Ludwigsburg/Stuttgart: Polizei warnt vor Betrügern auf Tank und Rastanlagen (ZDDK24)

Aktuelle Warnung vor Betrügern an Tank- und Rastanlagen im Großraum Stuttgart. Informieren Sie sich auf Mimikama über Vorgehensweisen und Schutzmaßnahmen

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Ludwigsburg  – Rund um die Tank- und Rastanlagen entlang der Autobahnen im Großraum Stuttgart stellt die Polizei in jüngster Zeit wiederholt Betrügereien festgestellt.

Insbesondere an Wochenenden werden Reisende von einem überzeugend auftretenden Mann auf Englisch angesprochen. Unter dem Vorwand, in eine Notlage geraten zu sein, bittet er um finanzielle Hilfe für die Heimreise nach Irland. Dadurch ergaunerte der Unbekannte mitunter mehrere hundert Euro Den polizeilichen Ermittlungen zufolge sind die dabei vorgetragenen Geschichten frei erfunden und sind nur darauf ausgerichtet, Bargeld zu erhalten, das entgegen der Zusage nicht zurückgegeben wird.

Der Täter war jeweils mit einem rechts gesteuerten Pkw mit ausländischem Kennzeichen unterwegs und befand sich mitunter in Begleitung einer Frau und mehreren Kindern.

Die Polizei rät:

  • Gehen Sie auf die Hilfeforderung nicht ein
  • Erwähnen Sie nicht, dass Sie den Betrugsversuch erkannt haben. Versuchen Sie, unauffällig die Polizei zu verständigen; am besten über die Notrufnummer 110.
  • Behalten Sie den Betrüger möglichst unauffällig im Auge, um der Polizei möglicherweise bis zum Eintreffen einer Streife weitere Hinweise geben zu können.
  • Haben Sie kein Telefon zur Hand, prägen Sie sich bitte die Personenbeschreibung wie auch das Fahrzeugkennzeichen ein.

Reisende, die auf ähnliche Art und Weise angesprochen wurden oder gar finanzielle Hilfe geleistet haben, werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizeidirektion, Tel. 0711/6869-0, zu melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)