Gefälschte Nacktbilder von Lena Schilling: Was bekannt ist

Rund ein Dutzend Seiten zeigten KI-Nacktfälschungen der grünen EU-Abgeordneten oder verwiesen darauf. Wie sie dagegen vorging – und warum sie nicht zu den 138 aus der Studie zählt.

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Mitte September erfuhr Lena Schilling, dass im Netz gefälschte Nacktbilder von ihr kursieren. Fotos der grünen EU-Abgeordneten wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) so verändert, dass sie nackt zu sehen ist – gegen ihren Willen. Laut „Standard“ zeigten rund ein Dutzend Webseiten solche Fälschungen oder verwiesen darauf. Schilling hat Anzeige erstattet und ihren Fall öffentlich gemacht.

Man nennt solche Bilder sexualisierte Deepfakes. Für sie braucht niemand ein echtes Nacktfoto. Bei Politikerinnen kann schon ein offizielles Porträt genügen. Programme, die Menschen auf Fotos digital „ausziehen“, werden im Netz offen angeboten.

Zehn Tage, bis alles weg war

Als sie die Bilder zum ersten Mal sah, sei ihr übel geworden, erzählt Schilling im Gespräch mit dem „Standard“ und den „Salzburger Nachrichten“. Danach kam die Wut. Sie und ihr Team haben die Seiten dokumentiert, bei der Polizei angezeigt, an die Beratungsstelle ZARA gemeldet, die Betreiber angeschrieben und die Treffer bei Suchmaschinen gemeldet. Bis alle Seiten offline waren, dauerte es laut Schilling etwa zehn Tage.

Auffällig war für sie eine Erfahrung: Bei Servern in den USA habe es besser funktioniert, sich auf die Rechte am Foto zu berufen als auf die sexualisierte Darstellung. Ihr Fazit: „Es war einfacher zu sagen ‚Das ist mein Foto‘ als ‚Das ist mein Körper‘.“

Ist sie eine der 138?

Auf die Seiten hingewiesen wurde Schilling laut „Standard“ im Rahmen einer Untersuchung der Berliner Denkfabrik Agora Digitale Transformation. Deren Studie „Who Gets Deepfaked?“ erschien Mitte September: 138 Politikerinnen und neun Politiker tauchten auf einschlägigen Seiten auf. Was die Studie genau gemessen hat, haben wir hier ausführlich erklärt.

In einer Aussendung der Grünen sagt Schilling, sie sei „eine von 138 betroffenen weiblichen Abgeordneten“. Das passt nicht ganz. Die veröffentlichte Studie hat nur Abgeordnete der nationalen Parlamente untersucht, das EU-Parlament war nicht dabei. Laut „Standard“ stammt Schillings Fall aus einer zweiten Runde, die auch EU-Abgeordnete umfasst und noch läuft. Ergebnisse sollen in etwa vier Wochen folgen. Studienautor Benjamin Shultz schätzt, dass rund 60 Fälle aus dem EU-Parlament dazukommen.

Aus Österreich sind laut Shultz außerdem zwei Frauen aus dem Nationalrat betroffen. Sie haben sich bisher nicht öffentlich geäußert.

Der Fall Schilling: Was bekannt ist
Stand: 29. September 2026
Laut „Standard“
  • Rund ein Dutzend Seiten zeigten Fälschungen oder verwiesen darauf
  • Anzeige bei der Polizei, Meldung an ZARA und Suchmaschinen
  • Nach etwa zehn Tagen waren alle Seiten offline
  • Zwei Frauen aus dem Nationalrat sind ebenfalls betroffen
Noch offen
  • Um welche Seiten es sich handelte
  • Wer die Fälschungen erstellt hat
  • Wie die Anzeige weitergeht
  • Die Zahlen zum EU-Parlament – sie sind noch nicht veröffentlicht
Schillings Fall ist nicht Teil der im September veröffentlichten Studie. Er stammt aus einer laufenden zweiten Erhebung. Quellen: „Der Standard“, 28. September 2026; Agora Digitale Transformation, „Who Gets Deepfaked?“, September 2026.

Weg heißt nicht vergessen

Dass die Seiten offline sind, ist ein Erfolg. Erledigt ist das Problem damit nicht. Solche Seiten können jederzeit neu entstehen, sagt Schilling. Und selbst wenn eine Seite weg ist, kann ihr Eintrag in den Google-Suchergebnissen stehen bleiben. Das sagt Studienautor Shultz. Diese „Google-Erinnerung“ hält er für sehr problematisch.

Die Studie hat das an einer Deepfake-Seite getestet, die Behörden in den USA und Frankreich beschlagnahmt hatten. Über eine Google-Schnittstelle fanden die Forscher mehr als einen Monat später noch 47 Einträge dazu. Bei einer normalen Google-Suche ließ sich das allerdings nicht nachvollziehen, andere müssen den Befund erst bestätigen. Für Betroffene kann es trotzdem nötig sein, auch die Suchtreffer eigens zu melden.

Was die Politik jetzt vorhat

Auf EU-Ebene kommt eine neue Regel. Das EU-Parlament hat im Juni endgültig beschlossen, das KI-Gesetz der EU um ein Verbot sogenannter Nudifier zu ergänzen. Verboten sind dann KI-Programme, die ohne Einwilligung Bilder, Videos oder Tonaufnahmen einer erkennbaren Person nackt oder bei sexuellen Handlungen erzeugen. Anbieter dürfen solche Programme in der EU nur noch anbieten, wenn angemessene technische Sperren das verhindern. Laut Parlament haben Unternehmen bis 2. Dezember 2026 Zeit, ihre Programme anzupassen. Die Grünen im EU-Parlament fordern, dass die Mitgliedsländer das Verbot konsequent umsetzen.

Eine Einschränkung gibt es. Das Verbot gilt auch für sogenannte Betreiber, die solche Programme für diesen Zweck einsetzen. Gemeint sind damit im KI-Gesetz aber Firmen, Behörden und Organisationen, nicht Privatpersonen. Wer privat ein solches Bild erstellt, fällt nicht unter diese EU-Regel. Für diese Fälle ist das Strafrecht der einzelnen Länder zuständig.

In Österreich verweist das Büro von Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) laut „Standard“ auf die EU-Regeln. Das nationale Gesetz befinde sich in „politischer Koordinierung“. Laut Justizministerium prüft eine Arbeitsgruppe das Sexualstrafrecht und arbeitet an neuen Gesetzen gegen solche Deepfakes. Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) kündigt an, man werde nicht zulassen, dass technischer Fortschritt zum Rückschritt für Frauen wird. Schilling fordert, dass die Politik schneller handelt, und meint, die Regierung unterschätze das Problem. Sie kritisiert auch die im Frühjahr angekündigten Kürzungen bei ZARA.

Was tun, wenn es einen selbst trifft?

Ein Satz vorweg: Die Schuld liegt nie bei der Person auf dem Bild. Wer ein Foto im Netz zeigt, lädt niemanden ein, es zu fälschen. Die Verantwortung tragen jene, die fälschen, verbreiten und daran verdienen. Wer so ein Bild zugeschickt bekommt, schickt es nicht weiter – auch nicht aus Empörung.

Wenn gefälschte Nacktbilder von dir auftauchen
Diese Schritte haben auch Lena Schilling und ihr Team gesetzt.
1
Beweise sichern
Webadressen kopieren, Screenshots machen, Datum notieren. Die Bilder selbst nicht weiterschicken – auch nicht an Freunde.
2
Anzeige erstatten
Bei jeder Polizeidienststelle. Die gesicherten Beweise mitnehmen.
3
Beratung holen
In Österreich hilft die Beratungsstelle #GegenHassimNetz von “ target=“_blank“ rel=“nofollow noopener“>HateAid.
4
Löschung verlangen
Betreiber und Hoster anschreiben. Wenn das nicht wirkt, kann der Hinweis auf die Rechte am Originalfoto helfen.
5
Bei Google melden
Google hat ein eigenes Formular für gefälschte Nacktbilder. Wichtig auch dann, wenn die Seite schon weg ist.
Unser Notfall-Check Mimikama SOS zeigt Anlaufstellen für Österreich, Deutschland und die Schweiz.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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