Meta verfolgt Nutzer über Webseiten hinweg – Gerichte sprechen Schadensersatz zu

== Mimikama Kurzinfo: Wichtig, aber kompakt ==

💬Woran erkennt man Fake News zuverlässig? Antworten finden Sie im Leitfaden Fake News erkennen.

Auch abseits von Facebook und Instagram sammelt Meta offenbar umfangreiche Daten – selbst dann, wenn Nutzer ausgeloggt sind oder das Tracking über Browsereinstellungen unterbinden. Die Datenerhebung erfolgt häufig über das sogenannte Meta-Pixel und die Conversions-API, die auf zahlreichen Drittseiten – darunter Nachrichtenportale, Gesundheitsseiten und Dating-Plattformen – eingebunden sind. Laut Stiftung Warentest ist diese Praxis datenschutzrechtlich unzulässig, da Meta in vielen Fällen keine ausreichende Einwilligung der Betroffenen nachweisen kann.

Die Berliner Kanzlei BK Baumeister & Kollegen hat in mehreren hundert Fällen erfolgreich gegen Meta geklagt. Gerichte in ganz Deutschland verurteilten den Konzern zu Schadensersatzzahlungen von bis zu 10.000 Euro. Obwohl die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, wird erwartet, dass die Berufungsinstanzen die Datenschutzverstöße bestätigen. Laut Stiftung Warentest sei der entstandene Schaden durch die tiefgehende Datensammlung weitaus schwerwiegender als bei früheren Datenpannen.

Eine Sammelklage gegen Meta existiert derzeit nicht, Betroffene müssen ihre Ansprüche individuell geltend machen. Die Stiftung bietet hierfür Musterbriefe und eine laufend aktualisierte Urteilsliste an.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)