Unverantwortlich! Am Samstag, 18.06.2016, gegen 18.00 Uhr, besuchte eine 12-Jährige ihren 37-jährigen Vater. In seiner Wohnung gab der Vater seiner Tochter psilocybinhaltige Pilze für den Konsum.

Nachdem das Mädchen die Pilze gegessen hatte, fiel sie in einen komatösen Zustand und war nicht mehr ansprechbar. Durch die Mutter des 37-Jährigen, bei welcher der Mann wohnhaft ist, wurde der Notarzt verständigt.

Der selbst unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stehende Vater verweigerte zunächst die Behandlung seiner Tochter. Daraufhin informierten die Rettungskräfte die Polizei.

Die Polizeibeamten des Rauschgiftkommissariats (Kommissariat 83) fanden in der Wohnung diverse psychoaktive Substanzen (Badesalze, Verpackungsmaterialien, eine Feinwaage und leere Verpackungen der Psilocybinpilze).

Nach bisherigem Ermittlungsstand muss davon ausgegangen werden, dass der 37-Jährige mit sogenannten Badesalzen Handel treibt.

Ob es sich hierbei um Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes handelt, wird ein im Auftrag gegebenes labortechnisches Gutachten ergeben.

Das 12-jährige Mädchen wurde zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Mittlerweile konnte sie wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden.

Der 37-Jährige wurde wegen eines Verbrechens des Überlassens von Betäubungsmittel an Minderjährige dem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt. Da der Mann über einen festen Wohnsitz in München verfügt und keine Fluchtgefahr besteht, wurde er vom Ermittlungsrichter aus der Haft entlassen.


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Warnhinweis der Münchner Polizei:

Einige Pilzarten, die mit Psilocybin und Psilocin halluzinogene Wirkstoffe enthalten, werden missbräuchlich als Rauschdrogen verwendet.

Dabei fallen Pflanzen und Pflanzenteile mit diesen Wirkstoffen unter das Betäubungsmittelgesetz. Der Umgang mit diesen illegalen Drogen, die in der Rauschgiftszene auch „Psylos“ oder „Magic Mushrooms“ genannt werden, ist strafbar.

Gebräuchlichste Konsumform ist der Verzehr getrockneter Pilze als Beigabe zu Speisen oder als Teeaufguss. Die getrockneten Pilze können auch mit Tabak geraucht oder als Pulver in Getränke gemischt werden.

Die halluzinogene Wirkung ist mit der von LSD vergleichbar, hält aber nicht so lange an. Es kommt zu starken euphorischen Zuständen mit Veränderung des Seh- und Hörempfindens sowie bei der Wahrnehmung von Farben und Zeitgefühl. Konsum von Alkohol kann die Wirkung erheblich steigern.

Häufiger Konsum führt zur Toleranzbildung, bei der die nachlassende Wirkung auch durch eine Steigerung nicht zu beseitigen ist. Psychisch labilen Konsumenten drohen Panik- und Angstzustände. Verwechslungen mit anderen, auch giftigen Pilzarten, sind möglich.

„Legal Highs“ rufen bei den meisten Konsumenten heftige Rauschzustände hervor. Unter den Namen Badesalz, Raumluftverbesserer oder Pflanzendünger, wird die Modedroge in Tablettenform oder als Pulver vertrieben.

Die genaue Zusammensetzung dieser synthetischen Drogen ist meist nicht bekannt und macht es aus diesem Grund besonders gefährlich.

Quelle: Polizei München

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