Am zweiten Weihnachtstag Tagen kam es in Bielefeld analog zu einem bundes- und landesweiten Trend zu einigen Versuchen, Mitbürger durch Anrufe zur Übergabe von Geld und Wertgegenständen zu überreden, beziehungsweise die Übergabe dieser Gegenstände vorzubereiten.
Die hier zugrunde liegende Arbeitsweise der Täter, die sich in der Regel als Polizeibeamte ausgeben, nennt man „Spoofing“ (Begriff aus der IT-Welt, übersetzt mit „Vortäuschen“).
Es wird beim Anruf mittels spezieller Software eine falsche Rufnummer generiert, die dann im Display des Angerufenen erscheint.
Dabei wird, wie in einigen der hier bekannt gewordenen Fällen, die Rufnummer 0521/110 angezeigt, oder auch die Amtsnummer der Polizeivermittlung (in Bielefeld 0521/545-0), oder Rufnummern einer Bankfiliale.
Es sind auch schon andere Fälle bekannt geworden, bei denen behauptet wurde, man melde sich im Auftrag eines Amtsgerichts.
Die Anrufe erfolgen in der Regel aus dem Ausland, da ausländische Telefonnetzbetreiber die Möglichkeit bieten, die übermittelte Rufnummer zu verändern. Bei deutschen Telefonnetzbetreibern ist dieses nicht ohne weiteres möglich.
Die Bürger werden in der Regel aufgefordert, anzugeben, ob sie Bargeld oder Wertgegenstände im Haus haben.
Dann wird die Abholung der Wertsachen und des Bargelds angekündigt, mit der Behauptung, dieses bei der Polizei sicher zu verwahren. Am heutigen Tag wurden häufig Angaben zu Einbruchdiebstählen in der Nachbarschaft gemacht.
Zu diesem Thema erschien bereits im Jahr 2015 ein Merkblatt des LKA NRW, in dem ausführlich auf diese Arbeitsweise eingegangen wird.
Zusammenfassend ergeben sich hier folgende Präventionshinweise Ihrer Polizei:
- Die Rufnummer 110 ist eine Rufnummer unter der der Notruf der Polizei zu erreichen ist. Diese Leitung kann und wird nicht für ausgehende Anrufe genutzt. Auch die Amtsleitung 0521/545-0 kann so nicht angezeigt werden. Dies ist technisch gar nicht möglich.
- Die Polizei nimmt niemals präventiv Wertgegenstände in Verwahrung.
- Überweisen Sie keine Geldbeträge aufgrund eines Anrufes einer angeblichen Behörde, wie Polizei oder Amtsgericht. Zahlungen an Behörden werden nicht mündlich vereinbart oder eingefordert.
- Teilen Sie keine persönlichen Daten wie PIN-, TAN-Nummern oder Kennwörter telefonisch mit. Ihr Geldinstitut wird Sie nicht aus eigener Initiative nach solchen Daten fragen.
- Seien Sie vorsichtig, wenn Sie auf telefonische Aufforderung Geld ins Ausland überweisen. Damit haben Sie so gut wie keine Chance, Ihr Geld zurück zu bekommen.
- Beenden Sie konsequent das Gespräch. Der Anrufer wird Sie möglicherweise zu einer Fortsetzung des Gesprächs drängen wollen. Gehen Sie nicht darauf ein.
- Gewinnversprechen, die Sie auf ihrem Anrufbeantworter vorfinden, fordern Sie zumeist dazu auf, die im Display angezeigte Nummer anzurufen, um ihren Gewinn abzuholen. Dies ist zumeist eine teure Rückrufnummer.
- Sie sehen eine unbekannte Nummer in Ihrer Anrufliste. Auch dabei könnte es sich um eine teure Rückrufnummer handeln. Seien Sie vorsichtig und rufen Sie im Zweifelsfall nicht zurück.
- Informieren Sie in Verdachtsfällen die Polizei unter der Rufnummer 110 oder unter der Rufnummer ihrer örtlichen Polizeidienststelle, die sie unter "Kontakte" auf der Seite www.polizei.nrw.de finden können.
- Erstatten Sie bei Straftaten Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.
- Informationen zur Kriminalprävention erhalten Sie bei Ihrem Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz der Polizei unter der Rufnummer 0521/58372550
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