Am 10.6.2016 haben wir folgende Fahndung der Polizei veröffentlicht: Kinder in den Keller gelockt und missbraucht
Nun setzt die Staatsanwaltschaft Duisburg zur Ergreifung des Täters, unter Ausschluss des Rechtsweges und nach Maßgabe der Bedeutung der einzelnen Hinweise, ausschließlich an Privatpersonen und nicht an Beamte, deren Pflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen ist, eine Belohnung in Höhe von 2.000 € aus.
Verweis: Fahndungsplakat
Sexualstraftäter gesucht – 2.000 Belohnung
Unbekannter lockt Kinder in Keller eines Mehrfamilienhauses und missbraucht sie.
- Tatzeit: Freitag, den 20.05.2016, gegen 18.30 Uhr
- Tatort: Oberhausen, Wohnpark Bebelstraße
Ein bisher unbekannter Sexualstraftäter lockte zwei 5 und 7jährige Mädchen unter einem Vorwand in den Keller eines Mehrfamilienhauses. Dort zeigte er sich den Kindern in schamverletzender Weise und forderte sie auf, ihn anzufassen.
Nach bisherigen Erkenntnissen gelangte der Täter mit einem Schlüssel in das Gebäude / die Kellerräume.
Nach der Tat flüchtete der Straftäter in unbekannte Richtung.
Dem Unbekannten rechnen die Ermittler auch eine gleich gelagerte Tat im Juli 2014 zu. Hier hatte der Mann im Bereich Flockenfeld ein damals 5jähriges Mädchen unter einem Vorwand in einen Keller gelockt und missbraucht.
Bei beiden Taten trug der Unbekannte blaue Arbeitskleidung.
Weitere Taten können dem Sexualstraftäter nach den bisher vorliegenden Ermittlungsergebnissen nicht vorgeworfen werden.
Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Oberhausen telefonisch (0208 8260) oder als Email ([email protected]) entgegen.
Quelle: Polizei NRW
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
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