Achtung vor Abofalle auf Kinozeit.net!

Autor: Kathrin Helmreich

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Fünf Tage gratis, dann soll’s teuer werden. Ein Streaming-Dienst für Kinofilme versendet zweifelhafte Rechnungen.

Wie unser Kooperationspartner checked4you berichtet, stellt diese Seite eine Abofalle dar!
Wozu etwas für Kinofilme bezahlen, wenn es die im Internet doch für lau gibt?! Wenn ihr euch mit so einem Plan auf die Suche nach entsprechenden Seiten begebt, landet ihr vielleicht bei kinozeit.net. Früher hieß das Angebot auch felixkino.com, flexkino.com, flixkino.com oder kinoplexx.com.
Die Seite lockt mit zahlreichen Kinofilmen, die ihr euch angeblich legal ansehen könnt. Vorher müsst ich euch dafür aber registrieren.
Von Kosten ist dabei keine Rede. Nur 30 Sekunden soll die Registrierung dauern und anschließend könnt ihr direkt losgucken.
Jetzt kommt aber der Knackpunkt: Tragt ihr euren Namen, eine E-Mail-Adresse und ein Passwort ein und klickt auf „Registrieren“, geht ihr nach Ansicht der Seitenbetreiber eine Mitgliedschaft ein.
Die ersten fünf Tage sind dabei gratis. Löscht ihr euren Account nicht innerhalb dieser fünf Tage wieder, sollt ihr eine kostenpflichtige Mitgliedschaft für mindestens ein Jahr abgeschlossen haben. So steht es jedenfalls in den Nutzungsbedingungen, die es aber nur in englischer Sprache gibt.

Muss ich zahlen?

Klare Antwort: Nein!

Da gibt es zwar bei YouTube auf mehreren Kanälen ein Video mit einem gewissen Michael Pelmber, „Rechtsanwalt für Medienrechte in einem Berliner Medienkanzlei“ (sic!), der behauptet, dass sich ein Mandant mit einer Rechnung von felixkino.com an ihn gewandt habe und er nach Prüfung der Internetseite festgestellt haben will, dass diese Rechnung bezahlt werden müsse.
Doch dieses Video scheint eher den Zweck zu haben, verunsicherte Opfer der Abofalle zur Zahlung zu bewegen, falls sie nach dem Erhalt einer Rechnung wissen wollen, ob die Seite für Abzocke oder Abofallen bekannt ist.
Unsere Juristen bei der Verbraucherzentrale NRW können euch aber beruhigen. Ihr müsst nicht zahlen! Aus folgenden Gründen:
  • Bei der Registrierung ist nicht klar, dass es sich um eine kostenpflichtige Mitgliedschaft handelt. Für so etwas fordert der § 312j im BGB einen eindeutig beschrifteten Button, auf dem zum Beispiel „Zahlungspflichtig bestellen“ steht.
  • Der Preis ist schwer zu finden, nämlich nur in den englischsprachigen Nutzungsbedingungen. Am Ende von Punkt 5 heißt es übersetzt: „Schließen Sie Ihren Account nicht binnen 5 Tagen, sollte er automatisch umgewandelt werden in einen jährlichen Premium Account für 11,99 € pro Monat (143,88 € pro Jahr).“ Eine so wichtige Info derart zu verstecken ist (Achtung, Juristensprech!) nicht transparent und deshalb unserer Ansicht nach nicht wirksam einbezogen.
  • Darüber hinaus sind die Nutzungsbedingungen wohl auch deshalb nicht wirksam, weil sie nicht auf deutsch zur Verfügung stehen.

Wie soll ich mich am besten verhalten?

Grundsätzlich muss ein Anbieter erst mal beweisen, dass ihr mit ihm überhaupt einen wirksamen Vertrag geschlossen habt. Unserer Ansicht nach kann das hier nicht der Fall sein, weil ein „Kaufen-Button“ fehlt und weil alleine eine Zustimmung zu ungültigen Nutzungsbedingungen kein Argument dafür sein kann, dass man einen wirksamen Vertrag geschlossen haben soll.
Ihr solltet aber schon aktiv werden und den Vertrag (jetzt wird’s nochmal juristisch) „hilfsweise widerrufen“ und „wegen arglistiger Täuschung“ anfechten. Das geht auch per E-Mail. Die richtigen Worte müsst ihr aber nicht allein verfassen. Hier findet ihr einen Musterbrief zum Runterladen. Weitere Infos dazu haben wir für euch in unserem Artikel über Abzocke im Internet.

Ist das Ansehen der Filme wirklich legal?

Jetzt kommt aber nicht auf die Idee und denkt: „Super, dann kann ich immer umsonst Kinofilme gucken.“ Denn damit könntet ihr in Schwierigkeiten kommen.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April 2017 (Aktenzeichen C-527/15) besteht ein Risiko beim Streamen von Videos, wenn der Nutzer erkennen muss, dass die Filme rechtswidrig im Netz gelandet sind.
Und wer beispielsweise einen gerade im Kino angelaufenen Film im Gratis-Stream entdeckt, der sollte sich denken können, dass das nicht im Sinne der Urheber und somit verboten ist.
Im schlimmsten Fall habt ihr die notwendigen Informationen für eine Rechtsverfolgung dann auch gleich mitgeliefert – mit eurer Registrierung.

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