Vorsicht beim Homeshopping: Marktwächterwarnung vor Mediaspar! Anbieter lockt Verbraucher mit kostengünstigen Angeboten

Kiel / Berlin, 16. Juni 2016 – Intransparente Angebote, nicht ausgezahlte Boni, zweifelhafte Geldforderungen und verweigerter Service: Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich zunehmend über die Geschäftspraktiken des Homeshopping-Anbieters mediaspar GmbH. Das haben die Verbraucherzentralen über das Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Digitale Welt festgestellt.

Immer wieder lockt das Unternehmen mediaspar mit Tiefstpreisen, beispielsweise für Smartphones, Tablets und Mobilfunkverträge. Von den beworbenen Angeboten merken viele Verbraucher nach Vertragsabschluss allerdings nichts. Denn: Nicht selten werden die versprochenen Boni vom Unternehmen einbehalten oder nur teilweise ausbezahlt. Viele Anfragen von Betroffenen werden durch den Anbieter ignoriert.

Teure Überraschung für Verbraucher

„Insbesondere das Verfahren, um in den Genuss des beworbenen Preisvorteils zu kommen, stellt viele Verbraucher vor Probleme. Ebenso die teils undurchsichtigen Vertragsbedingungen“, so Tom Janneck, Teamleiter Marktwächter Digitale Welt im Bereich Telekommunikationsdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Verbraucher kritisieren die Werbesendungen des Anbieters. Nach Prüfung durch das Marktwächterteam werden dort entscheidende rechtliche Informationen erst Minuten später eingeblendet. Für die Aktivierung der Gutschrift müssen Verbraucher außerdem zu drei verschiedenen Zeitpunkten mit mediaspar in Kontakt treten. Das entspricht nicht dem gängigen Marktverhalten. Die Folge: Betroffene zahlen beispielsweise für ihr Smartphone oder Tablet einen deutlich höheren Preis als zunächst angenommen.


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Irreführend und unzulässig

Mehrere Dutzend, ähnlich gelagerte Fälle sind in kurzer Zeit in den Verbraucherzentralen und über das Beschwerdeformular auf www.marktwaechter.de gemeldet worden. Weitere Marktwächterrecherchen zeigen, dass dieses Geschäftsgebaren bei mediaspar offensichtlich gängige Praxis ist. „Verbraucher müssen sich auf zentrale Werbeaussagen wie beispielsweise den Preis verlassen können. Vertragliche Regeln, die einzuhalten sind, müssen für den Kunden nachvollziehbar und eindeutig sein. Es kann nicht sein, dass der Anbieter nach Vertragsschluss diese Regeln nach eigenem Ermessen auslegen kann“, so Janneck. „Wir halten die Werbung für irreführend und die Klauseln zur Einlösung des Cash-Backs für unzulässig.“ Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat den Anbieter mediaspar daher zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Ratsuchende mit ähnlichen Problemen können sich an die Verbraucherzentralen vor Ort wenden, die unter anderem auch mit Rechtsberatung zur Seite stehen können.

Quelle: Verbraucherzentrale / Marktwaechter


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