Verbraucher kann dann das 14-tägige Widerrufsrecht geltend machen.“

Seit Oktober 2013 gilt das Anti-Abzocke-Gesetz.

Insofern der Angerufene in den Erhalt von Werbeanrufen vor dem Anruf nicht ausdrücklich eingewilligt hat, handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call. Unerlaubte Werbeanrufe werden mit Bußgeldern geahndet, deren mögliche Höhe von 50.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben wurde.

Weiterhin wurde festgelegt, dass telefonisch angebahnte Gewinnspielverträge nur wirksam sind, wenn sie zusätzlich in Textform bestätigt werden. Durch diese Reglung wird es derzeit zumindest Gewinnspieldiensten erschwert, Verträge am Telefon unterzuschieben.

Die Erhebung der Verbraucherzentralen dauert noch an.

Betroffene können weiterhin an der Online-Umfrage teilnehmen und auf der Internetseite unerwünschte Belästigung durch Telefonwerbung melden.

Dabei ist besonders interessant, wie häufig Verbraucher mit Werbeanrufen belästigt werden und welche Branchen dabei besonders auffallen. Mit den gesammelten Beschwerden wollen die Verbraucherschützer herausfinden, ob die gesetzlichen Regelungen nachgebessert werden müssen.

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