AfD-Verbotsverfahren: Hat der Antrag Aussicht auf Erfolg? Ein Faktencheck

Eine rechtswissenschaftliche Stellungnahme sieht gute Chancen für ein AfD-Verbot – doch was bedeutet das für die Demokratie in Deutschland?

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Das AfD-Verbotsverfahren und die langjährige Debatte über ein Verbot der AfD

113 Abgeordnete fordern ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD. Seit Langem wird diskutiert, ob ein solches Verfahren Erfolg haben könnte – und ob ein Verbot rechtsextreme Positionen wirksam bekämpfen kann. Eine Stellungnahme von 17 Verfassungsrechtlern kommt zu dem Schluss, dass die Erfolgsaussichten gut sind.

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Die rechtswissenschaftliche Stellungnahme wurde an den Ausschuss für Inneres und Heimat sowie den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages adressiert.

  • Diese Gremien spielen eine zentrale Rolle bei der Bewertung eines möglichen Parteiverbots.
  • Der Ausschuss für Inneres und Heimat, geleitet von Prof. Dr. Lars Castellucci, befasst sich mit Themen wie innerer Sicherheit und der Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
  • Der Rechtsausschuss, unter der Leitung von Elisabeth Winkelmeier-Becker, ist für die verfassungsrechtliche Prüfung und juristische Einordnung zuständig.

Gemeinsam schaffen diese Ausschüsse die Grundlage für eine parlamentarische Entscheidung über die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens.

Rechtswissenschaftliche Stellungnahme für den Bundestag zu einem AfD-Verbotsverfahren
Screenshot: Rechtswissenschaftliche Stellungnahme für den Bundestag
Was ist eigentlich eine rechtswissenschaftliche Stellungnahme?

Eine rechtswissenschaftliche Stellungnahme ist ein Dokument, in dem Juristen eine rechtliche Frage analysieren und bewerten. Es zeigt auf, ob ein Vorhaben – wie ein Parteiverbot – mit dem geltenden Recht vereinbar ist und gibt eine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten. Sie dient als Entscheidungshilfe für Politik, Gerichte oder Institutionen.

Die Ausgangslage: Warum ein Parteiverbot im Raum steht

Die AfD zeigt laut einer Stellungnahme eine völkisch-nationalistische Ausrichtung, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widerspricht. Ihr wird vorgeworfen, gezielt demokratische Institutionen zu untergraben, Medien zu delegitimieren und ein Umfeld für gewaltsame Umbrüche zu schaffen – ein typischer Fall für die wehrhafte Demokratie.

Die Begründung für ein Parteiverbot stützt sich unter anderem auf:

  • Äußerungen und Handlungen von Parteimitgliedern, die verfassungsfeindliche Absichten offenbarten.
  • Strategien zur Delegitimierung der Demokratie, etwa durch Angriffe auf Medien und andere politische Akteure.
  • Materialsammlungen, die Aussagen und Aktivitäten der AfD dokumentieren, von Social-Media-Posts bis zu Parteitagsreden.

Verfassungsrechtliche Einschätzung: Chancen für ein Verbot

Ein AfD-Verbot könnte verfassungsrechtlich Bestand haben, so die Experten. Das Bundesverfassungsgericht fordert für Parteiverbote den Nachweis, dass eine Partei aktiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft – eine Bedingung, die laut der Stellungnahme erfüllt ist. Zentrale Aussage: „Die AfD agiert im Widerspruch zur Verfassung und delegitimiert die Demokratie.“ Ein Verbot könnte ihren Einfluss auf Institutionen stoppen und ihre Arbeit an einer „Übergangsphase zu einem anderen politischen System“ verhindern.

Perspektiven und mögliche Folgen

Ein Parteiverbot könnte die Demokratie stärken, birgt aber Risiken wie die Radikalisierung von Anhängern und eine Verlagerung in den Untergrund. Dennoch wäre es ein klares Signal gegen rechtsextreme Ideologien und ein wirksames Mittel zum Schutz demokratischer Strukturen. Die Stellungnahme der Verfassungsrechtler macht deutlich, dass ein Verbotsverfahren keine Theorie mehr ist. Ob der Bundestag diesen Weg geht, bleibt abzuwarten.


Die Stellungnahme wurde von 17 Verfassungsrechtlern erstellt, um die Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD zu bewerten. Sie soll dem Innen- und Rechtsausschuss des Bundestags eine juristisch fundierte Grundlage liefern, um über die Einleitung eines solchen Verfahrens zu entscheiden.

Ein Parteiverbotsverfahren ist ein juristischer Prozess, bei dem das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob eine Partei verfassungswidrig ist. Ein Verbot ist möglich, wenn die Partei:

  • Die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) beeinträchtigt oder beseitigen will.
  • Eine konkrete Möglichkeit besteht, dass sie ihre Ziele durchsetzen könnte. Dies ist im Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes geregelt und wird als Teil der „wehrhaften Demokratie“ verstanden.

Die AfD wird von Verfassungsschutz und Verfassungsrechtlern als Gefahr für die Demokratie angesehen. Sie wird beschuldigt:

  1. Ein völkisch-nationalistisches Programm zu verfolgen, das Menschenrechte und die Gleichheit aller missachtet.
  2. Demokratische Institutionen zu untergraben, indem sie Medien („Lügenpresse“) und staatliche Behörden delegitimiert.
  3. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft zu fördern, indem sie ein Umfeld schafft, das einen gewaltsamen Umbruch unterstützt.

Die Stellungnahme hebt hervor, dass die AfD:

  • Einen ethnisch definierten Volksbegriff vertritt, der Menschen aufgrund ihrer Herkunft ausschließt.
  • Ein autoritäres Regierungssystem propagiert, das demokratische Grundprinzipien unterläuft.
  • Den Verfassungsstaat ablehnt, indem sie unabhängige Institutionen wie Gerichte und Presse angreift.
  • Gewalt als Mittel des politischen Umbruchs toleriert, durch implizite oder explizite Unterstützung extremistischer Gruppen.

Zu den 17 Verfassungsrechtlern gehören:

  • Prof. Dr. Fabian Wittreck (Universität Münster, Experte für Öffentliches Recht)
  • Prof. Dr. Stephan Rixen (Universität Köln, Direktor des Instituts für Staatsrecht)
  • Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg (Universität Trier, Direktorin des Instituts für Rechtspolitik)
  • Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz (Universität Würzburg, Experte für Staatsrecht)
  • Viele weitere Experten mit Schwerpunkten in Verfassungs-, Völker- und Europarecht.

Die Materialsammlung enthält:

  • Social-Media-Beiträge: Beispiele, in denen AfD-Mitglieder rassistische und verfassungsfeindliche Aussagen tätigen.
  • Reden auf Parteitagen: Inhalte, die demokratische Institutionen delegitimieren und zu gesellschaftlicher Spaltung aufrufen.
  • Talkshow-Auftritte und Interviews: Verlautbarungen, die indirekt oder direkt rechtsextreme Ideologien stützen. Diese Beweise sollen die aktive Gefahr der Partei für die FDGO untermauern.

Ja, bisher gab es zwei bedeutende Parteiverbote:

  1. SRP-Verbot (1952): Die Sozialistische Reichspartei wurde als Nachfolgeorganisation der NSDAP verboten.
  2. KPD-Verbot (1956): Die Kommunistische Partei Deutschlands wurde als verfassungswidrig eingestuft, da sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnte.

Beide Fälle wurden vom Bundesverfassungsgericht entschieden und gelten als Präzedenzfälle.

Der Verfassungsschutz stuft die AfD seit 2021 als „gesichert rechtsextremen Verdachtsfall“ ein. Der extremistische „Flügel“ der Partei und die Jugendorganisation „Junge Alternative“ wurden bereits als rechtsextremistisch eingestuft. (Quelle)

  • Beweislast: Es müssen klare, objektive Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei vorgelegt werden.
  • Hürden durch das Bundesverfassungsgericht: Das Gericht hat strenge Kriterien definiert, um Willkür bei Parteiverboten zu verhindern.
  • Dauer des Verfahrens: Ein Verbot könnte mehrere Jahre dauern und währenddessen die politische Landschaft beeinflussen.
  • Märtyrerrolle der AfD: Die Partei könnte sich als Opfer darstellen und dadurch noch mehr Zustimmung gewinnen.
  • Symptom statt Ursache: Ein Verbot bekämpft die organisatorischen Strukturen, nicht die rechtsextremen Einstellungen in der Gesellschaft.
  • Gefahr der Radikalisierung: Ein Verbot könnte Anhänger in den Untergrund drängen und extreme Netzwerke stärken.

Ein Verbot würde:

  • Die Partei auflösen: Die AfD würde ihren rechtlichen Status verlieren.
  • Parteivermögen einziehen: Finanzielle Ressourcen der Partei würden konfisziert.
  • Mandatsverluste für Abgeordnete: Alle gewählten Vertreter der AfD würden ihre Sitze verlieren.
  • Ersatzorganisationen verhindern: Nachfolgeparteien wären illegal.
  • Entzug staatlicher Parteienfinanzierung: Dadurch würde die AfD finanziell geschwächt.
  • Stärkere politische Auseinandersetzung: Kritiker fordern, die AfD durch politische Argumentation zu stellen und zu entlarven.

Die wehrhafte Demokratie schützt sich aktiv vor Angriffen, indem sie:

  • Parteien verbietet, die die FDGO gefährden.
  • Maßnahmen gegen Extremisten ergreift, wie z. B. die Überwachung durch den Verfassungsschutz. Dieses Prinzip wurde nach den Erfahrungen der Weimarer Republik eingeführt, um die Demokratie vor internen Feinden zu schützen.

Ein Verbot würde zeigen, dass der Staat bereit ist, die Demokratie entschieden zu verteidigen. Es könnte auch als Warnung an andere extremistische Gruppen dienen, die die Demokratie unterwandern wollen.

Die Stellungnahme bezeichnet die AfD als „prototypischen Fall“ für ein Parteiverbot. Sie argumentieren, dass ein Verbot eine wirksame Maßnahme wäre, um die schleichende Unterwanderung demokratischer Institutionen zu stoppen und die FDGO zu schützen.

Das Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen (§ 46 Abs. 3 S. 1 BVerfGG) stellt sicher, dass die faktische Wirksamkeit eines Parteiverbots gewährleistet bleibt. Zudem sehen die §§ 84 und 85 StGB strafrechtliche Konsequenzen für die Weiterführung der verbotenen Partei vor, wodurch ein effektiver Schutz der Demokratie sichergestellt wird.

Wörtlich steht im Dokument: „Das Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen (§ 46 Abs. 3 S. 1 BVerfGG) sichert die faktische Wirksamkeit des Parteiverbots ab. Daneben stellen §§ 84, 85 StGB, die Weiterführung der Partei unter Strafe.“

Über ein Parteiverbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als „Hüter der Verfassung“. Es schützt die freiheitlich-demokratische Grundordnung und genießt großes Ansehen und politisches Vertrauen. Ein Parteiverbot der AfD würde dazu führen, dass die Partei ihren Status als politische Partei verliert, wodurch sie keinen Einfluss mehr auf die politische Willensbildung nehmen kann. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, alle Instrumente zum Schutz der Demokratie voll auszuschöpfen.


Welche Belege gibt es für verfassungsfeindliche Aussagen innerhalb der AfD?

Die AfD ist durch zahlreiche Äußerungen ihrer Mitglieder und Funktionäre aufgefallen, die als verfassungsfeindlich bewertet werden können. Die Belege umfassen Reden, Social-Media-Beiträge und Programme der Partei. Sie sind in vier Hauptkategorien unterteilt:

  1. ethnisch-kultureller Volksbegriff,
  2. ausländer- und islamfeindliche Agitation,
  3. sexistische, homo- und transphobe sowie ableistische Agitation und
  4. Angriffe auf das Demokratieprinzip.

Warum sind diese Aussagen problematisch? Diese Aussagen stehen im Widerspruch zu den Grundwerten des Grundgesetzes, insbesondere zur Menschenwürde (Art. 1 GG) und zum Demokratieprinzip (Art. 20 GG). Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Religion oder Geschlecht verletzt die unantastbare Menschenwürde, während Angriffe auf Verfassungsorgane und die Legitimierung autoritärer Alternativen das Vertrauen in die Demokratie und ihre Institutionen gefährden.

Welche Belege wurden für die verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD vorgelegt? Die Belege umfassen eine Vielzahl von Quellen, darunter Social-Media-Beiträge, Reden auf Parteitagen, Interviews sowie Inhalte aus Parteiprogrammen. Diese wurden von Verfassungsrechtlern analysiert und von Gerichten wie dem VG Köln und dem OVG Nordrhein-Westfalen als relevante Beweise für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung bewertet.

Welche Konsequenzen hat das für die AfD? Die dokumentierten Aussagen und Aktivitäten könnten in einem Parteiverbotsverfahren als Nachweis herangezogen werden, dass die AfD systematisch die freiheitlich-demokratische Grundordnung untergräbt und somit ein Verbot verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein könnte.


Aussagen in dieser Kategorie zeigen eine Abwertung von Menschen mit Migrationshintergrund und propagieren eine ethnisch-kulturelle Definition des Volksbegriffs, die mit der Verfassung unvereinbar ist.

Beispiele aus der AfD-Bundes- und Landesebene:

  • Alice Weidel (Bundesvorsitzende): „Hürden für Doppelpass-Straftäter senken: Deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen und abschieben!“ (November 2023).
  • Götz Frömming (parlamentarischer Geschäftsführer): „Es gibt in vielen Regionen gar nicht mehr genügend bio-deutsche Kinder, in die man die anderen integrieren könnte.“ sowie „Der Bevölkerungsaustausch führt zu Verwahrlosung und zunehmender Kriminalität.“
  • Sebastian Münzenmaier (stellv. Vorsitzender): „Ihre Migrationspolitik verändert den Anblick ganzer Dörfer und Städte. Wir müssen den Austausch unserer Bevölkerung beenden!“
  • Alexander Gauland (Ehrenvorsitzender): „Wir werden sie dann auch, Gott sei Dank, in Anatolien entsorgen können.“
  • Katrin Ebner-Steiner (Bayern): „Bayern soll in eine multi-ethnische Besiedlungszone umgewandelt werden.“
  • Hans-Christoph Berndt (Brandenburg): „Der Bevölkerungsaustausch ist keine Verschwörungstheorie mehr, sondern Verwaltungspraxis.“
  • Björn Höcke (Thüringen): „Dieses Haus Deutschland wird gerade abgerissen. Das müssen wir verhindern.“

Diese Aussagen pauschalisieren und delegitimieren ganze Personengruppen aufgrund ihrer Religion oder Herkunft.

Beispiele aus der AfD-Bundes- und Landesebene:

  • Alice Weidel: „In NRW wird das Kalifat ausgerufen, in Berlin der Neptun-Brunnen ‚erobert‘.“
  • Tino Chrupalla (Parteivorsitzender): „Das sind genau diejenigen, mit denen wir riesige Probleme haben – Analphabeten, nicht ausgebildet.“
  • Beatrix von Storch (stellv. Vorsitzende): „Die importierte Gewalt – Messermänner und Gruppenvergewaltiger.“
  • Jörn König (stellv. Vorsitzender): „Terror mit Machete in Essen. Schluss mit importierter Gewalt!“
  • Markus Frohnmaier (Baden-Württemberg): „Deutschland wird zum Schlachthaus. Messer- und Gleisbettmigranten zerstückeln die Bürger.“
  • Ansgar Schledde (Niedersachsen): „Die derzeitige Politik der offenen Grenzen führt zu einem Anstieg von Kriminalität und gesellschaftlicher Spaltung.“

Die AfD zeigt eine ablehnende Haltung gegenüber Menschen, die nicht ihrem heteronormativen Weltbild entsprechen.

Beispiele aus der AfD-Bundes-und Landesebene:

  • Alice Weidel: „Trans-Popkultur gefährdet unsere Kinder.“
  • Beatrix von Storch: „Ein Fisch ist kein Fahrrad, ein Mann ist keine Frau, und Gender ist gaga.“
  • Maximilian Krah (Spitzenkandidat Europawahl): „Die Regenbogenfahne steht für Dekadenz.“
  • Vanessa Behrendt (Niedersachsen): „Die Regenbogenfahne steht für die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda.“

Die AfD stellt regelmäßig die Legitimität von Verfassungsorganen infrage, darunter das Bundesverfassungsgericht und den Verfassungsschutz.

Beispiele aus der AfD-Bundes- und Landesebene:

  • Alice Weidel: „Der Verfassungsschutz ist selbst zum Verfassungsfeind geworden.“
  • Stephan Brandner (parlamentarischer Geschäftsführer): „Das Bundesverfassungsgericht ist nur noch ein Schatten seiner selbst.“
  • Alexander Gauland: „Der Verfassungsschutz ist Teil des politischen Kampfes der anderen Parteien gegen uns.“
  • Martin Böhm (Bayern): „Je größer die Hetze, desto stabiler ist unsere Wählerschaft.“
  • Björn Höcke: „Die Kartellparteien richten dieses Haus Deutschland gerade zugrunde.“


Fazit: Eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen

Das Parteiverbot der AfD könnte ein starkes Signal für die Verteidigung der Demokratie sein – aber auch neue Herausforderungen schaffen. Politische Bildung, soziale Reformen und die Stärkung demokratischer Institutionen bleiben essenziell, um die gesellschaftlichen Wurzeln rechtsextremer Ideologien nachhaltig zu bekämpfen. Ein Verbot wäre kein Allheilmittel, aber ein wichtiger Schritt, um die Regeln der Demokratie zu verteidigen.


Quelle: Rechtswissenschaftliche Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die »Alternative für Deutschland« (AfD)

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