Sexualisierte Deepfakes: Warum eine Seitensperre den Missbrauch nicht beendet

Eine Deepfake-Seite ist abgeschaltet, doch der Name bleibt mit sexuellen Inhalten verknüpft. Eine Agora-Untersuchung zeigt, warum Suchtreffer und gehostete Bilder auseinandergehalten werden müssen.

Das Wichtigste in Kürze

Worum geht es?
Eine abgeschaltete Deepfake-Seite kann über Suchtreffer weiter mit den Namen Betroffener verbunden bleiben. Der Abruf einer Website und ihr Verschwinden aus einer Suchmaschine sind getrennte Vorgänge.

Was haben wir herausgefunden?
Agora Digitale Transformation erfasste 50 EU-Abgeordnete in verschiedenen Kategorien. Bei acht dokumentierte das Team aktiv gehostete sexualisierte Bildmanipulationen.

Wo liegt die Gefahr?
Schon die Verbindung eines Namens mit einer Pornoseite kann bloßstellen. Ein Suchtreffer allein beweist weder ein vorhandenes Bild noch, dass ein solches jemals existiert hat.

Eine Website ist abgeschaltet, bei Google steht ein Name aber noch neben einer sexualisierten Überschrift. Für die betroffene Person kann die Bloßstellung damit weitergehen, obwohl der ursprüngliche Link ins Leere führt. Suchmaschinen verwalten einen eigenen Katalog von Webseiten, in dem Änderungen erst nachvollzogen werden müssen. Google bietet für solche veralteten Ergebnisse ein eigenes Aktualisierungsverfahren an.

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Was die Zahl 50 tatsächlich bedeutet

Für den am 5. Oktober 2026 veröffentlichten Policy-Brief „Targeted and Ignored“ prüfte Agora vom 26. bis 30. September die Namen aller 720 EU-Parlamentsmitglieder auf 200 ausgewählten Domains. Erfasst wurden 46 Frauen und vier Männer; alle acht Personen mit aktiv gehosteten sexualisierten Bildmanipulationen waren Frauen.

Bei 22 Abgeordneten fanden sich persönliche Angaben oder Porträts neben Generator-Links. Für 26 blieben Suchspuren behördlich abgeschalteter Domains auffindbar. Die Kategorien überschneiden sich und dürfen nicht addiert werden. Die Untersuchung liefert keine repräsentative Bevölkerungsquote und misst keinen Rückzug aus der Politik.

Die Erhebung zum EU-Parlament ist eigenständig. Unser Bericht vom September behandelte eine frühere Untersuchung zu nationalen Parlamenten in der EU.

Zu den Betroffenen zählt nach eigener Aussage auch die österreichische EU-Abgeordnete Lena Schilling. Mimikama berichtete am 29. September über die gefälschten Nacktbilder von Lena Schilling und ihr Vorgehen dagegen. In einer Aussendung der Grünen/EFA vom 5. Oktober bezeichnet sie sich ausdrücklich als eine der 50 erfassten Personen. Welcher Untersuchungskategorie sie zugeordnet wurde, geht aus dem Policy-Brief nicht hervor.

Ein Name neben einem Generator ist noch kein Deepfake-Bild

Ein sexualisierter Deepfake stellt eine echte Person in einer erfundenen intimen Situation dar. Dafür kann etwa ihr Gesicht in eine andere Aufnahme eingesetzt werden. Das US-Justizministerium beschreibt solche Bildfälschungen als Verletzung der Privatsphäre mit teils anhaltenden Folgen für Betroffene. Wer darin zu sehen scheint, hat die dargestellte Handlung deshalb noch lange nicht ausgeführt.

Bei einer Seite mit einem normalen Porträt und einem Link zu einem Nacktbild-Generator liegt ein anderer Befund vor: Der Name wird in ein sexualisiertes Angebot eingebaut. Solche Werkzeuge versprechen, aus gewöhnlichen Fotos vermeintliche Nacktbilder zu machen. Der Link allein belegt keine fertige Bildmanipulation. Auch Google unterscheidet in seiner Richtlinie für die Entfernung persönlicher sexueller Inhalte zwischen gefälschten Nacktbildern und unbegründeten Namensverknüpfungen. Erfasst sein können außerdem nichtsexualisierte Fotos, die auf Pornoseiten verwendet werden.

Für Leserinnen und Leser heißt das: Eine Überschrift, die ein angebliches Nacktbild verspricht, belegt dessen Existenz nicht. Wenn hinter dem Treffer kein entsprechender Inhalt auffindbar ist, bleibt offen, ob er gelöscht wurde oder nie existiert hat. Wer einen solchen Treffer weitergibt, sollte die Ankündigung deshalb nicht als erwiesenen Bildfund darstellen.

Die abgeschaltete Adresse und der verbliebene Suchtreffer

Ein Beispiel aus dem Brief lässt sich anhand einer Behördenquelle einordnen: Das US-Justizministerium meldete am 12. Juni 2026 die Beschlagnahme der Domains CFAKE und SOCFAKE am Vortag. Die Abschaltung ist damit unabhängig dokumentiert.

Agora fand Ende September weiterhin Suchtreffer zu CFAKE. Die Erhebung ist allerdings kein systematischer Test von Löschgeschwindigkeiten oder der Bearbeitung einzelner Löschanträge.

Das Entfernen eines Treffers aus dem Suchindex begrenzt seine Auffindbarkeit über diese Suchmaschine. Es löscht eine Datei auf einer fremden Website nicht. Umgekehrt kann die Website verschwunden sein, während ein alter Treffer weiter angezeigt wird. Die österreichische Datenschutzbehörde beschreibt diese Trennung ausdrücklich. Für die öffentliche Zuordnung eines Namens macht sie einen Unterschied: Auch ein nicht mehr funktionierender Link kann eine falsche Verbindung sichtbar halten.

Welche Pflichten und Hilfen bereits bestehen

Für Hostingdienste erläutert die Bundesnetzagentur die geltenden DSA-Pflichten: Sie müssen leicht zugängliche Meldeverfahren anbieten und über Meldungen zeitnah sowie sorgfältig entscheiden. Artikel 17 der DSGVO verlangt bei erfüllten Voraussetzungen eine unverzügliche Löschung. Die grundsätzlich einmonatige Frist für die Information über einen Löschantrag ist damit keine pauschale Erlaubnis, rechtswidrige Inhalte einen Monat stehen zu lassen.

Agora empfiehlt unter anderem die automatische Entfernung von Suchtreffern nach behördlichen Domain-Abschaltungen. Das ist eine Empfehlung der Autoren. Sie richtet den Blick darauf, dass eine Maßnahme gegen eine Website und die Aktualisierung der Suche besser ineinandergreifen müssten.

Betroffene können bei Google auch die Entfernung einer unbegründeten Verbindung ihres Namens mit sexuellen Inhalten beantragen. Ist die Zielseite bereits gelöscht oder erheblich verändert, kommt das Verfahren zur Aktualisierung veralteter Ergebnisse infrage. Hilfreich ist, die konkreten Fundstellen samt Datum zu dokumentieren und bei einer Meldung anzugeben, ob das Bild selbst, eine Namensverknüpfung oder ein veralteter Treffer betroffen ist. So lässt sich gezielt benennen, welcher Teil des Missbrauchs noch sichtbar ist.

Quellen

NGO
Grüne/EFA im Europäischen Parlament – Fraktionsaussendung
5. Oktober 2026
FAKTENCHECK
BEHÖRDE
oesterreich.gv.at
30. April 2026 (Aktualisierung)
BEHÖRDE
Deutsche Rentenversicherung – amtliche Wiedergabe des Gesetzestextes
25. März 2020 (Veröffentlichung der Textfassung)
NGO
Agora Digitale Transformation
Ohne Datumsangabe
BEHÖRDE
Bundesnetzagentur
Ohne Datumsangabe
UNTERNEHMEN
Google
Ohne Datumsangabe
UNTERNEHMEN
BEHÖRDE
Österreichische Datenschutzbehörde
Ohne Datumsangabe

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