Derzeit kursieren wieder Mails, die vorgeben, von Europol, Interpol, dem Europäischen Polizeiamt, Bundespolizei usw. zu sein.
Wie das Landeskriminalamt Niedersachsen berichtet, werden aktuell gefälschte Mails von Europol, Interpol, dem Europäischen Polizeiamt, Bundespolizei usw , mit dem Betreff wie „Vorladung vor Gericht“ „Krim/VER/REG/VORLADUNG/Nr. 07006…-Wichtig“ versendet.
Diese enthalten eine PDF-Datei, die angereichert durch diverse Logos verschiedener europäischer Polizeibehörden und Interpol, sowie diverser Stempel und Unterschriften seriös wirken soll. Vereinzelt werden auch Behördennamen, Logos, Stempel, Unterschriften und Namen gefühlt wahllos vermischt oder frei erfunden.
Angeblich soll sich der Empfänger per Mail zurückmelden und zu den in der Mail genannten Vorwürfen äußern. Man hätte eine Straftat begangen (u.a. Cyberpornografie, Kinderpornografie, Pädophilie, Online-Masturbation, Exhibitionismus, Online-Auftragswesen und sexuelle Erpressungsite Pornograhique…) [Hinweis: Die Schreibweise wurde aus den Mails mit dortigen Fehlern übernommen].
Wer sich nicht innerhalb der genannten Frist melden würde, müsste mit weiteren Maßnahmen, u.a. Veröffentlichung der persönlichen Daten, Erstellen eines Berichtes usw. rechnen. So könnten auch Familienangehörige und Freunde von der Tat erfahren. Eine Rückmeldung müsste dann z.B. an [email protected] erfolgen.
Diese Mails sind natürlich gefälscht und stammen nicht von den genannten Behörden. Wer eine solche Mail bekommen hat, sollte bitte nicht den Anhang öffnen und/oder keine persönlichen Daten an die dort genannten Mailadressen zurücksenden. Falls Sie der gefälschten Aufforderung nachgekommen sein sollten, informieren Sie Ihre örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie ggf. Anzeige. Versenden Sie niemals Ausweiskopien an unbekannte Personen!
UPDATE 8.9.2022
Mittlerweile gibt es auch diese Version, die per E-Mail versendet wird:

Quelle: Polizei Niedersachsen
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)


