Wir bekommen immer öfter E-Mails mit der Bitte um einen Rat, wie man sich verhalten kann, wenn man in eine Abofalle getappt ist. Oft bleibt auch eine große Unsicherheit: wie teuer wird es am Ende für mich? Wie viele Abos habe ich abgeschlossen? Vor allem: WANN und WIE habe ich das Abo abgeschlossen.
Und wir wollen es auch mal klar auf den Punkt bringen: die Art und Weise, wie in der letzten Zeit vermehrt in Abofallen gelockt wird, ist kriminell! Die einzelnen Personen merken oftmals gar nicht, dass sie in die Fallen getappt sind und wundern sich lediglich über eine SMS von einem unbekannten Anbieter oder, was noch gemeiner ist, über einen Rechnungsposten, den sie nicht einsortieren können:
Doch gehen wir das Schritt für Schritt durch. Als erstes:
So sehen die Fallen aus!
Smartphonenutzer werden gezielt in Fallen gelockt! Es geht dabei gar nicht darum, ob die betroffenen Personen überhaupt ein Abo wollen oder ob dieses Abo Bestand hat, sondern zumindest darum, DASS diese Personen in die Falle tappen und zumindest den ersten Wochenbetrag zahlen sollen, bevor sie kündigen, bzw. die Zahlung mittels Drittanbietersperre abbrechen.
Uns auffällig gewordene Lockvögel:
Gefälschte Todesmeldungen / Vermisstenmeldungen
Speziell Facebooknutzer werden auf mittels gefälschter Todes- oder Vermisstenmeldungen auf gefälschte Seiten gelockt, mit denen ein solches Abo ausgelöst wird. Der reine Besuch oder Klick auf ein “weiter” Button löst hier eine Zahlung aus, der Besucher erhält im Vorfeld keinerlei Information darüber, was ihm blüht. Erst wenn es zu spät ist, gibt es eine SMS.
Gefälschte Systemwarnungen
Mit Hilfe von missbräuchlich eingeblendeten Werbeanzeigen (Malvertising) werden Systemwarnungen oder gefälschte WhatsAppwarnungen (“Dein WhatsApp läuft ab”) eingeblendet. In diesen Meldungen sind, verborgen vor dem Besucher, ebenfalls “Vertragsabschlüsse” unter verschiedenen Buttons versteckt. Ein Klick auf ein harmlos wirkenden Button löst ebenfalls eine Zahlung aus.
WAP-Billing
Abgerechnet wird über WAP-Billing, eine Technik, die schon seit vielen Jahren in Verwendung ist und aufgrund ihrer einfachen Anwendung genutzt wird: sie besteht aus einem Klick. Wenn nun ein Smartphonenutzer einen solchen Link mit Abofalle klickt, sendet dieser seine sogenannte MSISDN an den Dienstbetreiber. Eine MSISDN ist nichts anderes als die eigene, eindeutig identifizierbare Rufnummer inklusive Ländervorwahl, so dass exakt diese Rufnummer mit Drittanbieter-Kosten belegt werden kann.
WAP-Billing an sich ist keine böse Technologie, wird daher auch nicht als Virus oder Gefahr anerkannt. WAP-Billing gilt gemeinhin als Möglichkeit, auf einfache und legitime Weise Dienste im Netz zahlen zu können. Viele werden sich in diesem Zusammenhang sicher noch zum Beispiel an Jamba erinnern.
Haben nun die Firmen, die WAP-Billing nutzen, einen sogenannten Factoring Vertrag mit dem eigenen Mobilfunknetzbetreiber, dann dürfen sie ihre Forderungen über die Mobilfunkrechnung einziehen.
Problemfall: Abofallen!
Findige Personen nutzen nun diese Technologie, OHNE dem Besucher der Seite einen Hinweis darauf zu geben. Da wird dann einfach die MSISDN ausgelesen und daraus ein Aboverhältnis gebastelt. Das geht so nicht!
Und der folgende Absatz geht dann auch ganz klar in Richtung Mobilfunkbetreiber!
Denn an dieser Stelle rate ich den Betroffenen:
- Drittanbietersperre einrichten, und zwar SOFORT! (siehe hier)
- Bisherige Leistungen zurückfordern, bzw. NICHT abbuchen lassen
Speziell Punkt 2 klingt geschrieben einfacher, als er durchsetzbar ist, jedoch würde ich hier stur sein und den Mobilfunkbeteiber (Telekom/Vodafon/A1 etc.) auf die Nerven gehen, dass man den Betrag zurückbekommen will. Nicht abwimmeln lassen, druck machen. So unfair das klingt, aber WO sollt ihr sonst Druck ausüben? Die Firmen, bzw. Dienste, welche ihre “Leistungen” bezahlt haben wollen, sitzen im Ausland. Die lachen über jeden, der einen “Mehrwertdienst” eingeht. Die Firmen, welche einen Factoring Vertrag mit den Mobilfunkbetreibern haben, sind da eh “Mittelsmänner”, die kann man weder unter Druck setzen, noch als Privatperson wirklich erreichen.
Wen man jedoch erreichen kann, dass ist der eigene Mobilfunkbetreiber. Und da macht es dann am Ende die Menge und die Intensität des Drucks aus! Mobilfunkbetreiber haben es in der Hand, Dienste zu sperren, bzw. eine Abbuchung nicht anzuerkennen. Zusammen mit MARKT vom WDR haben wir bereits 2014 eine solche Abofalle beleuchtet und der Druck hat ausgereicht: sowohl der Nutzer hat sein Geld “aus Kulanz” erstattet bekommen, als auch die Dienste wurden gesperrt.
Der Beitrag dazu in ganzer Länge in der ARD Mediathek HIER
Keinesfalls zahlen! Verbraucher sollten sowohl bei ihrem Mobilfunkanbieter als auch beim Drittanbieter der Forderung widersprechen und den strittigen Betrag keinesfalls zahlen. Wird die Rechnung im Lastschriftverfahren eingezogen, kann man bei seiner Bank binnen 8 Wochen die Rückbuchung veranlassen und den entsprechend gekürzten Betrag an den Anbieter überweisen.
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