Ein älterer Mann aus dem Landkreis Zwickau in Sachsen sieht ein Video, das mit künstlicher Intelligenz erstellt wurde. Danach überweist er Geld ins Ausland, nicht einmal, sondern immer wieder. Am Ende sind rund 193.000 Euro weg. Die Polizeidirektion Zwickau hat den Fall am 15. September 2026 gemeldet, zusammen mit zwei weiteren.
Einer davon zeigt eine Masche, die oft unterschätzt wird. Ein Mann hatte bereits Geld bei einer falschen Geldanlage verloren. Dann suchte er Hilfe, um es zurückzubekommen. Und geriet genau dabei an die nächsten Betrüger.
Was war in dem Video zu sehen?
Das wissen wir nicht. Die Polizei schreibt nur, dass der Mann auf ein „KI-erstelltes Video“ hereingefallen ist. Wer darin vorkam, wo es lief und was genau es versprochen hat, steht nicht in der Meldung. Ob es eine Werbeanzeige war oder ob bekannte Gesichter zu sehen waren, können wir deshalb nicht sagen.
Eines lässt sich aber unabhängig vom Einzelfall festhalten. KI, also Computerprogramme, die selbst Bilder, Stimmen und Videos erzeugen, kann heute Gesichter und Stimmen sehr echt nachmachen. Ein Video kann wie eine Nachrichtensendung wirken, obwohl nie eine Kamera lief. Ein Video, das professionell aussieht, beweist deshalb nicht, dass das Angebot dahinter echt ist.
Warum der Zugriff auf den Computer so viel verändert
Im ersten Fall ließ der Senior eine unbekannte Person an seinen Computer. Wie das genau ablief, schreibt die Polizei nicht. Oft passiert so etwas über ein Fernwartungsprogramm. Damit kann jemand anderer den Bildschirm sehen und die Maus bewegen, als säße er selbst davor. Kurz darauf ging das Geld laut Polizei auf ein Konto in Litauen, und der Mann hatte keinen Zugriff mehr darauf.
Dazu kommen die Kredite. Wer für eine Anlage Schulden macht, verliert bei einem Betrug doppelt. Das Geld ist weg, die Kredite bleiben. Wer Fremden Zugriff auf den eigenen Computer gibt, kann ihnen damit auch den Weg ins Online-Banking öffnen.
Eine Bekanntschaft, eine Anlage, eine Steuer
Der dritte Fall beginnt nicht mit einem Video, sondern mit einem Kontakt. Der Mann legt auf Rat der Frau im Internet Geld an. Irgendwann kommt eine Forderung: Er soll eine Steuer zahlen, und zwar auf Gewinne, die ihm noch gar nicht ausgezahlt wurden. Da merkt er, dass etwas nicht stimmt.
Das ist ein klassisches Warnsignal. Bei einer echten Geldanlage überweist man in der Regel keine Steuer an die Plattform, damit die eigenen Gewinne freigegeben werden. Wer zuerst zahlen soll, um an eigenes Geld zu kommen, hat es sehr wahrscheinlich mit Betrügern zu tun.
Wenn die Hilfe selbst der Betrug ist
Der Mann sucht nun rechtliche Hilfe, wieder im Internet. Was dann folgt, wird oft „Recovery Scam“ genannt, auf Deutsch etwa Rückholbetrug. Menschen, die schon Geld verloren haben, bekommen versprochen, dass man es für sie zurückholt. Tatsächlich verlieren sie dabei noch mehr.
Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes warnt ausdrücklich vor solchen Fake-Kanzleien. Sie versprechen Betrugsopfern schnelle Hilfe durch angebliche Spezialisten, teils sogar mit Erfolgsgarantie. Manchmal wollen sie Zugriff auf den Computer. Oft verlangen sie Honorare oder behaupten, für die Rückzahlung würden Kosten anfallen.
Warum gerade Geschädigte darauf hereinfallen
Mit Dummheit hat das nichts zu tun. Wer viel Geld verloren hat, steht unter enormem Druck. Oft kommen Scham, Angst und manchmal Schulden dazu. Ein Angebot, das Geld zurückzuholen, trifft genau in diesen Moment. Und eine Gruppe mit angeblich anderen Opfern gibt das Gefühl, nicht allein zu sein und das Richtige zu tun.
Ob die falsche Kanzlei mit den Tätern der ersten Anlage zusammenhängt, geht aus der Polizeimeldung nicht hervor. Fest steht nur die Reihenfolge: Der zweite Betrug setzte genau dort an, wo der erste aufgehört hatte.
Wie lässt sich eine Kanzlei überprüfen?
Rechtsanwalt ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Ob jemand in Deutschland wirklich zugelassen ist, zeigt das Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer. In Österreich gibt es eine Anwaltssuche der Rechtsanwaltskammern . Wichtig ist, die Adresse selbst einzutippen und nicht einem Link aus einer Nachricht oder einer Gruppe zu folgen.
Ein Hinweis der Polizei-Prävention hilft beim Einordnen. Anwältinnen und Anwälte sind keine Detektive. Sie werden in der Regel erst tätig, wenn klar ist, gegen wen sich ein Anspruch richtet. Bei Online-Betrug sind die Täter aber meist unbekannt. Wer trotzdem verspricht, das Geld zurückzuholen, verspricht mehr, als er halten kann.
Die Polizei Zwickau rät, bei Geldanlagen lieber das vertraute Kreditinstitut zu fragen und nie ohne genaue Prüfung hohe Summen an unbekannte, vor allem ausländische Konten zu überweisen. Wer schon überwiesen hat, sollte sofort die eigene Bank verständigen und Anzeige erstatten. Welche Stellen in Österreich, Deutschland und der Schweiz zuständig sind, zeigt der Mimikama-Notfall-Check.
- Soll ich zuerst zahlen, um etwas zu bekommen?Steuer auf Gewinne, Gebühr für eine Rückholung, Einzahlung zum Freischalten: Das sind typische Muster von Betrug.
- Will jemand auf meinen Computer oder mein Handy?Um Geld anzulegen oder zurückzuholen, muss niemand das eigene Gerät fernsteuern.
- Kann ich es ohne den Anbieter prüfen?Eigene Bank, Polizei, offizielles Anwaltsverzeichnis. Wer nur mit Links, Videos oder Gruppen des Anbieters prüft, prüft nichts.
Quellen
- Polizeidirektion Zwickau: Medieninformation Nr. 279|2026 „Hohe Verluste nach Anlagebetrug“, 15. September 2026
- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: Online-Betrug – Fake-Kanzleien
- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: Kredit- und Anlagebetrug
- Bundesrechtsanwaltskammer: Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis
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