Die neuen AGB von WhatsApp machen die Nutzung eigentlich unmöglich, denn man bestätigt, dass man autorisiert ist, fremde Telefonnummer weiterzugeben, denn man ist als WhatsApp-Nutzer nicht autorisiert, die Telefonnummern seiner Kontakte herauszugeben oder den Zugriff hierauf zu erlauben, ohne diese vorher um Erlaubnis zu bitten.

Seit dem 25.8.2016 haben wir nun bereits 2 Berichte (Artikel 1, Artikel 2) zu den neuen AGB (Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie) veröffentlicht.

Wir haben im Zuge der Recherche jedoch einen Absatz in den neuen AGB von WhatsApp gefunden, der die eigentliche Nutzung von WhatsApp unmöglich macht und man dürfte eigentlich den neuen AGB NICHT zustimmen. Man sollte generell daran denken, sich einen anderen Messengerdienst zu suchen.

Warum? Es geht um folgenden Absatz in den neuen AGB…

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(findet man unter der Überschrift: “Über unsere Dienste”)

Adressbuch. Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.

Wie bitte?

Ich als Nutzer von WhatsApp soll zum einen alle anderen Kontakte in meinem Adressbuch WhatsApp zur Verfügung stellen?


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Und jetzt kommt es….

“Du bestätigst, dass du AUTORISIERT bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen”

Und genau ab diesem Moment müsste man eigentlich WhatsApp sofort von seinem Handy entfernen, denn niemand von uns ist autorisiert, Telefonnummern von der eigenen Kontaktliste weiterzugeben, egal ob an WhatsApp oder sonst jemanden.

Ob das praktikabel ist kann man nun in Frage stellen, aber offiziell ist niemand von uns ein Telefonbuchanbieter!

Karsten Gulden von “gulden röttger – rechtsanwälte” zu diesem Thema:

Man ist als WhatsApp-Nutzer nicht autorisiert, die Telefonnummern seiner Kontakte herauszugeben oder den Zugriff hierauf zu erlauben, ohne diese vorher um Erlaubnis zu bitten.




Das wäre ein datenschutzrechtlicher Verstoß. Man kann also nicht über die Köpfe seiner Freunde hinweg entscheiden. Wer also nicht möchte, dass seine Telefonnummer von Freunden, die WhatsApp nutzen, freigeben wird, hat zwei Möglichkeiten: Die Freunde bitten, WhatsApp nicht weiter zu nutzen oder Widerspruch gegen die Nutzung der Telefonnummer bei WhatsApp einlegen.

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Verweis: WhatsApp / terms of service

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