NACH KLAGE DER VERBRAUCHERZENTRALE NRW: OBERLANDESGERICHT HAMM STOPPT ABO-ABZOCKE MIT KOCHREZEPTEN
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 12 U 52/16) hat rechtskräftig eine Abo-Abzocke mit Kochrezepten gestoppt.
Wir selbst haben bereits 2015 vor der genannten Seite auf Facebook hier gewarnt sowie auch hier darüber informiert.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.
Auf der Internetseite www.profi-kochrezepte.de finden sich laut Darstellung der Betreiber mehr als 20.000 Rezepte.
Wer danach backen, kochen, oder braten möchte, muss zuvor unter der Angabe persönlicher Daten einen „Zugang erwerben“. Den Button „Jetzt anmelden“ zu drücken, kommt jedoch teuer.
Rechnungen über 240 EUR
Der Betreiber der Seite, eine „B2B Web Consulting GmbH“, verschickte Rechnungen über fast 240 Euro. Und im folgenden Jahr wollte die Firma den Betrag noch einmal kassieren. Denn aus ihrer Sicht war mit dem Klick ein zwei Jahre laufender Vertrag zustande gekommen.
Tatsächlich gab es auf der Internetseite einen Hinweis auf den Vertrag – aber klein und unscheinbar in einem Fließtext am linken und rechten Rand.
Danach richtet sich das Angebot nur an „Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler“. Aber es war seitens des Betreibers des Online-Angebots keineswegs ausgeschlossen, dass sich auch Privatpersonen anmelden können – und damit in die Falle tappen.
Doch damit ist nun Schluss.
Nach einem nun rechtskräftigen Urteil des OLG Hamm verstoße das Unternehmen mit dem Betreiben der Webseite gegen verbraucherschützende Vorschriften. Die B2B Web Consulting GmbH muss gegenüber Verbrauchern gesetzliche Informationspflichten erfüllen – wie zum Beispiel die klare und verständliche Angabe des Preises. Dazu gehört auch, einen eindeutigen „Kaufen“-Button zu präsentieren. Außerdem hätte sie Verbraucher über das bei Online-Verträgen zustehende Widerrufsrecht informieren müssen.
Die Informationspflichten entfallen nur, wenn aus dem Angebot klar hervorgeht, dass der Unternehmer ausschließlich Verträge mit anderen Unternehmen abschließen möchte. Die Hinweise auf der Rezepte-Seite seien jedoch so versteckt, dass mit einer Kenntnisnahme durch Verbraucher nicht zu rechnen sei.
Wegen des versteckten Hinweises auf die Kosten und weil ein unmissverständlich gestalteter und beschrifteter Button „Kaufen“ fehlt, müssen Verbraucher, die sich angemeldet haben, nicht zahlen.
Die Verbraucherzentrale NRW rät:
- Wer nach der Registrierung auf profi-kochrezepte.de eine Rechnung erhalten hat, sollte dieser widersprechen.
- Die B2B Web Consulting GmbH sollte aufgefordert werden, einen wirksamen Vertragsschluss nachzuweisen.
- Zudem sollte vorsorglich gekündigt werden.
- Etwaige Zahlungen an das Unternehmen können zurückgefordert werden.
- Dabei hilft ein kostenloser Musterbrief der Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale.nrw/b2b). Diese Gegenmaßnahmen verhindern, dass Verbraucher einen negativen Eintrag bei der Schufa bekommen.
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