Nie mehr wichtige Faktenchecks verpassen!
Melden Sie sich für unseren WhatsApp-Channel, die Smartphone-App (für iOS und Android) oder unseren Newsletter an und erhalten Sie alle Faktenchecks und Updates sofort. Einfach anmelden, immer einen Schritt voraus!


Wusstest Du, dass es in Deutschland, Österreich und der Schweiz völlig unproblematisch ist, Privathäuser, Gärten oder sogar öffentlich zugängliche Kunstwerke zu fotografieren und anschließend frei zu verwenden?

Zumindest dann, wenn Du diese Bilder von einem normal zugänglichen und öffentlichen Bereich aus erstellst. Denn diese Bilder fallen unter die Panoramafreiheit [1].

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen

(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.

Europäisch jedoch nicht einheitlich!

Bisher wurde die Panoramafreiheit in Europa unterschiedlich geregelt. Jedes Land hatte dabei seine eigenen Bestimmungen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Panoramafreiheit tatsächlich eine Freiheit: wer von einem normal zugänglichen, öffentlichen Bereich ein Foto seiner Umwelt macht, kann dieses frei verwenden (abgesehen von Persönlichkeitsrechten eventuell abgebildeter Personen) Die folgende Karte zeigt jedoch, wie unterschiedlich in Europa diese Freiheit gewährt wird. Die Ampelkarte macht deutlich:

MIMIKAMA
(Maximilian Dörrbecker (Chumwa) – Eigenes Werk, using: File:Levels of Freedom of Panorama in Europe.svg)

Daher solltest Du im Urlaub zumindest immer ein wenig darauf achten, in welchem Land Du Dich befindest.

Das Eiffelturm-Dilemma

Ein prägnantes Beispiel hierfür ist der Eiffelturm. Fotografien des Eiffelturms bei Tag und Nacht sind erlaubt. Die Veröffentlichung der Bilder ist jedoch nur bei Tagfotografien ohne Genehmigung erlaubt.

 

Der Grund

Die Betreiberfirma SETE (Société d’Exploitation de la Tour Eiffel) beansprucht die Veröffentlichungsrechte an dem illuminierten Eiffelturm für sich.


SPONSORED AD


„Daytime views from the Eiffel Tower are rights-free“

„Permission and rights must be obtained from the „Société d’Exploitation de la Tour Eiffel“ (the Operating Company, or SETE) for the publication of photos of the illuminated Eiffel Tower.“

Wer dennoch ein Bild des beleuchteten Eiffelturms veröffentlichen möchte sollte sich die Erlaubnis der Betreiberfirma einholen:

documentation(at)toureiffel.paris

Nachtbilder des illuminierten Eiffelturms ohne Genehmigung der Betreiberfirma dürfen nicht veröffentlicht werden. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie auch für die kommerzielle Nutzung durch Fotografen oder Filmemacher. (siehe hierzu auch Gulden Röttger Rechtsanwälte)


Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:

📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.

Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!

* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)