Ein nahezu unglaublicher Fall, sowie eine typische Behauptung, dass niemand berichtet hätte, hat sich auf Anfragen hin als wahr heraus gestellt: tatsächlich spielte sich dieser Fall ab, bei dem ein Angeklagter vor dem Gießener Landgericht um die Hand des Opfers anhielt.


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Dieser Inhalt wurde jüngst von der Seite “Rapefugees.net” veröffentlicht, welche Inhalte in Bezug auf Flüchtlinge und letztendlich auch generell Migranten sammelt und zur Darstellung veröffentlicht.

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So lautet die Aussage auf Rapefugees:

Der Artikel erscheint nicht etwa in der BILD oder der Welt, sondern im Print- Lokalteil des Gießener Anzeigers, online wird er aber nicht veröffentlicht – ein Informant spielte ihn uns zu

Nun, wir brauchten dafür keinen Informanten, sondern lediglich Mike aus unserem Team, der eine Anfrage an die Tageszeitung “Gießener Anzeiger” stellte.

Artikel stammt aus dem Gießener Anzeiger

Von Seiten des Gießener Anzeiger konnte man uns nun bestätigen, dass dieser Vorfall sich so abgespielt habe. Freundlicherweise wurden uns zu Recherchezwecken die Artikel zugesendet. Tatsächlich erschienen die in den Printausgaben und es handelt sich um zwei Artikel, der eine erschien am 08. April 2016 unter dem Titel “Angeklagter schockiert Gericht”, der andere am 22. April 2016 mit der Überschrift „Das ist unfassbar“. So liest man dort:

Ein Angeklagter hält durch eine spontane Aussage quasi um die Hand jener jungen Frau an, die er seit deren siebten Lebensjahr ab dem Jahr 2004 in 603 Fällen sexuell missbraucht haben soll.

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir diese Artikel logischerweise nicht veröffentlichen, jedoch können wir zumindest sagen: das angeführte Thema auf “Rapefugees.net” entspricht so weit der Wahrheit. Der Artikel schießt jedoch danach über sein Ziel hinaus, indem dort behauptet wird, alle moslemischen Migranten würden das Verhlten als legitim ansehen. So heißt es auf “Rapefugees.net” in Bezug auf Minderjährige:

Da fangen wir doch zu rechnen an. 7 + 5, das ergibt 12 Jahre? Die Sprengkraft liegt in dieser Zahl. Für uns Europäer ist das schwerster Kindesmissbrauch, für Muslime stellt es ein durchaus respektables heirats- und beischlaffähiges Alter dar.

Kurz noch ein paar Informationen

Der Darstellung auf “Rapefugees.net” kann man noch ein paar Informationen hinzufügen: die Missbrauchsfälle begannen bereits im Jahre 2004, bzw. laut zweitem Zeitungsartikel seit 2006. Das Gericht entschied sich aufgrund der schwere der Missbrauchsfälle bewusst für eine Gefängnisstrafe, eine Behandlung oder Therapie seien nicht das vordergründige Ziel gewesen. Ebenso wurde der Mann als voll schuldfähig eingestuft, auch wenn betont wurde, dass “irgendetwas nicht stimmen kann”.

„Es gilt, die massive Schuld, die der Angeklagte auf sich geladen hat, auszugleichen. Und deswegen muss die Gesellschaft auch vor ihm geschützt werden.“

[…]

… dass er in vollem Umfang schuldfähig ist und in keiner Weise weder in seiner Einsichts- noch seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen war, als er jene Taten begangen hat. „Trotzdem sehen wir auch, dass da irgendetwas nicht stimmen kann“, betonte das Gericht.

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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