→Wie erkennt man schädliche Programme auf dem eigenen Gerät? Antworten finden Sie im Leitfaden Malware erkennen.
Zurzeit geistert ein Posting auf Facebook herum, welches sich "Vodafone bietet 500 iPhones 4S" nennt! Wenn man dem Link folgt, öffnet sich eine externe Webseite, wo man "TEILEN" – sowie ein "Kommentar" hinterlassen muss. Mit unserem Testkonto haben wir uns diesen Fake angesehen und zuerst erschien uns das ganze auch harmlos aber nach etwa 2-3 Minuten bekamen wir einen Warnhinweis von unserer Antiviren-Software (avast! )die uns einen Trojaner Fund meldete. Sobald man das Fenster schließen möchte, öffnet sich wiederum ein Fenster, wo man sich einen, AMAZONGutschein holen konnte bzw. konnte man bei 3 Gewinnspielen teilnehmen und hier lauert bereits die nächste Gefahr für die Facebook-Nutzer, nämlich Handy Abo-Fallen!
So sehen die Beiträge auf Facebook aus:
Hier ein Screenshot, denn wir von einem aufmerksamen ZDDK-Fan erhalten haben, wo man erkennen kann, dass es nicht funktioniert hat!
Wenn man klickt gelangt man auf diese Seite wo man TEILEN muss!
Nachdem etwa 2-3 Minuten vergangen waren (das Fenster war noch immer offen und wir hatten uns bereits einem anderen Thema gewidmet) bekamen wir auf einmal einen Warnhinweis von unserer Antivirensoftware angezeigt!
Wenn man die Seite schließt, öffnet sich ein neues Fenster und auf einmal kann man sich auch noch einen 100EUR Amazon Gutschein holen! ACHTUNG! Dahinter verbirgt sich eine HANDY ABO-FALLE!
Wenn man nun auch diese Seite schließt, öffnet sich wiederum eine neue Seite und nun kann man wiederum bei 3 Gewinnspielen mitmachen:
Klickt man einen Preis an, landet man wiederum auf einer Seite wo man wieder seine Handynummer eingeben muss! ACHTUNG! Hier lauert bereits die nächste HANDY-ABOFALLE!
Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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