“ES WIRD HART DURCHGEGRIFFEN!! nachdem Asylbewerber für sexuelle Belästigungen nun einen Monat Gefängnis (der natürlich auf Bewährung ausgesetzt wird) bekommen, wird nun auch das „Schwarzfahren“ absolut abschreckend bestraft….”


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So beginnt ein Statusbeitrag auf Facebook. Bei diesem dabei ein Screenshot eines Verwaltungsbeleges der Leipziger Verkehrsbetriebe:

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Was sagen die Leipziger Verkehrsbetrieb zu diesem Thema?

Sie haben sich dazu auf Facebook zu Wort gemeldet und zwar mit verschieden Kommentare zu User-Anfragen. Ein Nutzer z.B. fragt:

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Quelle: Facebook

Darf ich auf der Facebookseite der L (VB) veröffentlichen, dass das Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel im Geltungsbereich der L (VB) ohne gültiges Ticket mittlerweile ohne Geldstrafe geahntet wird? Laut den Beförderungsbedingungen der L (VB) werden keine Unterschiede zw. Religionen, Staatsangehörigkeit, Arm oder Reich gemacht. Die Beförderung erfolgt ausschließlich mit gültigen Fahrausweis. Somit ist es diskriminierend für die die Fahrgäste, welche bestraft werden, wenn sie kein gültiges Ticket vorweisen können. Gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle!

Die Antworten der LVB

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…es gilt gleiches Recht für alle Fahrgäste. Jeder Fahrgast, welcher unsere Verkehrsmittel benutzt, muss im Besitz eines gültigen Tickets sein. Wenn nicht, gelten für alle Fahrgäste die gleichen Sanktionen, wie im sonstigen öffentlichen Leben auch. Viele Grüße Michael

sowie

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…für alle unsere Fahrgäste gelten die gleichen Regeln. Es gibt bei uns neben den gültigen Beförderungsbedingungen keine Ausnahmen für irgendeine Bevölkerungsgruppe. Auch die Ausstellung einer Verwarnung ist für alle Fahrgäste, unabhängig von deren Herkunft gleichermaßen geregelt. Viele Grüße Michael

oder

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…wir rätseln gerade über die Botschaft, die uns Dein Post sagen soll. In allen Bereichen des Lebens gibt es Ermessensspielräume handelnder Personen. Polizisten, Mitarbeiter des Ordnungsamtes, Angestellte von Behörden und viele Andere haben und nutzen Ermessensspielräume und nutzen die Möglichkeit einer mündlichen oder schriftlichen Verwarnung. Auch unsere Fahrausweisprüfer nutzen dieses Mittel in einer Vielzahl von Fällen bei Fahrscheinkontrollen – unabhängig von der Herkunft von Fahrgästen. Im Übrigen bleiben die Daten der Verwarnten gespeichert, so dass im Wiederholungsfall diese Kulanz nicht gewährt wird. Viele Grüße Michael

Fazit:

Der Verwarnungsbeleg dürfte echt sein. Unabhängig jedoch von der Herkunft des Fahrgastes, kann der Fahrausweisprüfer entscheiden, ob er nur einen Verwarnung ausspricht- oder den Fahrgast direkt zur Kasse bietet. Fahrausweisprüfer berücksichtigen gerne mal sozial Schwachgestellte. Die Daten jedoch bleiben gespeichert. Wird derjenige nochmals erwischt,  dann muss er jedoch für die Strafe aufkommen.

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