Achtung: Abo-Falle auf imaxkino.com

Autor: Tom Wannenmacher

Unsere Kooperationspartner von der Watchlist-Internet berichtet über ein fiese Abo-Falle auf der Webseite von imaxkino.com

Wer Filme auf imaxkino.com streamen möchte, muss sich bei dem Anbieter registrieren. Im Rahmen des Anmeldeprozesses findet sich kein transparenter Kostenhinweis für die Nutzung des Dienstes. Dennoch fordert imaxkino.com nach fünf Tagen 238,80 Euro von Konsument/innen. Sie müssen das Geld nicht bezahlen, denn dafür gibt es keinen Rechtsgrund.
Die Website imaxkino.com bietet Besucher/innen die Möglichkeit an, Filme in HD-Qualität zu streamen. Dafür setzt sie eine Benutzerregistrierung voraus. Im Rahmen des Anmeldeprozesses müssen Interessent/innen unter anderem ihren Namen, ihre Anschrift und eine Telefonnummer nennen. Ihre Eingaben bestätigen sie mit einem Bestätigungscode, den sie per SMS erhalten. Abschließend müssen Besucher/innen die Schaltfläche „Kostenpflichtige Registrierung abschließen“ betätigen.
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Screenshot der Webseite imaxkino.com

Ihre 5-Tage-Testphase ist abgelaufen

Fünf Tage nach der Registrierung auf imaxkino.com erhalten Konsument/innen eine Rechnung in Höhe von 238,80 Euro. Darin heißt es, dass sie den Premium-Status des Anbieters erworben haben:

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Sehr geehrte(r) Herr/Frau ……..,
Sie haben sich auf unserer Webseite am xx.xx.2017 für eine 5-Tage-Testphase registriert.
Laut unseren Nutzungsbedingungen hatten Sie die Möglichkeit, Ihren Account während der gesamten Testphase aus Ihren Einstellungen löschen. Da Sie es nicht getan haben, wurde Ihr Account automatisch mit dem Premium-Status um 1 Jahr verlängert.
Diesbezüglich möchten wir Sie über eine offene Rechnung in Höhe von 238,80€ zzgl. MwSt pro Jahr (12 Monate zu je 19,90€) bei einer Vertragslaufzeit von 1 Jahr benachrichtigen.
Wir fordern Sie deshalb auf, die Ihnen ausgestellte Rechnung innerhalb von den nächsten 3 Arbeitstagen zu begleichen.
Bei Nichtbezahlung innerhalb der Ihnen gewährten Zahlungsfrist sind wir gezwungen, die Informationen über die nicht bezahlte Rechnung an unseren Anwalt bzw. an das Inkassobüro weiterzugeben. Danach erhalten Sie von uns ein offizielles Schreiben an die folgende Anschrift: xxxxxxxxxxxxxxx.
Falls Sie aber bei der Registrierung falsche Daten angegeben haben, wird von unserem Anwalt eine Anfrage mit Ihren Registrierungsdaten an die zuständige Behörde gesendet, solchen wie die IP-Adresse xx.xxx.xxx.xx sowie Ihre Telefonnummer +xxxxxxxxxxxx, damit Ihre Persönlichkeit sowie Ihre Anschrift identifiziert werden können. In diesem Falle kommen auf Sie ebenso zusätzliche Kosten zu.
Um jegliche Anwalts-, Inkasso- bzw. Gerichtskosten zu vermeiden, möchten wir Ihnen ausdrücklich empfehlen, die Ihnen ausgestellte Rechnung während der dreitägigen Zahlungsfrist zu begleichen.
Einzuzahlender Betrag: 238,80€ Rechnung mit Zahlschein oder Online bezahlen Senden Sie uns nach der Zahlungsleistung die Quittung bzw. einen Screenshot an die folgende E-Mail-Adresse: [email protected]

[/mk_info]

Müssen Sie die 238,80 Euro an imaxkino.com bezahlen?

Nein, Sie müssen die Rechnung von imaxkino.com nicht bezahlen, denn zwischen dem Anbieter und Ihnen kommt kein gültiger Vertrag zustande.

Er setzt zwingend voraus, dass sich zwei Parteien auf die Dienstleistung und den dafür anfallenden Preis einigen. Bei einer Website ist diese Einigung nur dann möglich, wenn sie transparent und offensichtlich über anfallende Kosten bei einer Registrierung hinweist. Die Website imaxkino.com verstößt gegen diese Grundvoraussetzung. Aus diesem Grund gibt es keine entgeltliche Vereinbarung, die Sie einhalten müssen. Sie sind deshalb nicht verpflichtet, die 238,80 Euro zu bezahlen.

Die Watchlist Internet empfiehlt:

Lassen Sie sich nicht von bedrohlichen Anrufen, YouTube-Videos, die das Gegenteil behaupten, oder E-Mails von imaxkino.com einschüchtern und bezahlen Sie die Rechnung von 238,80 Euro nicht. Dafür gibt es keinen Rechtsgrund! Wenn Sie sich diese Einschätzung in Ihrem konkreten Fall bestätigen lassen möchten, steht Ihnen die kostenlose Beratung des Internet Ombudsmann zur Verfügung.
Quelle: Watchlist-Internet


Hinweis: Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
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