Die Behauptung
Die beiden Grafiken zeigen authentische Mailtexte von Christer Cremer vom 5. Februar 2026 und von Conrad Siebert an Frauke Petry vom 2. Februar 2016 aus dem AfD-Leak.
Aufgestellt von: Nutzeranfrage mit zwei Mailgrafiken; Abgleich mit den Recherchen von t-online und Kölner Stadt-Anzeiger. Kein eigener Abgleich mit den vollständigen Originalmails.
Falsch
Falsch. Laut den Recherchen von t-online und Kölner Stadt-Anzeiger stimmen beide Texte nicht mit den Nachrichten im Leak überein. Cremers Haltung wird ins Gegenteil verdreht. Die Nachricht an Petry hat einen realen Hintergrund, aber einen anderen Wortlaut. Mimikama hat die Originalmails nicht selbst geprüft.
Christer Cremer betrieb laut t-online den Ausschluss eines Parteikollegen. Eine verbreitete Grafik behauptet das Gegenteil und stellt ihn als dessen Beschützer dar. Auch eine zweite Grafik mit einer angeblichen Mail an Frauke Petry gibt laut den Recherchen von t-online und Kölner Stadt-Anzeiger den tatsächlichen Wortlaut nicht korrekt wieder.
Eine weitere Grafik mit einer Andreas Keith zugeschriebenen Nachricht haben wir bereits im Faktencheck zur gefälschten Keith-Mail geprüft. Hier geht es um die beiden Darstellungen zu Cremer und der Nachricht an Petry. Sie werden ebenfalls im Zusammenhang mit dem AfD-Leak verbreitet.
Christer Cremer: Die Grafik verdreht seine Haltung
Die vorgelegte grüne Grafik trägt die Überschrift „Aus dem AfD-Leak“. Sie zeigt eine angebliche Mail von Christer Cremer vom 5. Februar 2026. Der Text unterstellt ihm, einen Hitlergruß und Äußerungen über Vergewaltigungen verharmlost zu haben. Ein Parteiausschluss sei aus seiner Sicht überzogen, heißt es in der Darstellung.
Nach den Recherchen von t-online schrieb Cremer an diesem Datum tatsächlich eine Nachricht, allerdings mit einem anderen Inhalt. Er übermittelte belastendes Material gegen den Parteikollegen. Weitere Mails im Leak zeigen demnach, dass Cremer dessen Ausschluss betrieb. Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet ebenfalls, dass sich eine Nachricht mit dem verbreiteten Wortlaut nicht in den geleakten Informationen findet. Damit stellt die Grafik Cremers Haltung zu den Vorwürfen gegenteilig dar.
Nachricht an Frauke Petry: Reales Thema, verfälschter Text
Die zweite vorgelegte Grafik zeigt eine angebliche Nachricht von Conrad Siebert an Frauke Petry vom 2. Februar 2016. Der abgebildete Text fordert Schüsse auf Menschen an der Grenze und nennt ausdrücklich Schüsse auf die Beine.
Hier gibt es laut den beiden Medien eine tatsächliche Nachricht mit einem ähnlichen Thema. Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, am selben Tag sei offenbar eine Mail mit ähnlichem Inhalt an Petry geschickt worden. Der abgebildete Wortlaut entspreche jedoch nicht den der Redaktion bekannten Informationen aus dem Leak. t-online beschreibt die tatsächliche Mail als unterstützende Nachricht zum Waffeneinsatz an der Grenze, deren Inhalt in der Grafik erheblich zugespitzt worden sei. Die verfälschte Darstellung ist deshalb kein Beleg für dieses konkrete Zitat. Aus dem Befund lässt sich zugleich nicht ableiten, dass es die betreffende Korrespondenz gar nicht gegeben hätte.
Was wir prüfen konnten
Mimikama hat die beiden eingereichten Grafiken mit den veröffentlichten Rechercheergebnissen abgeglichen. Die vollständigen Originaldateien der betreffenden Mails mit ihren technischen Versandangaben haben wir nicht selbst geprüft. Aussagen über die tatsächlichen Nachrichten im Leak bleiben daher den recherchierenden Redaktionen zugeschrieben. Wer die Grafiken hergestellt hat und ob dabei KI verwendet wurde, ist durch die geprüften Quellen nicht belegt.
Ein Name mit Mailadresse und Datum macht einen abgebildeten Text noch nicht zu einer authentischen Nachricht. Das Urteil dieses Faktenchecks betrifft die beiden vorgelegten Grafiken. Es sagt nichts über die Echtheit sämtlicher anderer Nachrichten im AfD-Leak aus.
Quellen
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.
