Die Behauptung
Die Grafik zeigt eine echte E-Mail von Andreas Keith vom 28. März 2019, in der er Hitler verherrlicht und den Holocaust leugnet.
Aufgestellt von: Nutzeranfrage mit Grafik „Aus dem AFD-Leak:“; Abgleich mit den geöffneten Berichten von Kölner Stadt-Anzeiger und t-online sowie dem bestehenden Mimikama-Beitrag. Kein eigener Wortlautabgleich mit der Originalmail.
Falsch
Falsch. Die Grafik gibt laut den Recherchen von Kölner Stadt-Anzeiger und t-online keine authentische Keith-Mail mit diesem Wortlaut wieder. Eine Nachricht vom selben Datum hat demnach einen anderen Inhalt. Mimikama konnte die Originalmail nicht selbst prüfen.
Eine Andreas Keith zugeschriebene Nachricht vom selben Datum hat laut Kölner Stadt-Anzeiger einen anderen Inhalt: Sie betrifft die Forderung nach einem Parteiausschluss und kündigt ein Gespräch mit dem betroffenen Funktionär an. Auch t-online berichtet, dass die angebliche Mail mit den verbreiteten Aussagen im Datensatz nicht zu finden ist.
Was auf der Grafik steht
Die eingesandte Grafik trägt die Überschrift „Aus dem AFD-Leak:“ und kombiniert eine vermeintliche E-Mail mit einem Hitler-Porträt. Als Absender erscheint Andreas Keith mit einer AfD-Adresse. Angegeben sind der 28. März 2019 um 09:14 Uhr und der Betreff „AW: Parteiausschlussverfahren“. Das Empfängerfeld enthält lediglich den Hinweis, der Empfänger sei nicht vollständig sichtbar.
Im Nachrichtentext wird Hitler als einer der „großen deutschen Männer“ bezeichnet. Anschließend wird der Holocaust als angebliche, politisch instrumentalisierte Erzählung geleugnet. Die Darstellung schreibt diese Aussagen unmittelbar Keith zu. Genau diese Zuschreibung und der abgebildete Wortlaut sind Gegenstand dieses Faktenchecks.
Was die Recherchen über die Nachricht ergeben
Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete am 21. Oktober 2026, dass der verbreitete Wortlaut nach ersten Erkenntnissen nicht mit dem geleakten Material übereinstimmt. Eine Keith zugeschriebene Mail vom selben Datum betreffe zwar ein Parteiausschlussverfahren. Darin habe er jedoch auf eine entsprechende Forderung reagiert und ein Gespräch angekündigt. Der Bericht ordnet die angebliche Nachricht mit Holocaustleugnung als falsch ein.
t-online berichtete ebenfalls am 21. Oktober über den Keith untergeschobenen Wortlaut und fand die Mail mit diesen Aussagen nicht im Datensatz. Das Medium gibt außerdem Keiths Zurückweisung wieder: Er habe die Aussage nicht getroffen und bezeichne Hitler als Verbrecher. Dieses Dementi ist die Stellungnahme des Betroffenen. Für die Bewertung der Grafik entscheidend sind die Recherchebefunde zum abweichenden beziehungsweise nicht auffindbaren Wortlaut.
Ein Name, eine Absenderadresse und ein Datum belegen für sich keine echte E-Mail. Auf dem eingesandten Bild ist auch keine überprüfbare Fundstelle im Archiv angegeben. Die dargestellte Mailansicht enthält keine vollständigen technischen Versandangaben. Aus ihrer Gestaltung allein lässt sich daher weder eine echte Versendung nachweisen noch die verwendete Herstellungsmethode bestimmen.
Was wir selbst prüfen konnten – und was offenbleibt
Mimikama hat die eingesandte Grafik gelesen und die genannten Medienberichte mit ihr abgeglichen. Eine vollständige Originaldatei der betreffenden Mail mit ihren technischen Versandangaben konnten wir nicht prüfen. Deshalb geben wir den tatsächlichen Mailtext nicht als selbst verifiziertes Originalzitat wieder. Die Aussage über den abweichenden Inhalt bleibt den berichtenden Redaktionen zugeschrieben. Wer die Grafik erstellt hat und mit welchem Werkzeug sie hergestellt wurde, ist durch die geprüften Quellen nicht belegt.
Unser bereits veröffentlichter Beitrag über angebliche AfD-Mails ordnet die Risiken ungeprüfter Zuschreibungen im Zusammenhang mit dem Datenleck allgemein ein. Das Urteil betrifft die konkrete Grafik und ihre Zuschreibung an Keith. Daraus lässt sich kein pauschales Urteil über die Echtheit anderer Nachrichten oder des gesamten AfD-Datenbestands ableiten.
Quellen
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.
