Fake-Bußgeldbescheide im Umlauf

Kriminelle fordern Geld für angebliche Verkehrsverstöße – KBA warnt vor Betrugsmasche.

Die Behauptung

Derzeit kursieren E-Mails, die angeblich vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stammen und Geldstrafen für Verkehrsverstöße fordern. In den Nachrichten werden Empfänger aufgefordert, eine Zahlung zu leisten oder ein angebliches Bußgeld-Dokument herunterzuladen.

Falsch

Falsch. Diese E-Mails stammen nicht vom KBA oder einer offiziellen Behörde, sondern sind Fälschungen von Betrügern.
Das KBA verschickt keine Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße. Hinter der Masche stecken Betrüger, die versuchen, an Geld oder persönliche Daten zu gelangen. Empfänger sollten den enthaltenen Link nicht anklicken und keine Zahlungen leisten.

Kurze Faktenübersicht:

  • KBA versendet keine Bußgeldbescheide: Die Behörde ist für die Ahndung von Verkehrsverstößen nicht zuständig.
  • Auffällige Merkmale: Fehlendes Aktenzeichen, russische Absendeadresse (@ru ), Aufforderung zur Zahlung per Link.
  • Gefahr durch Schadsoftware: Der Link in der E-Mail kann Schadsoftware enthalten.
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Gefälschte Bußgeldbescheide: Die Masche im Detail

Kriminelle versuchen derzeit, mit einer besonders perfiden Methode an Geld und persönliche Daten zu gelangen: Sie versenden betrügerische E-Mails, die angeblich vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stammen und eine Geldstrafe für einen Verkehrsverstoß fordern.

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Screenshot des gefälschten Bußgeldbescheids
Screenshot des gefälschten Bußgeldbescheids

Empfänger sollen eine Summe – etwa 158 Euro – für eine angebliche Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen. Dabei wird ein Link angeboten, über den ein angebliches PDF mit Zahlungsinformationen heruntergeladen werden kann. Wer auf diesen Link klickt, riskiert jedoch, Schadsoftware auf sein Gerät zu laden.

Wie erkenne ich die Betrugs-E-Mails?

Einige auffällige Merkmale dieser betrügerischen Nachrichten:

  • Kein Aktenzeichen: Offizielle Bescheide enthalten immer ein eindeutiges Aktenzeichen.
  • Absenderadresse mit „@ru “: Diese weist auf eine russische Domain hin – untypisch für deutsche Behörden.
  • Fehlender offizieller Briefkopf: Statt einer amtlichen Gestaltung ist die E-Mail meist schlicht und fehlerhaft formuliert.
  • Zahlungsaufforderung per Link: Offizielle Stellen nutzen sichere Wege zur Zustellung von Bescheiden, nicht unsichere Links in E-Mails.

Wie geht das KBA normalerweise vor?

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist nicht für Bußgelder zuständig. Verkehrsverstöße werden von zuständigen Behörden wie Straßenverkehrsämtern oder Polizeidienststellen geahndet. Außerdem wird jedem Bußgeldverfahren eine Anhörung gemäß des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vorausgesetzt, bei der Betroffene sich äußern können.

Was sollten Empfänger tun?

  • Nicht auf den Link klicken: Der Link könnte Schadsoftware enthalten.
  • E-Mail ignorieren und löschen: Auf keinen Fall antworten oder persönliche Daten preisgeben.
  • Keine Zahlung leisten: Offizielle Bußgeldbescheide kommen nie per E-Mail ohne vorherige Anhörung.
  • Betrug melden: Verdächtige E-Mails können bei Verbraucherzentralen oder der Polizei gemeldet werden.

Fazit zum Thema Betrugsmasche mit gefälschten Bußgeldbescheiden

Die betrügerischen E-Mails sind ein reiner Fake. Sie nutzen die Autorität des KBA, um Druck auf Empfänger auszuüben und sie zur Zahlung zu verleiten. Doch das KBA verschickt keine Bußgeldbescheide – und schon gar nicht per E-Mail. Wer eine solche Nachricht erhält, sollte sie ignorieren, nicht auf Links klicken und keine Zahlungen leisten. Stattdessen gilt: Vorsicht walten lassen und Betrugsversuche melden!

Quelle: KBA

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