Als Badesalze, Lufterfrischer oder Kräutermischungen werden sie angeboten und im Internet als scheinbar legale Alternative zu illegalen Drogen angeboten. „Legal Highs“ – legal sind sie nicht

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Auf den Webseiten werden sie als professionell hergestellte Produkte dargestellt, die keine gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffe enthalten.

Nicht nur diese Info, sondern auch die bunten Tütchen mit kreativen Namen wirken insbesondere auf jugendliche Konsumenten anziehend. Aber was harmlos klingt, kann schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen, denn die bekanntgewordenen Substanzen der „Legal Highs“ setzen sich aus einer nicht genau definierbaren Mischung synthetisch hergestellter Stoffe zusammen.


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Und genau darin birgt die Gefahr, die leider immer noch von den Konsumenten unterschätzt wird.

Gerade weil die Zusammensetzung der Mischung unklar ist, kann auch die Wirkung nicht abgeschätzt werden und somit ist der Konsum dieser Mixturen immer ein „Spiel mit dem Tod“.

Allein im Bereich des PP Koblenz wurden es im vergangenen Jahr 58 Vorfälle bekannt, bei denen Konsumenten von Kräutermischungen ärztlich behandelt werden mussten. Bei einigen von ihnen, darunter auch 13-jährige Kinder, war eine stationäre Aufnahme in eine Intensivstation, bei anderen die Zwangseinweisung in die Psychiatrie erforderlich.

Die Polizei geht nach wie vor davon aus, dass die Dunkelziffer in diesem Deliktsbereich sehr hoch ist und warnt daher nochmals eindringlich vor dem Genuss solcher gefährlichen „Kräuterdröhnungen“, deren gesundheitliche Folgen unberechenbar sind.

Quelle: Polizeipräsidium Rheinpfalz

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