→Wie geraten Nutzer unbemerkt in Abo-Fallen? Antworten finden Sie im Leitfaden Abo-Fallen.
Von einer aufmerksamen ZDDK-Nutzerin wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass es auf Facebook ein Fake-Gewinnspiel der "Lufthansa" gibt! Das Unternehmen selbst hat dieses Gewinnspiel NICHT online gestellt sondern Internetbetrüger haben sich hier einfach das Logo der Lufthanse geklaut und dieses auf eine externe Webseite eingebunden. Nachdem man die beiden Schritte getätigt hat, wird man auf eine Webseite weitergeleitet wo man keine Tickets gewinnen kann aber dafür (wieder einmal) ein iPhone4. Hier müssen die Nutzer Ihre Handynummer eingeben und tappen damit in die Abo-Falle! Der Titel des Postings lautet: "Gewinnen Sie zwei Lufthansa-Tickets für Flüge in die ganze Welt (nur für begrenzte Zeit). Zwei Lufthansa-Flugtickets für alle Facebook-Benutzer zu gewinnen!"
So sehen die Posting aus:
So sieht die Webseite aus
Nachdem man Schritt 1 und 2 befolgt, wird man auf folgende Seite weitergeleitet:
ZDDK-TIPP:
Damit man in solche Fallen gar nicht tappt, raten wir die Browsererweiterung "WOT" zu installieren denn “ WOT “ warnt bereits im Vorfeld vor dubiosen Seiten im Internet.
In diesem Falle sieht die Seite mit "WOT" so aus:
1.) Das Posting auf Facebook (Beachten Sie den ROTEN KREIS neben dem Link) "WOT" warnt also schon direkt auf Facebook! Würde eine Seite eine positive Bewertung haben, dann würde an dieser Stelle ein GRÜNER KREIS aufscheinen!
Negativ bewertete Seite:
Positiv bewertete Seite:
2) Wenn man den Link klickt öffnet sich zwar die Seite aber "WOT" spricht sofort eine Warnung aus:
Im Hintergrund erkennt man zwar die Webseite, aber "WOT" legt sich mit seiner Warnung ÜBER das eigentliche Fenster!
Sobald Sie "WOT" installiert haben, können SIE SELBST BEWERTUNGEN ABGEBEN! Damit helfen Sie selbst mit Schadhafte Seiten zu bewerten!
Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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