900 Euro für den kurzen Ausschnitt eines Kinofilms? Wenn ihr Seiten wie „Popcorn Time“ nutzt, kann’s teuer werden!
Wie unser Kooperationspartner checked4you berichtet, bietet “Popcorn Time” kein Streaming, sondern Filesharing.
Das klingt ja so verlockend: „Großartige Filme ohne Einschränkungen in bester Qualität“ vollkommen kostenlos gucken.
Kleiner Haken: Bevor der Film im Browser startet, muss ein Zusatzprogramm (Plugin) namens „Torrents Time“ installiert werden.
Denn der Begriff Torrent bedeutet, dass du Teile einer Datei auf dein Gerät herunterlädst und von dort wieder an andere Geräte sendest.
Bei „Popcorn Time“ siehst du dir also nicht nur Filme an (wie beim meist unproblematischen Streaming), sondern lädst Teile aus dem Netz herunter und zugleich wieder hoch.
Dieser letzte Punkt ist in Deutschland bei urheberrechtlich geschützten Dingen illegal! Und es dürfte klar sein, dass im Grunde jeder Kinofilm (egal, wie alt er ist) urheberrechtlich geschützt ist.
Schon ein paar Sekunden reichen aus, um in die Falle zu tappen. In vielen solcher Torrent-Netzwerke gibt es nämlich auch Überwachung.
Spezielle Programme speichern die IP-Adresse deines Internet-Anschlusses und kurz darauf liegt eine Abmahnung einer Anwaltskanzlei im Briefkasten. Für ein bisschen Film gucken für lau werden dann schon mal 900 Euro gefordert.
Wenn du eine Abmahnung bekommen hast, solltest du sie keinesfalls ignorieren, aber auch nicht in Panik verfallen. Hier sind unsere Tipps:
-
Nicht übereilt zahlen!
Lass dich von einem Anwalt für Urheberrecht oder den Rechtsexperten der Verbraucherzentrale beraten. Oft sind die geforderten Beträge in den Abmahnungen zu hoch angesetzt.
Wenn du in Nordrhein-Westfalen wohnst, findest du hier die nächste Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Wohnst du in einem anderen Bundesland, kannst du hier nach Beratung suchen.
Du solltest dich beeilen, denn lässt du die im Abmahnschreiben genannte Frist verstreichen, drohen teure gerichtliche Schritte. -
Nicht einfach unterschreiben!
Die mitgelieferte Unterlassungserklärung greift oft viel zu weit. Du solltest daher lieber eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Die formuliert dir der Jurist.
Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:
📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.
Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!
* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)

