Überteuerte Knöllchen wegen Besitzstörung: Abzocke im Urlaub

Ein besonders beliebtes Urlaubsziel sind unter deutschen Urlaubern die Tiroler Berge. Mittendrin: Kitzbühel. Mit seinem alten verwinkelten Ortskern ist das kleine Städtchen ein Touristenmagnet. Doch die kuschelige Enge hat ihre Tücken.

Autor: Susanne Breuer

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Matthias Krämer aus Neckarsulm verbrachte im vergangenen Jahr mehrere Urlaubstage in der Stadt – und erhält wenige Tage nach seiner Rückkehr ein Schreiben von einem Anwalt.

345 Euro-Knöllchen für ein Wendemanöver!

In dem Schreiben, das ihn von einem Rechtsanwalt aus Niedersachsen erreicht, wird ihm vorgeworfen, das Grundstück eines Mandanten unbefugt befahren zu haben, um zu wenden. Wegen dieser „Besitzstörung“ soll Matthias Krämer innerhalb weniger Tage 345 Euro überweisen, ansonsten würde er verklagt werden und das käme noch teurer.

Kurz mit den Hinterreifen ein Grundstück touchiert

Dem Schreiben sind Fotos einer Überwachungskamera beigefügt. Matthias Krämer ist verärgert: Der Übergang von der Gasse auf die Einfahrt sei gar nicht zu erkennen, und außerdem habe er auf der Straße gewendet und die Einfahrt dabei lediglich kurz berührt. Wodurch im Fall von Matthias Krämer die Störung erstanden sein soll, der nur knapp mit den Hinterrädern auf das Grundstück kam, erklärt der Rechtsanwalt auf Nachfrage wie folgt: Die Pflasterung sei nicht für die ständigen und regelmäßigen Wendemanöver unbefugter Dritter ausgelegt und werde dadurch deutlich mehr beansprucht, als wenn der Hof nur von den berechtigten Fahrzeugen befahren werde. Aber ein derart hohes Knöllchen?

Besitzstörungen in Österreich deutlich häufiger als in Deutschland

Die Kirchgasse und das überwachte Grundstück haben es inzwischen auch in die regionale Presse geschafft. Denn außer Matthias Krämer wurden dort noch viele andere Autofahrer wegen Besitzstörungen zur Kasse gebeten. Besitzstörungsklagen sind in Österreich deutlich häufiger als in Deutschland. Vor allem Autofahrer können schnell betroffen sein. Und österreichische Gerichte entscheiden in vielen Fällen zugunsten des Grundbesitzers, warnt der ÖAMTC, das österreichische Pendant zum ADAC.

Klage wegen Besitzstörung: Kein Ausweg?

Rechtsanwalt Jan Bröcker, von dem das Schreiben an Matthias Krämer stammt, wirbt damit, wie man sich schnell und effektiv gegen Falschparker wehren kann. Ihm gehört die Seite Parkplatzdieb.de. Er droht Matthias Krämer auch weiterhin mit einem Verfahren in Österreich. Der lässt sich davon zwar nicht beeindrucken. Die Lust auf Kitzbühel ist ihm allerdings vergangen.

Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 28.02.2023: https://youtu.be/MRO32-2lNpg

Quelle:

SWR Marktcheck / Autoren: Jens Schreglmann, Barbara Hirl
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