Flixbus & Ukrainer – Sozialleistungs-Mythen in Wien

Wir präsentieren die Fortsetzung der Geschichte „Sozialbetrug durch Ukrainer, die per Flixbus einreisen?“ aus dem Jahr 2022 – Damals in Deutschland, diesmal in Österreich. Spoiler: Wahrer wurde sie seither nicht.

Die Behauptung

Ukrainische Geflüchtete reisen angeblich einmal im Monat nach Wien, um dort die Mindestsicherung zu kassieren, und anschließend mit dem Flixbus in die Ukraine zurückfahren, um dort vom österreichischen Geld zu leben.

Falsch

Diese Behauptung ist falsch. Ukrainische Geflüchtete haben in Österreich keinen Anspruch auf Mindestsicherung, sondern lediglich auf Grundversorgung – und diese ist an den tatsächlichen Aufenthalt in Österreich gebunden. Bei längerer Abwesenheit droht der Verlust dieser Leistungen.

Kurze Faktenübersicht:

  • Kein Anspruch auf Mindestsicherung: Ukrainische Geflüchtete erhalten lediglich Grundversorgung – keine Mindestsicherung, wie oft behauptet.

  • Grundversorgung ≠ Luxus: Die monatliche Unterstützung liegt deutlich unter der Mindestsicherung – z. B. 425 € für Einzelpersonen in Wien.

  • Reisen können Leistungsanspruch gefährden: Bei Abwesenheit aus Österreich ruht die Grundversorgung – eine Rückkehr in die Ukraine birgt somit Risiken für das Aufenthaltsrecht und die finanzielle Unterstützung.

  • Wiederholung der Behauptung: Bereits 2022 kursierte ein gleichlautender Vorwurf zu Ukrainern in Berlin. Auch hier sprachen die Fakten dagegen.
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„Schnell nach Wien, Geld holen, zurück in die Ukraine“ – Wirklich?

In letzter Zeit kocht in den sozialen Medien erneut eine altbekannte Behauptung hoch: Ukrainische Geflüchtete würden sich monatlich in Wien die Mindestsicherung abholen, um dann mit dem Flixbus zurück in die Heimat zu reisen – um dort komfortabel vom österreichischen Sozialsystem zu leben. Beweise? Angeblich die rege Buchung von Flixbus-Fahrten zwischen Wien und Kiew.

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„Die Flixbusse von Wien nach (!) Kiew sind weiterhin gut gebucht. Die „Flüchtlinge“ fahren nach der Abholung der Sozialleistungen wieder nach Hause. Bis zum nächsten Monat.

Die Mindestsicherung beträgt in Österreich maximal 1.572,- Euro pro Kopf und Monat. In Österreich sind knapp 80.000 Ukrainer gemeldet. Alle sind zum Bezug der Mindestsicherung berechtigt, da sie rechtlich den Österreichern gleich gestellt wurden. Das Durchschnittseinkommen in der Ukraine liegt bei 350,- USD pro Monat. Es gibt also wirtschaftliche Anreize für einen Ukrainer, einmal pro Monat nach Wien zu fahren um seine Mindestsicherung abzuholen. Den österreichischen Steuerzahler kostet das bis zu 125 Millionen Euro. Monat für Monat.

Könnten wir den Schutz für „Flüchtlinge“ aus allen Nationen bitte auf Verpflegung und Unterkunft beschränken? So ist jeder Asylant ein Trottel, der nicht nach Österreich kommt, um auf unsere Kosten zu leben.“

Das klingt nicht nur plump, es ist auch schlichtweg falsch. Aber warum hält sich dieser Mythos so hartnäckig?

Hartnäckig? Ja. Denn bereits 2022 kursierte diese Behauptung – Mit dem Unterschied, dass es sich damals um Ukrainer in Deutschland handelte. Die Geschichte war dieselbe: Sie kamen, holten angeblich Geld, und fuhren mit dem Flixbus wieder nach Hause.

Die Realität: Anspruch nur auf Grundversorgung – und das unter strengen Bedingungen

Fakt ist: Geflüchtete aus der Ukraine haben in Österreich keinen Anspruch auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung. Diese ist an strikte Kriterien gebunden, etwa eine mindestens fünfjährige Aufenthaltsdauer oder den Status als Asylberechtigte*r. Nichts davon trifft auf ukrainische Vertriebene zu.

Seit März 2022 gilt für sie ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht gemäß EU-Richtlinie 2001/55/EG, geregelt durch die sogenannte „Vertriebenen-Verordnung“. Dieses Recht ermöglicht zwar den Aufenthalt und die visafreie Reise innerhalb des Schengen-Raums – aber nicht den Bezug von Sozialhilfe auf hohem Niveau.

Stattdessen gibt es lediglich Grundversorgung: Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, medizinische Versorgung – und geringe Geldbeträge. In Wien summiert sich das im besten Fall auf rund 425 € monatlich für Einzelpersonen. Von 1.572 €, wie es in manchen Postings heißt, ist da keine Rede.

Auslandsreisen? Ja – aber mit Konsequenzen

Ukrainische Geflüchtete dürfen zwar vorübergehend reisen – sogar in ihre Heimat –, doch solche Reisen sind meldepflichtig. Und: Während der Abwesenheit aus Österreich besteht kein Anspruch auf Leistungen der Grundversorgung. Wird diese Reise nicht gemeldet oder ist sie zu lang, kann das sogar den Verlust des Aufenthaltsrechts zur Folge haben.

Das Innenministerium betont klar: Nur bei tatsächlichem Aufenthalt im Bundesgebiet besteht Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Wer monatelang in der Ukraine lebt und gleichzeitig behauptet, in Wien zu wohnen, handelt klar rechtswidrig – und riskiert Sanktionen.

Und Flixbus? Keine Spur von Sozialbetrug

Tatsächlich bietet Flixbus regelmäßig Fahrten zwischen Wien und Kiew an. Und ja – diese Fahrten sind oft gut gebucht. Aber daraus auf Sozialleistungsmissbrauch zu schließen, ist ein klassischer Trugschluss. Viele Reisende besuchen Verwandte, holen Dokumente oder nutzen schlichtweg die Möglichkeit zur Ausreise. Dass Flixbus-Fahrten existieren, ist weder ungewöhnlich noch verdächtig.

Schon 2022 tauchte ein ähnlicher Vorwurf in Deutschland auf: Ukrainer würden nach Berlin reisen, Hartz IV beantragen und direkt wieder in die Ukraine zurückfahren. Unsere damalige Recherche ergab: Es gibt keine Hinweise auf ein solches Verhalten. Weder Jobcenter, noch Ministerien, noch Flixbus selbst bestätigten diese Behauptungen. Ebenso wenig gab es Belege für angeblich „ausgebuchte Busse voller Ukrainer“.

Absurdität als System: Die alte Leier vom „Sozialtourismus“

Diese Narrative sind nicht neu. Seit Jahren kursieren ähnliche Behauptungen – oft angereichert mit gefälschten Zahlen, verzerrten Einzelbeispielen und rassistischen Untertönen. Das Ziel: Stimmung machen gegen Geflüchtete.

Doch die Fakten sprechen eine andere Sprache: Die bürokratischen Hürden für den Leistungsbezug sind hoch, die finanziellen Mittel niedrig, die Kontrolle streng. Wer trotzdem an die „Sozialbetrugs-Flixbuslinie“ glaubt, hat offenbar mehr Interesse an Empörung als an Aufklärung.

Fazit

Die verbreitete Behauptung, dass ukrainische Geflüchtete gezielt nach Wien fahren, um dort monatlich Sozialleistungen zu kassieren und dann mit dem Flixbus nach Hause zu reisen, ist durch keinerlei Beweise gedeckt.

Im Gegenteil: Das System der Grundversorgung in Österreich ist weder lukrativ noch für Missbrauch geeignet. Reisen in die Ukraine sind möglich, aber an strenge Bedingungen geknüpft.

Einmal mehr zeigt sich: Nicht jede virale Behauptung hat auch Substanz.

Quellen: APA, Refugees.Wien, Sozialministerium – Anspruchsvoraussetzungen, Sozialministerium – Leistungen, oesterreich.gv.at

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