About “Panoramafreiheit”
Autor: Andre Wolf
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Wusstest Du, dass es in Deutschland, Österreich und der Schweiz völlig unproblematisch ist, Privathäuser, Gärten oder sogar öffentlich zugängliche Kunstwerke zu fotografieren und anschließend frei zu verwenden?
Zumindest dann, wenn Du diese Bilder von einem normal zugänglichen und öffentlichen Bereich aus erstellst. Denn diese Bilder fallen unter die Panoramafreiheit [1].
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.
Europäisch jedoch nicht einheitlich!
Bisher wurde die Panoramafreiheit in Europa unterschiedlich geregelt. Jedes Land hatte dabei seine eigenen Bestimmungen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Panoramafreiheit tatsächlich eine Freiheit: wer von einem normal zugänglichen, öffentlichen Bereich ein Foto seiner Umwelt macht, kann dieses frei verwenden (abgesehen von Persönlichkeitsrechten eventuell abgebildeter Personen) Die folgende Karte zeigt jedoch, wie unterschiedlich in Europa diese Freiheit gewährt wird. Die Ampelkarte macht deutlich:
(Maximilian Dörrbecker (Chumwa) – Eigenes Werk, using: File:Levels of Freedom of Panorama in Europe.svg)
Daher solltest Du im Urlaub zumindest immer ein wenig darauf achten, in welchem Land Du Dich befindest.
Das Eiffelturm-Dilemma
Ein prägnantes Beispiel hierfür ist der Eiffelturm. Fotografien des Eiffelturms bei Tag und Nacht sind erlaubt. Die Veröffentlichung der Bilder ist jedoch nur bei Tagfotografien ohne Genehmigung erlaubt.
Der Grund
Die Betreiberfirma SETE (Société d’Exploitation de la Tour Eiffel) beansprucht die Veröffentlichungsrechte an dem illuminierten Eiffelturm für sich.
„Daytime views from the Eiffel Tower are rights-free“
„Permission and rights must be obtained from the „Société d’Exploitation de la Tour Eiffel“ (the Operating Company, or SETE) for the publication of photos of the illuminated Eiffel Tower.“
Wer dennoch ein Bild des beleuchteten Eiffelturms veröffentlichen möchte sollte sich die Erlaubnis der Betreiberfirma einholen:
documentation(at)toureiffel.paris
Nachtbilder des illuminierten Eiffelturms ohne Genehmigung der Betreiberfirma dürfen nicht veröffentlicht werden. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie auch für die kommerzielle Nutzung durch Fotografen oder Filmemacher. (siehe hierzu auch Gulden Röttger Rechtsanwälte)
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)
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