→Woran erkennt man Fake News zuverlässig? Antworten finden Sie im Leitfaden Fake News erkennen.
Im Moment macht ein Statusbeitrag auf Facebook die Runde und wird gerade heftig diskutiert. Es geht um eine Frau aus Amerika, die angeblich im 23. Monat schwanger ist. Um diesen Statusbeitrag geht es:
Der Titel des Beitrages (sic!)
Diese Frau ist im 23. Monat schanger. Und hofft auf ein baldiges Ende.
Schanger?
Ja schanger. Auch auf der dahinterliegenden Webseite steht schanger
Screenshot: likemag.com
Hier bekommt der User folgendes zu lesen:
Angie Delloras ist 32 Jahre alt und aus Washington, USA. Ihre Geschichte einer 23-monatigen Schwangerschaft geht um die Welt und wird in sozialen Medien heftigst diskutiert.
„Ich halt’s nicht mehr aus… Ich habe eine seltene Blutkrankheit die den Fötus daran hintert eine hohe Sauerstoffkonzentration zu erreichen, deshalb wachsen seine Organe nicht so schnell, wie sie sollten.“
sowie
Ärzte stehen vor einem Rätsel. In der Geschichte der Medizin, ist kein ähnlicher Fall bekannt. Scheinbar gibt es Einträge aus dem 13. und 14. Jahrhundert, die über längere Schwangerschaften berichten.
und am Ende des Berichtes noch:
Viele halten die Geschichte für erfunden. Viele halten Delloras für ein Mädchen, die Aufmerksamkeit sucht. Andere aber schenken ihrer Schwangerschaft glauben.
Stimmt das?
Nein! Den ursprünglichen Bericht stammte von der Webseite http://newswatch28.com und wurde Ende Mai 2015 veröffentlicht:
Und bei der erwähnten Seite, handelt es sich um eine Satireseite
Shocking news, stories and videos. Whether currently occurring, interesting, controversial, abnormal, thought provoking or satirical, we only wish to inform and entertain with the content we publish.
Die Frau ist also nicht Schwanger und auch nicht Schanger
Hinweis: Das Foto hingegen ist jedoch echt. Es zeigt eine Frau aus Tschechien, die mit Fünflingen schwanger ist. (Welt.de)
Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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