Nein, es gibt keine 3,5 Millionen registrierte Auslandswähler

Falschbehauptung über angeblich fehlende Millionen Stimmen

Die Behauptung

In sozialen Medien kursiert die Behauptung, 3,5 Millionen im Ausland lebende Deutsche seien als Wähler registriert gewesen, hätten jedoch keine oder verspätete Wahlunterlagen erhalten. Dadurch würden sechs Prozent der Stimmen fehlen, was die Wahl ungültig mache.

Falsch

Diese Behauptung ist falsch. Laut der Bundeswahlleiterin waren nur rund 214.000 Deutsche im Ausland als Wähler registriert. Die Zahl der registrierten Auslandswähler liegt also weit unter den behaupteten 3,5 Millionen.

Kurze Faktenübersicht:

  • Tatsächliche Zahl der registrierten Wähler: Bis kurz vor der Wahl waren etwa 214.000 Auslandsdeutsche in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
  • Gesamte Anzahl der im Ausland lebenden Deutschen: Schätzungen zufolge leben 3 bis 4 Millionen Deutsche im Ausland, aber nicht alle sind wahlberechtigt.
  • Wahlbeteiligung unklar: Die Wahlbriefe von Auslandsdeutschen werden nicht separat erfasst, sodass keine genauen Zahlen zur Wahlbeteiligung vorliegen.
  • Probleme mit der Briefwahl: Viele Wähler berichteten von Schwierigkeiten, ihre Stimme rechtzeitig abzugeben, doch eine Wahlanfechtung hat laut Experten kaum Chancen.

→Wie funktioniert Desinformation im politischen Kontext? Antworten finden Sie im Leitfaden Politische Desinformation.

Die Fakten zur Wahlbeteiligung von Auslandsdeutschen

Woher kommt die irreführende Zahl von 3,5 Millionen?

Screenshot der Behauptung in Social Media
Screenshot der Behauptung in Social Media

Die Zahl von 3,5 Millionen basiert offenbar auf einer fehlerhaften Annahme: Laut dem Auswärtigen Amt leben schätzungsweise drei bis vier Millionen Deutsche im Ausland. Allerdings sind nicht alle wahlberechtigt, und noch weniger registrieren sich tatsächlich zur Wahl.

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Wahlberechtigt ist nur, wer:

  • mindestens 18 Jahre alt ist,
  • eine enge Verbundenheit zu Deutschland nachweisen kann,
  • nicht länger als 25 Jahre dauerhaft im Ausland lebt.

Tatsächliche Registrierungszahlen zur Wahl

Die Bundeswahlleiterin gab bekannt, dass bis zwei Tage vor der Wahl über 213.255 Eintragungen von Auslandsdeutschen im Wählerverzeichnis verzeichnet waren. Diese Zahl könnte sich bis zum Wahltag nur geringfügig erhöht haben.

Zum Vergleich:

  • Bundestagswahl 2021: 129.000 registrierte Auslandswähler.
  • Aktuelle Bundestagswahl 2025: Rund 214.000 registrierte Auslandswähler.

Die behaupteten 3,5 Millionen registrierten Wähler existieren also nicht.

Lässt sich die Wahlbeteiligung aus dem Ausland messen?

Nein. Laut der Pressestelle der Bundeswahlleiterin werden Wahlbriefe von Auslandsdeutschen nicht gesondert erfasst. Sie werden gemeinsam mit den übrigen Briefwahlstimmen in Deutschland ausgezählt. Daher gibt es keine offiziellen Zahlen zur Wahlbeteiligung von Deutschen im Ausland.

Gab es Probleme mit der Briefwahl?

Ja. Zahlreiche Auslandsdeutsche berichteten von Schwierigkeiten bei der Stimmabgabe, vor allem wegen der verkürzten Fristen der vorgezogenen Wahl. Bei der Bundeswahlleiterin gingen dazu viele Beschwerden ein.

Macht das die Wahl ungültig?

Nein. Eine Wahlanfechtung wegen der Auslandswahl hätte keine Erfolgsaussichten.

Fazit zum Thema Auslandswähler und Bundestagswahl

Die Behauptung, dass 3,5 Millionen Deutsche im Ausland registriert waren und keine Wahlunterlagen erhielten, ist nachweislich falsch. Tatsächlich waren nur rund 214.000 Deutsche im Ausland registriert. Auch wenn es Probleme mit der Briefwahl gab, gibt es keine Belege für eine systematische Beeinträchtigung der Wahl. Eine Wahlanfechtung ist daher äußerst unwahrscheinlich.

Quellen:

Lesen Sie auch: TikTok Fake News: Wie eine Plattform Demokratie verspielt

MIMIKAMA · FAKTENCHECK

Faktencheck als Bild teilen

Den Faktencheck per Artikellink teilen oder das 4:5-Faktenbild als PNG herunterladen.

Social-Faktenbild · 4:5 · 1080 × 1350 px

Bild wird vorbereitet …

Bitte prüfe beim Teilen, ob der gekürzte Text die Aussage korrekt wiedergibt. Die vollständige Recherche ist im Artikel verlinkt.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.