Die Behauptung
Eine Spende von 2,35 Millionen Euro für AfD-Wahlwerbung soll nicht vom angegebenen österreichischen Spender stammen, sondern über einen Strohmann von einem deutschen Milliardär geflossen sein. Sollte sich das bewahrheiten, könnte es sich um illegale Parteienfinanzierung handeln.
Irreführend
Die Recherchen des „Spiegel“ und des „Standard“ legen nahe, dass die Spende von Henning Conle stammt und der offiziell deklarierte Spender nur als Strohmann fungierte. Offizielle Ermittlungen wegen Geldwäsche laufen, doch es gibt noch keine abschließenden Beweise oder gerichtliche Bestätigung. Daher ist die Behauptung plausibel, aber noch nicht abschließend bewiesen.
Kurze Faktenübersicht:
- Verdächtige Spende: 2,35 Millionen Euro für AfD-Wahlwerbung, offiziell aus Österreich, tatsächlich wohl aus Deutschland.
- Möglicher Strohmann: Der österreichische Ex-FPÖ-Politiker Gerhard Dingler soll das Geld nur weitergeleitet haben.
- Tatsächlicher Geldgeber: Der deutsche Milliardär Henning Conle soll die Summe ursprünglich gespendet haben.
- Folgen für die AfD: Falls sich der Verdacht bestätigt, droht eine Strafzahlung von rund sieben Millionen Euro.
- Ermittlungen: Österreichische Behörden untersuchen den Fall wegen Verdachts auf Geldwäsche.
Neue Parteispendenaffäre vor der Bundestagswahl
Kurz vor der Bundestagswahl steht die AfD erneut im Fokus einer Parteispendenaffäre. Laut Recherchen des „Spiegel“ und des österreichischen „Standard“ könnte eine Großspende von 2,35 Millionen Euro für AfD-Wahlplakate nicht aus Österreich stammen, sondern aus Deutschland. Der offiziell deklarierte Spender, der Ex-FPÖ-Funktionär Gerhard Dingler, soll nur als Strohmann für den eigentlichen Geldgeber fungiert haben: den Duisburger Immobilienmilliardär Henning Conle.
Conle, der Wohnsitze in Zürich und London hat und eine Holding in Liechtenstein besitzt, soll bereits in der Vergangenheit verdeckt Geld an die AfD geleitet haben. Bereits 2020 musste die Partei wegen einer ähnlichen Spendenaffäre ein Strafgeld von fast 400.000 Euro zahlen.
Geldwäscheverdacht: Österreichische Ermittler schalten sich ein
Österreichische Sicherheitsbehörden, das Bundeskriminalamt und die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) ermitteln nun wegen des Verdachts auf Geldwäsche. Der Verdacht: Dingler erhielt von Conle eine „Schenkung“ in Millionenhöhe und überwies kurz darauf exakt 2.349.906 Euro an eine Kölner Plakatwerbefirma – genau die Summe, die die AfD später als Spende bei der Bundestagsverwaltung meldete.
Das deutsche Parteiengesetz verbietet solche Strohmannspenden, bei denen die wahre Herkunft des Geldes verschleiert wird. Sollte sich der Verdacht bestätigen, droht der AfD ein Strafgeld in dreifacher Höhe der unzulässigen Spende – also rund sieben Millionen Euro.
AfD weist Vorwürfe zurück – aber bleibt die Erklärung glaubwürdig?
Ein Sprecher von AfD-Chefin Alice Weidel erklärte gegenüber dem „Spiegel“, die Partei habe „keine Hinweise“ darauf gehabt, dass Dingler nur als Strohmann agierte. Auch Bundesschatzmeister Carsten Hütter betonte, es gebe „keine Beweise“ für eine illegale Spende. Man sei aber bereit, mit den Behörden zu kooperieren.
Die entscheidende Frage bleibt: Warum sollte ein österreichischer Ex-FPÖ-Funktionär aus eigenem Vermögen über zwei Millionen Euro an die AfD spenden – und das kurz nachdem er eine fast identische Summe von einem deutschen Milliardär erhalten hat?
Forderung nach schärferen Kontrollen
Die NGO Lobbycontrol kritisiert den Fall als „nicht hinnehmbar“ und fordert eine umfassende Reform der Parteienfinanzierung. Aurel Eschmann, Experte für Parteienfinanzierung, plädiert für eine stärkere und unabhängige Aufsicht mit eigenen Ermittlungskompetenzen. Zudem solle eine Obergrenze für Parteispenden eingeführt werden, um solche Verschleierungskonstruktionen zu erschweren.
Fazit zum Thema Spendenaffäre
Die Enthüllungen deuten darauf hin, dass die AfD eine illegale Parteispende in Millionenhöhe erhalten haben könnte. Sollte sich der Verdacht erhärten, droht der Partei nicht nur eine drastische Geldstrafe, sondern auch ein erneuter Imageschaden kurz vor der Bundestagswahl. Die Ermittlungen laufen – und es bleibt abzuwarten, ob die AfD diesmal ungeschoren davonkommt.
Quelle: derstandard
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