LinkedIn-Vergleich stoppt Scraping über falsche Konten

Ein gerichtlicher Vergleich verpflichtet ProAPIs und Netswift, gesammelte LinkedIn-Daten zu löschen. Die Angaben über Millionen falsche Konten bleiben Vorwürfe aus LinkedIns Klage.

KURZMELDUNG · USA

Eine Nachricht nennt den richtigen Arbeitgeber, die Ausbildung und frühere Stellen. Solche Angaben können aus öffentlich sichtbaren LinkedIn-Profilen stammen. Ein kalifornisches Bundesgericht bestätigte am 17. September 2026 einen Vergleich, der ProAPIs und Netswift das weitere Scraping über falsche Konten untersagt.

ProAPIs und Netswift müssen laut The Record das Auslesen von LinkedIn einstellen, gesammelte Daten löschen und deren Verkauf oder Weitergabe beenden. Auch Zugriffe über falsche Konten sind untersagt. ProAPIs erklärt, keine Werkzeuge zum Auslesen von LinkedIn anzubieten, stimmte dem gerichtlichen Verbot aber zu.

LinkedIn hatte im Oktober 2025 behauptet, die Unternehmen hätten Millionen falsche Konten betrieben und täglich Hunderte oder Tausende neue angelegt. Erfasst worden seien Profil-, Unternehmens- und Ausbildungsdaten sowie Beiträge, Reaktionen und Kommentare. Der Vergleich macht daraus eine verbindliche Unterlassungs- und Löschpflicht, bestätigt aber nicht automatisch jede Größenangabe aus der Klage.

Das Urteil erklärt auch nicht jedes automatisierte Auslesen öffentlich erreichbarer Webseiten für illegal. Es bindet die beteiligten Parteien und betrifft insbesondere falsche Konten, automatisierte Zugriffe, LinkedIns Plattformregeln und die Weitergabe der Daten. Wer die gesammelten Informationen erhielt und ob Kopien bei weiteren Händlern liegen, ist offen.

Mimikama-Club - Communitybereich fuer Steady-Unterstuetzer:innen

Berufsdaten werden zur Rohware, sobald sie in Vertriebsdatenbanken gelangen. Sie können dann glaubwürdige Phishing-Mails, falsche Nachrichten von Vorgesetzten oder detaillierte Identitätsprofile ermöglichen. Die persönliche Anrede beweist dabei nicht, dass der Absender die angeschriebene Person tatsächlich kennt.

Quellen

Über dieses Format: Für unsere Kurzmeldungen sammeln und prüfen wir aktuelle Entwicklungen aus verlässlichen Quellen. Nach der redaktionellen Bearbeitung werden die Meldungen über unser eigenes Mimikama-Kurzmeldungs-System veröffentlicht. Daher können mehrere Beiträge denselben Veröffentlichungszeitpunkt tragen.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)