Das Baby mit Gesichtstumor. Facebook bezahlt hier keinen Geldbetrag für eine Behandlung.

Falsche Informationen über ein Baby mit Gesichtstumor verbreiten sich schnell. Mimikama klärt auf und zeigt die Wahrheit hinter diesem grausamen Fake

Wieder erreicht uns ein ganz übler Fake und wieder wird hier mit Urinstinkten der Menschheit gespielt.

Zu sehen ist ein Baby welches auf der rechten Wange ein angebliches Krebsgeschwür hat. Angeblich bezahlt Facebook 3 Cent für jede „Teilen“ Aktion welche von den Facebook-Nutzern getätigt wird.

Es ist absurd zu glauben, dass Facebook jemanden 3 Cent für einen „Klick“ bezahlen würde. 

Um dieses Bild handelt es sich:

image

UPDATE: 24.1.2012 / 10:13 Uhr

Nach intensiver Recherche und zuverlässigen Quellen sowie einer Stellungnahme der Mutter des Babys konnten wir glücklicherweise in Erfahrung bringen, dass es sich um einen mittlerweile erfolgreich operierten Blutschwamm handelt.

Entgegen sämtlicher Spekulationen und Behauptungen, dass es sich um ein angeblich totes Baby handle, erlauben wir weiters mitzuteilen, dass der Junge lebt und mittlerweile 7 Jahre alt ist.

heute

Detailinfos: Bei dem Baby handelt es sich um einen Jungen der  von einer amerikanischen Familie adoptiert wurde!

Die Familie hat vier eigene Kinder und 2 adoptierte. Der eine adoptierte Junge (der Junge um den es hier geht) stammt aus Vietnam (Blutschwamm) und der andere aus Äthiopien.
Beide adoptierte Kinder hatten Schwierigkeiten (Behinderungen) und mussten erst einmal operiert werden.

UPDATE 18.2.2014:

Das ZDDK EXKLUSIV INTERVIEW MIT DEN ELTERN VON SAMUEL!

Das Baby mit dem Krebsgeschwür – DIE WAHRHEIT

Kostenlos · der tägliche Mimikama-Newsletter

Fakten statt Aufregung. Direkt in dein Postfach.

Die wichtigsten Faktenchecks und Meldungen des Vortags – jeden Morgen kostenlos und unabhängig vom Social-Media-Algorithmus.

Ich möchte den oben angeführten Newsletter erhalten und stimme zu, dass meine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck verarbeitet wird. Ich kann den Newsletter jederzeit abbestellen. Details in der Datenschutzbestimmung.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)