Über Betrugsmasche mit der Erbschaft auf Facebook berichten wir schon seit Jahren! Internetbetrüger haben sich dabei auf Kreditkartenbetrug, Dokumentenfälschung, und Vorschussbetrug spezialisiert. Sie kontaktieren ahnungslose Facebook-NutzerInnen, gewinnen ihr Vertrauen und geben nach einiger Zeit vor, sich in einer finanziellen Notlage zu befinden.

Am 04.03.2021 wurde im Polizeihauptrevier Demmin eine Betrugsanzeige erstattet, bei welchem einer geschädigten Dame ein Schaden von mehr als 8.000 Euro entstanden ist.

Nach Angaben der Geschädigten ist sie im September 2020 bei Facebook auf eine Anzeige aufmerksam geworden, in welcher ein Erbe für den Betrag von 350.000 Euro gesucht wurde. Sie hat sich auf diese Anzeige gemeldet und in der Folge per E-Mail und WhatsApp Kontakt zu dem vermeintlichen Gönner aufgenommen. Es gab dann eine Kommunikation mit privaten Fragen und Antworten, wodurch die Betrüger das Vertrauen der gutgläubigen Dame gewinnen wollten, was ihnen gelungen ist.

In der Folge wurde die Geschädigte an einen vermeintlichen Anwalt in Frankreich verwiesen, welchem sie nach dessen Aufforderung ihre persönlichen Daten, eine Kopie ihres Ausweises und ihre Kontonummer mitgeteilt hat.

In der Folge wurde sie aufgefordert, Zertifikate auszudrucken, diese unterschrieben zurückzusenden und verschiedene Geldbeträge als Gebühren auf unterschiedliche Konten zu überweisen. Die Geschädigte hat das insgesamt achtmal getan und so insgesamt 8.045 Euro an die Betrüger überwiesen. Zur Zahlung der Gebühren hat sie sogar einen Kredit aufgenommen, in der Hoffnung auf die Auszahlung des Erbes.

Nach der erneuten Aufforderung am 02.03.2021 über eine Summe von 1775,23 Euro teilte die geschädigte Dame dem Anwalt mit, dass sie nicht bereit sei, mehr Geld zu zahlen. Sie blockierte die Nummer, sodass es dann keinen Kontakt mehr mit den Betrügern gab. Anschließend offenbarte sie sich ihrem Ehemann und erstattete gestern Strafanzeige bei der Polizei.

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Die Beamten der Kriminalkommissariatsaußenstelle Demmin haben die Ermittlungen wegen des Betruges aufgenommen. Dazu wird der Schriftverkehr ausgewertet und die begünstigten Kontodaten überprüft.

Neben der regelmäßigen Warnung, fremden Personen niemals Geld zu übergeben bzw. zu überweisen liegt der Polizei ein Tipp am Herzen: besprechen Sie vor einer Geldübergabe bzw. – überweisung Ihr Vorhaben mit einem Verwandten oder Bekannten. Meist wird nämlich schon im Gespräch deutlich, dass es sich um einen Betrug handeln könnte. Natürlich sind auch wir als Polizei jederzeit erreichbar.

Quelle: Polizeiinspektion Neubrandenburg

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