Es ist nicht immer leicht die im Fachjargon verwendeten Begriffe auch wirklich zu verstehen. Hier nun der 2. Teil der Übersetzungen der vermeintlich schwersten Sprache der Welt!
Attachment
Attachment ist ein englisches Wort und bedeutet „Anhang“. Anhänge können beliebige Dateien wie Bilder, Videos, Texte, Programme sein. Sehr oft wird der Vorgang durch eine Büroklammer symbolisiert (z.B. bei Mailattachments), mit der man die Datei an Nachrichten „anklammert“.
Autostart
Unter Autostart versteht man die Programme, die beim Anmelden von Windows automatisch gestartet werden. Diese Programme müssen nicht manuell gestartet werden.
Datenmüll
Als Datenmüll bezeichnet man all diejenigen Daten, die sie nicht mehr auf ihrem PC benötigen.
Homescreen
Der Homescreen ist der Bildschirm, der beim Starten eines Smartphones oder Tablets angezeigt wird. Welche Seite zum Start angezeigt wird, kann auf Wunsch geändert werden (Abhängig vom Smartphone)
Registry
Die Registry stellt das „Gehirn“ des Computers dar, sie ist die Wurzel von Windows. In der Registry werden alle systemrelevanten Informationen abgelegt und bei Bedarf abgerufen.
Roaming
Unter Roaming versteht man das Empfangen oder Tätigen von Anrufen oder SMS in einem fremden Mobilfunknetz im Ausland, aber auch das Senden und Empfangen von Daten (Internetverbindung – DatenRoaming). Roaming im Ausland führt meist zu höheren Telefonkosten.
Treiber
Ein (Geräte)Treiber ist eine Software, die dafür geschaffen wurde, um mit Geräten (Hardware) zu kommunizieren. Ohne dieser „Kommunikation“, der durch die Treibersoftware möglich gemacht wird, funktioniert die Hardware nicht.
Laufend werden wir hier einige Begriffe „entschlüsseln“ um Computermandarin etwas verständlicher zu machen.
Hier geht es zum ersten Teil von: Spricht ihr Computer auch manchmal Mandarin?
ES geht.
Euer Ernst Safka
ISO-zertifizierter Fachtrainer
Computerkurse 50plus & Senioren
www.ErnstSafka.com
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Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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