Wählen bei der Bundestagswahl 2025: Alles, was du wissen musst

Am 23. Februar 2025 ist es soweit: Die vorgezogene Bundestagswahl steht an. Wer seine Stimme nicht per Briefwahl abgegeben hat, kann dies im Wahllokal tun. Doch was gilt es dabei zu beachten? Welche Unterlagen werden benötigt? Und was ist im Wahllokal erlaubt oder verboten?

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Hier sind die wichtigsten Regeln, die jede Wählerin und jeder Wähler kennen sollte.

Die Bundestagswahl folgt strengen Regeln, um eine faire und geheime Stimmabgabe zu gewährleisten. Damit du bestens vorbereitet bist, findest du hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

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FAQ: Diese Regeln gelten im Wahllokal zur Bundestagswahl

Auch ohne Wahlbenachrichtigung kann man wählen, sofern man im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. In diesem Fall muss jedoch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Nein. Die Wahl muss geheim erfolgen, daher ist es nicht erlaubt, eine weitere Person mitzunehmen. Eine Ausnahme gilt für Kleinstkinder sowie für Menschen mit Behinderung oder Analphabetismus, die eine Hilfsperson benötigen.

Ja. Das Wahlgeheimnis erfordert, dass der Stimmzettel in der Wahlkabine ausgefüllt wird. Das Wählen an anderen Orten im Wahllokal ist nicht gestattet. In der Kabine sind zudem Telefonate oder Gespräche mit anderen Wählenden untersagt.

Nein. Das Fotografieren oder Filmen ist strikt verboten. Wer erwischt wird, muss seinen Stimmzettel vor den Augen des Wahlvorstands vernichten und kann einen neuen beantragen.

Ja. Es ist erlaubt, einen eigenen Stift zu verwenden, solange der Stimmzettel eindeutig den Wählerwillen erkennen lässt. Unzulässig sind jedoch mehrdeutige Symbole wie Smileys oder verfassungswidrige Zeichen.

Grundsätzlich ja. Die Kleidungsvorschriften sind frei, jedoch kann der Wahlvorstand verlangen, dass das Gesicht zur Identitätsprüfung sichtbar gemacht wird. Wer sich weigert, kann vom Wählen ausgeschlossen werden.

Nein. Politische Botschaften, sei es durch Kleidung, Flyer oder Äußerungen, sind im Wahllokal sowie im direkten Umfeld verboten. Dazu zählt auch das Tragen von Parteilogos oder politische Verkleidungen wie als Olaf Scholz oder andere Politiker.

Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn der Wille der Wählerin oder des Wählers nicht eindeutig erkennbar ist. Unzulässig sind Fragezeichen, Unterschriften oder Kommentare auf dem Stimmzettel. Das Kreuz ist die empfohlene Option, aber auch andere eindeutige Markierungen wie ein „Plus“ sind zulässig.

Die Nutzung eines Handys im Wahllokal ist grundsätzlich erlaubt, solange sie andere nicht stört. Laute Telefonate können jedoch dazu führen, dass man des Wahllokals verwiesen wird. Fotos von einem ausgefüllten Stimmzettel oder aus der Wahlkabine sind verboten.

Kinder dürfen mit ins Wahllokal, aber nicht in die Wahlkabine, wenn sie lesen und schreiben können, um das Wahlgeheimnis zu schützen. Kleinstkinder sind meist kein Problem, die endgültige Entscheidung trifft jedoch der Wahlvorstand.

Es gibt keinen Dresscode, aber Kleidung mit politischen Botschaften oder Parteilogos ist verboten. Der Wahlvorstand kann Personen mit politischen Symbolen oder verbotenen Zeichen von der Wahl ausschließen.

Der Aufenthalt in der Wahlkabine soll so kurz wie möglich sein. Essen und Trinken sind nicht erlaubt, mit Ausnahme von gesundheitlichen Notwendigkeiten wie bei Diabetes.

Ja, solange man nicht den Ablauf der Wahl stört. Wer stark beeinträchtigt ist, kann aufgefordert werden, später im nüchternen Zustand seine Stimme abzugeben.

  1. Jeder Wähler hat zwei Stimmen:
  • Mit der Erststimme wird eine Person gewählt, die den eigenen Wahlkreis im Bundestag vertreten soll.
  • Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt, die über die Sitzverteilung im Bundestag entscheidet.

Der Bundestag ist nun auf maximal 630 Abgeordnete begrenzt. Wahlkreisgewinner erhalten nur dann ein Mandat, wenn ihre Partei über die Zweitstimmen genügend Sitze hat. Falls nicht, können Kandidaten trotz Wahlsieg im Wahlkreis leer ausgehen.

Nicht unbedingt. Parteien, die mindestens 0,5 % der Zweitstimmen erhalten, bekommen staatliche Parteienfinanzierung. Ab 5 % oder drei Direktmandaten können sie in den Bundestag einziehen.

  • Mehr als zwei Kreuze auf dem Stimmzettel
  • Zusätzliche Kommentare oder Kritzeleien
  • Unklare Markierungen, die den Wählerwillen nicht eindeutig erkennen lassen
    Erlaubt sind aber: Kreise, Häkchen oder andere eindeutige Markierungen anstelle eines Kreuzes.

Nein, auffällige Parteilogos oder politische Botschaften sind im Wahllokal nicht erlaubt. Der Wahlvorstand kann Personen auffordern, solche Kleidung abzulegen oder zu verdecken.

  • Keine Störung der Ruhe und Ordnung
  • Keine Verzögerung der Wahlhandlung
  • Kein Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine
  • Keine Beeinflussung anderer Wähler durch politische Äußerungen
  • Wahlbenachrichtigung (wenn vorhanden)
  • Personalausweis oder Reisepass (zum Abgleich mit dem Wählerverzeichnis)
  • Einen Stift gibt es im Wahllokal, aber man kann auch einen eigenen mitbringen.
  1. Wahlberechtigt ist, wer:
  • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland lebt oder gelebt hat,
  • nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
  • im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
  • Entweder vor Ort im Wahllokal oder per Briefwahl.
  • Die Wahlbenachrichtigung enthält die Adresse des Wahllokals.
  • Briefwahlunterlagen müssen fristgerecht beantragt und zurückgesendet werden.

Wahllokale befinden sich oft in Schulen, Sporthallen oder Gemeindezentren und sind mit entsprechender Beschilderung gekennzeichnet.

  • Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
  • Nach 18:00 Uhr beginnt die öffentliche Auszählung der Stimmen.

Fazit: Gut vorbereitet ins Wahllokal

Die Bundestagswahl ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Wer sich an die Regeln hält und gut vorbereitet ist, sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Egal, ob im Wahllokal oder per Briefwahl – jede Stimme zählt!

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