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Immer wieder werden Internetnutzer Opfer einer Phishing-Attacke!
Aber was ist eigentlich Phishing?
Der Begriff ‚Phishing‘ ist dem Englischen ‚Fishing‘ entlehnt – und beschreibt eine Tätigkeit, die Internetkriminelle ausüben. Sie fischen nämlich Daten von Nutzern ab. Dafür muss das Endgerät nicht zwingend von einem Virus befallen sein, weshalb bei der Berichterstattung über Phishingangriffe auch die Nutzer als Geschädigte benannt werden. Einen Phishingversuch kann auch dann erlitten werden, wenn der Computer virenfrei ist.
Phishing funktioniert auf unterschiedliche Arten. Gefälschte Webseiten, E-Mails, die von einer bekannten Person oder einem Institut, etwa der Bank, zu kommen scheinen und SMS können für einen Phishingangriff genutzt werden. Betrüger versuchen, die Original Webpräsenz, die Anschreiben eines Freundes oder eines Instituts, oder besagte SMS dem Original möglichst ähnlich aussehen zu lassen.
Diese gefälschten Seiten und Dokumente werden dann verteilt, und Kriminelle erhoffen sich, dass Nutzer sich mit ihren Originaldaten über diese gefälschten Seiten anmelden, und sie dadurch diese Informationen abgreifen können. Eine andere Möglichkeit ist, per SMS Abo-Bestätigungen zu versenden und den Nutzer aufzufordern, diese noch ablehnen zu können, wenn bestimmte Handlungsschritte befolgt werden. Auch hier versuchen Betrüger, an die sensiblen persönlichen Daten heranzukommen.
Da das Verfahren, willkürlich ausgewählte Menschen in dieser Masse anzuschreiben relativ ineffizient ist, ist eine Tendenz dahingehend zu verzeichnen, dass die gefälschten Schreiben zunehmend personalisiert werden, oder gezielt Informationen auf dem Schwarzmarkt eingekauft werden, nach denen die Fake-Schreiben angepasst werden. Auch bei den gefälschten Webseiten werden Betrüger zunehmend kreativer, und bedienen sich beispielsweise ähnlich aussehenden Buchstaben anderer Alphabete, sodass der Unterschied zum Original anhand der Adresszeile nicht mehr sichtbar ist.
Schritt für Schritt:
So gehst Du vor, wenn Du Opfer einer Phishing-Attacke wurdest!
Grundsätzlich kann eine Sicherheitssoftware präventiv helfen!
Bei aller Vorsicht kann es dann und wann natürlich trotzdem vorkommen, dass man Opfer einer Phishing-Attacke wurde und seine persönlichen Daten ungewollt Dritten preisgegeben hat.
Damit Du im Fall der Fälle tatsächlich weißt, wie im Ernstfall vorzugehen ist, folgt hier unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Nimm unverzüglich Kontakt mit dem Unternehmen auf, für das deine persönlichen Benutzer- oder Login-Daten geklaut wurden. Bitte telefonisch beim Kundendienst um Sperrung Deines Accounts. Speziell bei Banken ist rund um die Uhr eine Sperr-Hotline erreichbar, die genau für solche und ähnliche Fälle existiert. Schildere Deinen Fall und umgehend wird Dein Account bzw. Benutzerbereich mit den alten Login-Daten nicht mehr erreichbar sein.
- Melde Dich beim Benutzerkonto an und prüfe, ob Du Dich noch einloggen kannst. Ist dies noch möglich, gehe umgehend zu dem Bereich, in dem Du Deine aktuellen Login-Daten ändern kannst. Lege ein neues Passwort fest und ändere, wenn möglich, auch den Benutzernamen und die hinterlegte Kontaktadresse.
- Kontrolliere umgehend, ob bereits Kontoänderungen oder Transaktionen vorgenommen wurden, denn meist sind Kriminelle sehr schnell. Überprüfe, ob beispielsweise Waren gekauft oder Abbuchungen vorgenommen wurden, für die Du selbst nicht verantwortlich bist. Sollte dies der Fall sein, informiere sofort den Kundenservice des jeweiligen Anbieters.
- Dokumentiere alle Auffälligkeiten. Fertige Screenshots an, drucke Kontoauszüge und die Phishing-Mail aus bzw. leite die E-Mail an das Unternehmen weiter, in dessen Namen die Internetkriminellen die Phishing-Mail versendet haben.
- Kontaktiere einen auf Internetbetrug spezialisierten Rechtsanwalt, schildere ihm Deinen Fall und reiche alle Dokumente ein, die mit dem Betrug in Zusammenhang stehen. Du solltest den Anwalt auch dann kontaktieren, wenn du bis dato noch keinen Schaden verzeichnen konntest.
- Eine 2-Faktor-Authentifizierung (sofern angeboten) verhindert Zugriffe auch dann, wenn Betrüger durch Phishing an die Zugangsdaten gelangt sind.
Übrigens gibt es auch beim Phishing Hoffnung, dass gestohlene Gelder, beispielsweise beim Onlinebanking, durch Banken ersetzt werden. Grundlage dafür bildet das Bürgerliche Gesetzbuch. Nach § 675u BGB sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen die entwendeten Zahlungsbeträge zu ersetzen. Allerdings gilt dies nur, wenn der Betroffene seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage im Schadensfall findest Du hier.
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)