Gefälschte Steuer-Mails: LKA NRW erfasst mehr als 570 Fälle

Gefälschte E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern verlangen Geld oder persönliche Daten. Eine neue Auswertung zeigt mehr als 570 erfasste Fälle in Nordrhein-Westfalen.

KURZMELDUNG · DEUTSCHLAND

Im Postfach erscheint eine E-Mail mit dem Namen und Logo des Bundeszentralamts für Steuern. Sie verlangt Geld oder sensible Daten und droht teils mit Pfändung. Am 23. Oktober 2026 meldet das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen dazu mehr als 570 vollendete und versuchte Betrugstaten.

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Die Sonderauswertung umfasst die in Nordrhein-Westfalen erfassten Fälle von 2025 bis Ende September 2026. Darin sind sowohl vollendete Taten als auch Betrugsversuche enthalten.

Die Täter täuschen offene Steuerforderungen oder Ordnungsgelder vor. Angebliche Pfändungsbeschlüsse sollen Druck erzeugen. Häufig steckt ein PDF-Dokument im Anhang. Behördenname und Logo lassen eine E-Mail amtlich wirken, belegen aber nicht ihre Echtheit.

Zahlungsforderungen sollten ausschließlich über selbst recherchierte Kontaktdaten der Behörde geprüft werden. Telefonnummern und Links aus der Nachricht können ebenfalls zu den Tätern führen. Verdächtige Anhänge sollten ungeöffnet bleiben, sensible Daten gehören nicht in verlinkte Formulare. Bei Betrugsverdacht rät die Polizei zur Anzeige.

Mimikama warnte bereits im November 2025 vor falschen Zahlungsaufforderungen und im August 2026 vor gefälschten Pfändungsbeschlüssen. Die Aufmachung wechselt, das Muster bleibt: Ein bekannter Behördenname, eine dringende Forderung und eine Drohung sollen eine schnelle Reaktion auslösen.

Quellen

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