eBay – Die Masche der Abbruchjäger

Vermeide teure Fehler beim eBay-Verkauf: Erfahre, wie Abbruchjäger agieren und wie du dich effektiv schützen kannst. Informationen auf Mimikama

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Wer schon einmal etwas bei eBay verkauft hat und nach dem Start seiner Auktion bemerkte, dass sich ein oder mehrere Fehler eingeschlichen haben die nicht passen oder stimmen, hat bestimmt schon das eine oder andere Angebot entfernt, die Fehler behoben und erneut eingesetzt – trotz gemachten Geboten.

Ein gefundenes Fressen für die Abbruchjäger

Abbruchjäger sind nämlich auf der Suche nach Auktionen, in deren Beschreibung Fehler zu finden sind, bieten dann das Minimalgebot und hoffen, dass der Anbieter sein Angebot abbricht um die Fehler zu beheben. Auch wenn ein Angebot wegen zu geringem Gebot abgebrochen wird, schlagen die Abbruchjäger zu. Sobald eine Auktion aus diesen Gründen abgebrochen wurde, flattert dem Anbieter auf kurze oder lange Zeit eine Schadensersatzklage ins Haus, in der man aufgefordert wird, die Differenz des Marktwertes und des Minimalgebotes zu zahlen.

Wieso das möglich ist?

Sobald auf einen angebotenen Artikel geboten wird, kommt einen Vertrag zwischen dem Verkäufer und Käufer zustande. Der Käufer hat dann das Recht auf den Artikel, sofern er das Höchstgebot abgegeben hat. Bricht der Verkäufer ohne wichtigen Grund den Kauf ab, obwohl schon ein Gebot abgegeben wurde, ist dies eine Vertragsverletzung. Das nutzen die Abbruchjäger aus und verklagen den Verkäufer.



Kann man sich davor schützen?

Ja – Kann man. Wenn man die Auktion abbrechen will/muss, da sich Fehler eingeschlichen haben, ist es am besten, man schreibt im Vorfeld den Höchstbietenden an und erklärt Ihm, dass man die Auktion abbrechen muss, da Fehler in der Beschreibung enthalten sind. Somit kann man dem Bieter erklären was Sache ist, und dieser weiß dann auch bescheid.

Um den Artikel wegen einem zu niedrigen Gebot nicht abgeben zu müssen, kann man vor dem Einstellen des Artikels angeben, dass der Artikel erst bei einem Mindestgebot verkauft wird, und begeht somit keinen Vertragsbruch durch den Abbruch einer Auktion.

Heise berichtet auch zu dem Thema, womit man sich bei einer eBay-Auktion in diesen Fällen strafbar machen kann.

via

Welt.de


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