Irgendwie war es ja abzusehen, dass ein Satire-Interview mißverstanden wird. Genau das ist nun geschehen!
Ein frei erfundenes Interview, welches als eine Satire veröffentlicht wurde, verbreitet sich nun in Form eines Kettenbriefs auf Social Media. Kurzum: Dieses Interview ist frei erfunden, es hat nie stattgefunden.
Auf Facebook hat dieses satirische Interview zudem eine persönliche Einleitung bekommen, die keinen satirischen Charakter vermuten lässt, ferner wurde der letzte Absatz aus der ursprünglichen Quelle niicht mitkopiert, aus diesem fehlenden letzten Absatz geht jedoch hervor, dass es sich um eine Satire handelt. Der Text auf Facebook:
Unglaublich was sich diese verzogene Göre ohne Kapitänspatent, mit einem Sportbootführerschein und einem in Holand zugelassenen „Partyboot für Binnengewässer“ heraus nimmt ?
“ KCR: ICH WOLLTE ABER NACH ITALIEN!
Das italienische Polizeiboot hab ich einfach zur Seite geschoben, das war mir im Weg

Die Herkunft
Es gibt einen Blogartikel vom 01.07.2019, der den Titel „Weltweit einziges Exklusivinterview mit verhafteter Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete“ trägt. Am Ende des Blogartikels, man muss wirklich komplett zum Ende scrollen, findet sich der Hinweis, dass politische Verwerfungen den Autor gelegentlich zu Kommentaren und Satiren anstacheln.
Scrollt man noch weiter herunter, wirklich GANZ am Ende, befindet sich ein grauer Informationskasten, in dem die Gattung des Textes angezeigt wird. Hier liest man deutlich den Begriff „Satire“, zu deren Kategorie dieser Blogartikel auf der Webseite einsortiert wurde.
Die Mutation
Bereits gestern konnten wir beobachten, dass verschiedene Blogs dieses Interview (in Teilen) kopiert und ohne Angabe eines Satiretriggers neu veröffentlicht haben. Nun ist jedoch der nächste Schritt vollzogen: Das Interview hat es kettenbriefartig auf Social Media geschafft.
In erster Instanz war es auf Facebook zu finden, man kann jedoch durchaus davon ausgehen, dass der Text acuh auf WhatsApp anzutreffen ist.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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