Achtung vor gefälschtem Haftbefehl!
Autor: Tom Wannenmacher
Am 21. August 2017 erhielt eine 84-Jährige in Greifswald einen angeblichen Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Berlin mit der Aufforderung zur Zahlung einer Geldstrafe von 18.600 EUR.
Bereits im Juni und Juli sind ähnliche Schreiben im Bereich Ribnitz-Damgarten sowie auch im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Bollewick, Blankensee, zweimal Stavenhagen und Basedow) aufgetaucht (Pressemitteilungen vom 30. Juni und 27. Juli 2017).
Im aktuellen Fall in Greifswald ist nicht die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, sondern die Staatsanwaltschaft Berlin der Absender. Die Geschädigte erhielt auch hier die Aufforderung, sich mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen. Dieser heißt, wie auch in den vergangenen Fällen, Martin Koch – mit dem Unterschied, dass Herr Koch nun nicht mehr in Frankfurt am Main erreichbar ist, sondern eine Berliner Telefonnummer hat.
Zumindest der zuständige Oberstaatsanwalt hat vom Verfasser des gefälschten Schreibens einen neuen Namen erhalten: Hier unterschrieb ein Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Rehm.
Die Polizei kann nicht ausschließen, dass es im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg weitere dieser Fälle gegeben hat und möchte Bürger vor dieser Masche ausdrücklich warnen. Seien Sie misstrauisch, insbesondere wenn Sie wissen, dass gegen Sie kein Strafverfahren läuft. Rufen Sie nicht bei der im Schreiben angegebenen Telefonnummer zurück.
Dadurch können Straftäter an echte Rufnummern der Geschädigten gelangen. Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie ein derartiges Schreiben erhalten. Sie können sich an die Einsatzleitstelle Neubrandenburg unter 0395/5582-2224, die Internetwache der Landespolizei M-V unter www.polizei.mvnet.de oder aber jede andere Polizeidienststelle wenden.
Die Ermittlungen wurden von der Kriminalpolizeiinspektion Anklam übernommen.
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