Der Zoll hat in drei Fällen über 500 Kilogramm Ecstasy sichergestellt, insgesamt rund 1,3 Millionen Stück Tabletten. Dabei wurden drei Tatverdächtige im Alter zwischen 26 und 50 Jahren festgenommen, die sich derzeit in Untersuchungshaft befinden.

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Bildquelle: obs/Generalzolldirektion

Bereits Anfang Juli dieses Jahres entdeckte eine Zöllnerin in Regensburg bei einer Exportlieferung beachtliche 250 Kilogramm – rund 635.000 Stück – bunter Ecstasy Tabletten. Diese waren nicht besonders versteckt, sondern befanden sich auf der Ladefläche eines mit Eisenrohren beladenen Sattelzuges, der zur Zollabfertigung Richtung Türkei beim Zollamt vorfuhr. Dies ist eine der größten Sicherstellungen von Ecstasy Tabletten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Im August gelang Zöllnern aus Bremerhaven bei der Kontrolle eines unbeladenen Lastkraftwagens der nächste rekordverdächtige Schlag gegen internationale Rauschgiftschmuggler. Auf dem Autohof Bremerhaven-Wulsdorf an der Bundesautobahn 27 fanden sie im Führerhaus versteckt 115 Kilogramm, beziehungsweise 300.000 Stück bunte Ecstasy Pillen.

Hamburger Zollfahnder landeten schließlich im September den dritten Streich. Bei der Durchsuchung eines Lastkraftwagens, auf den die Fahnder bei ihren Ermittlungen in Bremerhaven gestoßen waren, fanden sie 370.000 Stück bunte Ecstasy Tabletten mit einem Gewicht von gut 150 Kilogramm.

Der Präsident der Generalzolldirektion, Uwe Schröder, ist stolz auf die Zöllnerinnen und Zöllner:

„Der Zoll beschlagnahmt im laufenden Jahr nahezu täglich synthetisches Rauschgift. Mit dem richtigen Gespür und guter Zusammenarbeit ist uns mit diesen drei großen Sicherstellungen ein beachtlicher Erfolg gegen den internationalen Drogenschmuggel gelungen. Allerdings macht mir diese Entwicklung auch Sorgen. Synthetische Drogen stellen ein großes und unkalkulierbares Risiko für die Konsumenten dar. Man kann nie wissen, welche Inhaltsstoffe und in welcher Konzentration diese vorhanden sind. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, diese enorme Menge Rauschgift dem Markt zu entziehen.“

Quelle: Generalzolldirektion


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